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Teilzeit in Elternzeit – Wie du als HR mit Anträgen, Elterngeld und Co. souverän umgehst

TM

TalentMatch24 Redaktion

Stand: März 2026

Teilzeit in Elternzeit – Wie du als HR mit Anträgen, Elterngeld und Co. souverän umgehst

Seien wir ehrlich: „Teilzeit in Elternzeit“ gehört zu den Themen, bei denen selbst erfahrene HRler manchmal ins Schwimmen kommen. Zwischen gesetzlichen Vorgaben, individuellen Wünschen und der Frage, wie sich das alles mit Elterngeld, Arbeitszeitmodellen oder Urlaub verträgt, ist schnell der Überblick weg. Kein Wunder – das Thema ist komplex, aber mit ein bisschen Klarheit lässt sich auch hier ein roter Faden finden. Schnapp dir einen Kaffee, wir gehen gemeinsam Schritt für Schritt durch die wichtigsten Punkte!

Teilzeit in Elternzeit: Was steckt dahinter – und warum ist das für Unternehmen relevant?

Wenn Mitarbeitende Eltern werden, wollen viele nicht komplett aussteigen, sondern während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Der Clou: Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gibt einen klaren Rechtsrahmen vor, wann und wie das möglich ist. Für dich als HR bedeutet das: Es gibt ein echtes „Recht auf Teilzeit“ nach (§ 15 Abs. 5 BEEG), sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

  • Die Elternzeit läuft noch oder beginnt mit der Teilzeitphase.
  • Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeitende (ohne Azubis).
  • Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
  • Die gewünschte Teilzeit liegt zwischen 15 und 32 Wochenstunden.

Das betrifft übrigens nicht nur Mütter, sondern auch Väter. Und: Auch wenn beide Elternteile Teilzeit arbeiten wollen, ist das möglich („elternteilzeit beide elternteile“). Für dich als HR bedeutet das vor allem Planung: Arbeitszeiten, Aufgabenverteilung, Vertretungen – hier ist Organisationstalent gefragt!

FAQ: Wer kann Teilzeit in Elternzeit beantragen?

Alle Mitarbeitenden, die mindestens sechs Monate im Unternehmen sind und deren Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat, können während der Elternzeit Teilzeit beantragen.

Elternzeit und Teilzeit beantragen – So läuft der Antrag ab

Der Antrag für „elternzeit in teilzeit“ muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Start beim Arbeitgeber eingehen. Das gilt übrigens auch für Väter („elternzeit teilzeit vater“)! Der Antrag sollte folgende Infos enthalten:

  • Zeitraum der gewünschten Teilzeit
  • Gewünschte Wochenarbeitszeit (zwischen 15 und 32 Stunden)
  • Verteilung der Arbeitszeit – wenn möglich, schon mit konkretem Vorschlag

Als HR solltest du den Eingang schriftlich bestätigen und die Frist im Blick behalten: Du hast vier Wochen Zeit, um den Antrag zu prüfen und (falls nötig) mit triftigen betrieblichen Gründen abzulehnen. Das ist aber die Ausnahme!

FAQ: Kann der Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit verweigern?

Nur aus dringenden betrieblichen Gründen wie gravierenden Störungen im Betriebsablauf oder unverhältnismäßigen Kosten. Einfach „keine Lust“ reicht nicht – das Risiko einer Klage ist sonst hoch.

Elterngeld und Teilzeit – Was bedeutet das für Mitarbeitende und Unternehmen?

Viele Eltern fragen sich: Bekomme ich Elterngeld, wenn ich in Teilzeit arbeite? Die Antwort ist klar: Ja, aber das Elterngeld wird entsprechend gekürzt. Entscheidend ist die Höhe des Teilzeit-Einkommens („elterngeld teilzeit“, „elterngeldplus teilzeit“). Es gibt verschiedene Varianten:

  • Basiselterngeld: Bis zu 14 Monate, wenn beide Elternteile sich beteiligen. Teilzeit bis 32h/Woche ist möglich.
  • ElterngeldPlus: Doppelt so lange Bezug möglich, aber nur halb so viel Geld pro Monat – ideal für Teilzeitmodelle.

Für dich als HR heißt das: Du musst wissen, welche Variante die Mitarbeitenden wählen, weil das Auswirkungen auf die Dauer und Gestaltung der Teilzeit hat.

FAQ: Muss ich als Arbeitgeber das Elterngeld melden?

Nein, das machen die Mitarbeitenden selbst. Aber du solltest bei Rückfragen zur Höhe des Einkommens während der Teilzeit unterstützen.

Arbeitszeitmodell Teilzeit: Wie flexibel kann das im Rahmen der Elternzeit sein?

Teilzeit in Elternzeit muss nicht heißen: „Immer Montag bis Freitag von 9–13 Uhr“. Im Gegenteil! Gerade hier kannst du mit flexiblen Arbeitszeitmodellen punkten – z.B. Gleitzeit, Homeoffice oder sogar Gleittage. Hauptsache, die vereinbarte Wochenstundenzahl wird eingehalten.

Wenn beide Elternteile gleichzeitig Teilzeit arbeiten wollen („beide eltern teilzeit“), kann das für dich als HR herausfordernd sein. Aber mit kluger Planung und offenen Gesprächen lassen sich fast immer Lösungen finden.

Übrigens: Auch nach der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Teilzeit, Stichwort Brückenteilzeit oder „befristete Teilzeit nach elternzeit“.

FAQ: Kann Elternteilzeit unterbrochen oder verlängert werden?

Eine Verlängerung ist möglich, wenn beide Seiten zustimmen. Eine Unterbrechung kann bei besonderen Gründen (z.B. Beschäftigungsverbot) nötig werden – hier individuell prüfen!

Urlaubsanspruch, Überstunden & Beschäftigungsverbot – Das musst du wissen!

Auch im Teilzeit-Modell während der Elternzeit gibt es einige Besonderheiten:

  • Urlaubsanspruch: Während der Elternzeit ruht der Urlaubsanspruch für die Zeit, in der der Mitarbeitende komplett nicht arbeitet. Bei Teilzeit bleibt der Anspruch anteilig erhalten („elternteilzeit urlaubsanspruch“).
  • Überstunden: Sollten vermieden werden, weil sie sich auf das Elterngeld auswirken können („elternteilzeit überstunden“).
  • Beschäftigungsverbot: Wird beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, ruht die Teilzeit – das solltest du im Blick haben („beschäftigungsverbot während teilzeit in elternzeit“).

FAQ: Was passiert mit Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit?

Der Resturlaub vor der Elternzeit bleibt erhalten und kann nach der Rückkehr – auch bei Teilzeit – genommen werden („resturlaub nach elternzeit teilzeit“).

Klingt nach einem Thema, bei dem du Unterstützung brauchst?

Die BG Personal GmbH hilft dir bei Teilzeit in Elternzeit — unkompliziert und auf Augenhöhe. Ruf einfach an unter 0221 95939090 oder schau bei TalentMatch24.de vorbei. 🤝

Arbeitgeber verweigert Teilzeit nach Elternzeit? Was jetzt?

Falls du als HR (oder dein Unternehmen) einen Antrag auf Teilzeit nach Elternzeit ablehnen willst, brauchst du wirklich triftige Gründe – zum Beispiel wenn die Organisation der Arbeitsabläufe nicht möglich ist oder unverhältnismäßige Kosten entstehen würden. Ein einfaches „passt uns nicht“ reicht nicht! Lehnst du ohne Grund ab oder ignorierst den Antrag, kann das Arbeitsgericht eingeschaltet werden.

FAQ: Gibt es eine Frist für die Ablehnung?

Ja, spätestens innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags. Wird nicht rechtzeitig reagiert, gilt die Teilzeit als genehmigt!

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✅ Kurz & knapp: Die wichtigsten Punkte zu Teilzeit in Elternzeit

  • Mitarbeitende haben in vielen Fällen ein gesetzliches Recht auf Teilzeit während der Elternzeit.
  • Teilzeit muss zwischen 15 und 32 Wochenstunden liegen und rechtzeitig beantragt werden.
  • Elterngeld wird bei Teilzeit gezahlt, aber anteilig gekürzt.
  • Urlaubsanspruch, Überstunden und Beschäftigungsverbote sollten individuell geprüft werden.
  • Als Arbeitgeber darfst du Teilzeit nur aus triftigen betrieblichen Gründen ablehnen.

💡 Pro-Tipp: Flexibilität zahlt sich aus!

Gerade im Kampf um Fachkräfte punktest du als Arbeitgeber, wenn du flexible Arbeitszeitmodelle und clevere Lösungen für Eltern anbietest. Mit Gleitzeit, Homeoffice oder individuellen Teilzeitvereinbarungen kannst du Talente binden und die Zufriedenheit im Team steigern. Und ja: Offene Kommunikation ist dabei das A und O!

Fazit: Teilzeit in Elternzeit – Mit klarem Fahrplan entspannt durch den Paragraphen-Dschungel

Teilzeit in Elternzeit ist kein Hexenwerk, aber eben auch kein Selbstläufer. Wer die gesetzlichen Vorgaben kennt, Fristen im Blick behält und offen mit den Mitarbeitenden spricht, kann sogar einen echten Vorteil daraus ziehen. Nicht vergessen: Vieles ist Verhandlungssache – und am Ende profitieren beide Seiten, wenn Familie und Beruf unter einen Hut passen. Du willst noch mehr über Arbeitszeitmodelle oder flexible Arbeitszeiten wissen? Dann klick dich durch unser HR-Lexikon!

Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei komplexen Einzelfällen solltest du immer einen Fachanwalt hinzuziehen.

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