HR-Lexikon · Payroll & HR-Admin

Unterbrechungsmeldung

Praxisnaher Leitfaden für HR-Verantwortliche und Personalentscheider.

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Abschnitt 01

Definition

Eine Unterbrechungsmeldung ist eine Meldung, die Arbeitgeber an die Sozialversicherung senden müssen, wenn ein Beschäftigungsverhältnis für mehr als 30 Kalendertage unterbrochen wird. Sie informiert die Sozialversicherung über diese zeitliche Pause, ohne dass das Arbeitsverhältnis vollständig endet.

Die Unterbrechungsmeldung ist vor allem wichtig für die korrekte Sozialversicherungs- und Lohnabrechnung sowie für den Schutz der Sozialversicherungszeiten des Mitarbeiters.

Abschnitt 02

Warum ist das wichtig für dich als Arbeitgeber?

Wenn ein Mitarbeiter länger als 30 Tage nicht arbeitet, etwa wegen Elternzeit, Krankheit oder unbezahltem Urlaub, musst du das der Sozialversicherung melden. Die Unterbrechungsmeldung stellt sicher, dass die Sozialversicherung über diese Pause informiert ist und keine falschen Beiträge oder Meldungen entstehen.

Ohne diese Meldung kann es zu Problemen bei der Beitragsberechnung, der Versicherungspflicht oder bei der Dokumentation der Beschäftigungszeiten kommen. Das kann auch zu Nachforderungen oder Bußgeldern führen.

Außerdem hilft die Unterbrechungsmeldung, dass der Sozialversicherungsschutz des Mitarbeiters während der Unterbrechung erhalten bleibt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Aus der Praxis

So funktioniert die Unterbrechungsmeldung in der Praxis

  1. Erkennen der Unterbrechung: Sobald feststeht, dass ein Mitarbeiter länger als 30 Tage nicht beschäftigt wird (z. B. Elternzeit, Langzeitkrankheit, unbezahlter Urlaub), musst du reagieren.
  2. Erstellung der Meldung: Die Unterbrechungsmeldung erfolgt elektronisch über das DEÜV-Meldeverfahren (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung). Die Meldung enthält den Zeitraum der Unterbrechung und die Personalnummer.
  3. Frist beachten: Die Meldung ist innerhalb von 6 Wochen nach Beginn der Unterbrechung zu übermitteln.
  4. Keine Abmeldung: Wichtig: Die Unterbrechungsmeldung ersetzt keine Abmeldung des Mitarbeiters. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, die Sozialversicherungsmeldung dokumentiert nur die Pause.
  5. Fortsetzung der Beschäftigung: Nach der Unterbrechung meldest du den Mitarbeiter wieder regulär an.
Dein Vorteil

Vorteile für Arbeitgeber

  • Vermeidung von Nachforderungen und Bußgeldern durch korrekte Meldung
  • Sicherstellung des Sozialversicherungsschutzes für Mitarbeiter während der Unterbrechung
  • Klare Dokumentation der Beschäftigungsunterbrechung im Sozialversicherungsdatenbestand
  • Reibungslose Fortsetzung der Sozialversicherungsmeldungen nach der Pause
Abschnitt 05

Typische Fehler, die Unternehmen vermeiden sollten

  • Unterbrechungsmeldung zu spät oder gar nicht abgeben – führt oft zu Rückfragen und Problemen mit der Sozialversicherung
  • Fälschlicherweise Abmeldung statt Unterbrechungsmeldung senden – das kann das Arbeitsverhältnis fälschlich als beendet darstellen
  • Unklare Kommunikation im Unternehmen: Verantwortlichkeiten für die Meldung sind nicht geregelt
  • Fehlerhafte oder unvollständige Angaben in der Meldung, z. B. falsche Daten zum Zeitraum
Abschnitt 06

Quick-Tipps für die Unterbrechungsmeldung

  • Überprüfe frühzeitig, ob eine Unterbrechung länger als 30 Tage dauert.
  • Nutze das elektronische DEÜV-Meldeverfahren für die Unterbrechungsmeldung.
  • Meldefrist von 6 Wochen ab Beginn der Unterbrechung immer einhalten.
  • Kläre intern, wer im Unternehmen für die Meldung zuständig ist.
  • Bewahre alle Meldungsnachweise für die Personalakte auf.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Abschnitt 07

Verwandte Begriffe

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