HR-Lexikon · Kündigung & Arbeitsrecht

Trotz Festvertrag gekündigt – Warum ein unbefristeter Arbeitsvertrag kein Kündigungsschutzschild ist

Praxisnaher Leitfaden für HR-Verantwortliche und Personalentscheider.

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Viele denken: Wer einen Festvertrag (also unbefristeten Arbeitsvertrag) hat, sitzt im Sattel und muss sich keine Sorgen um Kündigungen machen.

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Abschnitt 01

Festvertrag gekündigtWie kann das überhaupt sein?

Du fragst dich, wie es sein kann, dass Mitarbeitende trotz Festvertrag gekündigt werden? Die Antwort ist einfacher, als viele glauben: Ein unbefristeter Vertrag bedeutet lediglich, dass das Arbeitsverhältnis nicht automatisch zu einem bestimmten Datum endet. Gekündigt werden kann trotzdem – aber natürlich nicht willkürlich.

Das Kündigungsrecht regelt ziemlich klar, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung des Arbeitsvertrags rechtens ist. Gerade im deutschen Arbeitsrecht gibt es zwar viele Hürden (Stichwort: Kündigungsschutzgesetz), aber einen „Unkündbarkeits-Button“ gibt es nicht. Wichtig: Die Kündigungsgründe müssen stimmen und auch die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen eingehalten werden.

FAQ

Kündigung trotz Festvertrag: Das sind die häufigsten Gründe

Die gängigen Gründe, warum jemand trotz Festvertrag gekündigt wird, sind gar nicht so exotisch:

Betriebsbedingte Kündigung

Wirtschaftliche Schwierigkeiten, Umstrukturierungen oder Stellenabbau.

Verhaltensbedingte Kündigung

Zum Beispiel wiederholte Pflichtverletzungen oder grobes Fehlverhalten.

Personenbedingte Kündigung

Wenn jemand dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die Arbeit zu leisten (z.B. krankheitsbedingt).

Natürlich müssen diese Gründe gut dokumentiert und im Streitfall vor Gericht belegbar sein.

Achtung, Falle! 📌 Viele vergessen: Auch bei betriebsbedingten Kündigungen gilt das Prinzip der Sozialauswahl. Einfach den „unbequemen“ Mitarbeiter zu kündigen, ist rechtlich heikel und endet schnell vor dem Arbeitsgericht.

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Kündigungsfristen bei Festverträgen: Was gilt?

Egal ob Festvertrag oder befristeter Vertrag: Die Kündigungsfristen für Arbeitgeber sind gesetzlich geregelt. Im Arbeitsvertrag können längere Fristen vereinbart werden, kürzere aber nicht (außer im Tarifvertrag).

Typisch ist: Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber schrittweise. Für Mitarbeitende bleibt es meist bei vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Im Zweifel gilt immer die für den Mitarbeitenden günstigere Regelung.

Schritt für Schritt

So läuft die Kündigung eines Festvertrags ab: Schritt für Schritt

Wenn du als Arbeitgeber einen Festvertrag kündigen willst (oder musst), solltest du auf folgende Punkte achten:

  • Kündigungsgrund prüfen: Liegt einer der anerkannten Kündigungsgründe vor?
  • Sozialauswahl durchführen: Wer ist am stärksten schutzbedürftig? (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung)
  • Kündigungsschreiben korrekt aufsetzen: Immer schriftlich, immer eigenhändig unterschrieben. Mustervorlagen findest du hier: kündigungsschreiben arbeitsvertrag.
  • Kündigungsfristen beachten: Bloß nicht zu knapp kalkulieren!
  • Betriebsrat anhören: Falls vorhanden, muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung ordnungsgemäß angehört werden.
Wer diese Schritte sauber einhält, minimiert das Risiko, dass die Kündigung vor Gericht gekippt wird.

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Do’s & Don’ts: Kündigung trotz Festvertrag

Hier die wichtigsten Do’s & Don’ts auf einen Blick:

  • Do: Kündigungsgründe sauber dokumentieren – das ist Gold wert vor Gericht.
  • Do: Die Fristen im Blick behalten – besser einmal zu früh als zu spät handeln.
  • Do: Den Betriebsrat korrekt einbinden, falls vorhanden.
  • Don't: Kündigung „aus dem Bauch heraus“ aussprechen – immer vorher juristisch prüfen.
  • Don't: Mündlich oder per E-Mail kündigen – das ist im deutschen Recht unwirksam!
  • Don't: Sozialauswahl ignorieren – das rächt sich spätestens beim Arbeitsgericht.
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Welche Alternativen zur Kündigung gibt es?

In manchen Fällen ist die Kündigung nicht die einzige oder beste Lösung. Denkbar sind auch:

  • Einvernehmliche Lösung via Aufhebungsvertrag
  • Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  • Abmilderung durch Änderungskündigung (z.B. Wechsel in Teilzeit)
Gerade der Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten Vorteile bieten, sollte aber sorgfältig ausgearbeitet werden.

Kann ich wirklich trotz Festvertrag gekündigt werden?

Ja, ein Festvertrag ist kein absoluter Kündigungsschutz. Es gelten aber die gesetzlichen Hürden, wie z. B. Kündigungsgründe, Sozialauswahl und Fristen. Einen „unkündbaren“ Vertrag gibt es im deutschen Arbeitsrecht (fast) nie – Ausnahmen sind höchstens spezielle Tarifverträge oder Sonderregelungen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Festvertrag?

Die gesetzlichen Fristen findest du im § 622 BGB. Meistens gilt: Vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit kann sich die Frist für Arbeitgeber verlängern. Mehr dazu findest du bei kündigungsfristen arbeitgeber gesetzlich.

Muss ich im Kündigungsschreiben den Grund angeben?

Im Normalfall: Nein. Nur bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung muss der Grund auf Verlangen genannt werden. Im Zweifel immer sauber dokumentieren – vor allem, wenn du mit einer Kündigung rechnest oder sie selbst aussprechen willst. Schau dir dazu gern unsere Tipps unter kündigungsschreiben arbeitsvertrag an.

Was passiert, wenn ich die Kündigung „falsch“ ausspreche?

Dann ist die Kündigung im Zweifel unwirksam. Das kann teuer werden und der Mitarbeiter bleibt beschäftigt. Tipp: Lieber einmal mehr prüfen oder beraten lassen – die Arbeitsgerichte sind da meist streng.

Gibt es absolute Unkündbarkeit?

Nur in ganz wenigen Ausnahmen, z.B. bei Schwerbehinderten mit besonderem Schutz oder in bestimmten Tarifverträgen. Für die allermeisten gilt: Auch ein unbefristeter Vertrag kann gekündigt werden – aber eben nicht ohne Grund!

Nächster Schritt

Fazit: Trotz Festvertrag gekündigtdas solltest du mitnehmen

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist kein Freifahrtschein. Wer als Arbeitgeber oder HR-Verantwortlicher trotz Festvertrag kündigt, muss sich an klare Regeln und Abläufe halten. Saubere Dokumentation, die richtige Sozialauswahl und das Beachten der Fristen sind das A und O. Wer die typischen Fehler kennt (und vermeidet), bleibt auf der sicheren Seite – und erspart sich lästige Gerichtsprozesse.

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