Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen – Was du als HR wirklich wissen musst
TalentMatch24 Redaktion
Stand: März 2026
Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen – Was du als HR wirklich wissen musst
Die Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen ist ein bisschen wie das Probefahren eines Neuwagens: Du willst wissen, ob alles passt – aber der Testzeitraum ist begrenzt. Und am Ende gibt’s klare Regeln, was geht und was nicht. Klingt simpel, ist aber in der Praxis manchmal ein kleiner Drahtseilakt. Gerade für HR-Verantwortliche lohnt es sich, die Details zu kennen. Lass uns gemeinsam Licht ins Dunkel bringen! 💡
Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen: Was steckt dahinter?
Die Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen ist kein Muss, aber in den meisten Fällen Standard. Sie gibt beiden Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – die Möglichkeit, sich ohne großes Risiko kennenzulernen. Während dieser Zeit gelten verkürzte Kündigungsfristen, was den flexiblen Ausstieg erleichtert – falls es einfach nicht passt. Doch aufgepasst: Die Probezeit muss explizit im Vertrag vereinbart werden, sonst gilt sie nicht automatisch.
Was viele vergessen: Die Probezeit zählt zur Gesamtdauer des befristeten Vertrags und darf gemäß § 622 BGB maximal sechs Monate betragen – auch wenn der Vertrag kürzer läuft. Heißt: Bei einem auf vier Monate befristeten Job kann die Probezeit nicht sechs Monate dauern. Klingt logisch, wird aber im Alltag gern mal übersehen.
Wie lange darf die Probezeit dauern?
Jetzt wird’s spannend: Die maximale Dauer der Probezeit liegt bei sechs Monaten. Das gilt grundsätzlich für alle Arbeitsverhältnisse – befristet oder unbefristet. Aber: Ist der befristete Vertrag kürzer als sechs Monate, darf die Probezeit nicht darüber hinausgehen. Ein Beispiel:
- Dein Vertrag läuft über drei Monate? Die Probezeit kann höchstens drei Monate dauern – alles andere wäre rechtlich nicht haltbar.
- Vertrag über acht Monate? Hier kannst du bis zu sechs Monate Probezeit vereinbaren.
Merke: Die Probezeit muss im Verhältnis zur Gesamtdauer des Vertrags stehen. Alles andere fällt spätestens vorm Arbeitsgericht durch.
Kündigung während der Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen
Hier kommt der große Vorteil der Probezeit: Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind deutlich kürzer. Während der Probezeit kannst du – und natürlich auch dein Mitarbeiter – mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das gibt beiden Parteien Flexibilität zum Einstieg.
Wichtig: Eine ordentliche Kündigung in der Probezeit ist nur dann möglich, wenn sie im befristeten Arbeitsvertrag ausdrücklich erlaubt wird. Steht dazu nichts im Vertrag, ist während der Befristung eigentlich keine ordentliche Kündigung möglich. Hier lohnt sich ein genauer Blick, bevor du vorschnell eine Kündigung aussprichst. Mehr dazu findest du im Artikel Kündigungsrecht Probezeit.
Praxis-Tipp: Am besten immer einen expliziten Passus zur Kündigungsmöglichkeit in der Probezeit in den Vertrag aufnehmen. So bist du auf der sicheren Seite! ✅
Was passiert nach der Probezeit?
Nach der Probezeit gelten die regulären Kündigungsfristen – und die sind meist deutlich länger. Das kann bei einem befristeten Vertrag bedeuten, dass nach Ende der Probezeit gar keine ordentliche Kündigung mehr möglich ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Ein kurzer Abstecher zu unserem passenden Lexikonartikel: Im Beitrag Kündigungsfristen nach der Probezeit findest du alles zu den dann geltenden Fristen und Besonderheiten. Schau gern mal rein!
Unterschiede zu Österreich und Schweiz: Was macht Deutschland anders?
Ein Blick über den Tellerrand: In Österreich gibt’s die sogenannte „Probezeitvereinbarung“ – meist ein Monat, maximal jedoch ein Monat, auch bei längeren Verträgen. Die Kündigung ist während dieser Zeit jederzeit möglich, aber danach kaum noch. In der Schweiz läuft es ähnlich: Die Probezeit beträgt maximal drei Monate, und Kündigungen sind mit Frist von sieben Tagen möglich. Deutschland ist hier mit sechs Monaten Probezeit und zwei Wochen Kündigungsfrist im europäischen Vergleich ziemlich großzügig. 🏆
Exkurs: Einarbeitung und Probezeit – Wo ist der Unterschied?
Oft werden Einarbeitung und Probezeit in einen Topf geworfen. Dabei ist die Einarbeitung der praktische, fachliche Start ins Unternehmen – die Probezeit hingegen ist die rechtliche „Testphase“. Die Einarbeitung kann (und sollte!) auch nach der Probezeit weitergehen. Also: Nicht verwechseln! 😉
Praxisbeispiel: So läuft’s im echten Leben
Stell dir vor, du stellst eine Projektmanagerin für ein sechsmonatiges Projekt befristet ein. Ihr vereinbart eine dreimonatige Probezeit mit Möglichkeit zur Kündigung binnen zwei Wochen. Nach drei Monaten zeigt sich: Die Zusammenarbeit passt, die Probezeit läuft aus. Ab jetzt kann nur noch außerordentlich oder im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt werden. Hättet ihr keine Probezeit vereinbart, wäre eine ordentliche Kündigung während des befristeten Vertrags nicht möglich gewesen. Du siehst: Saubere Vertragsgestaltung zahlt sich aus!
Wie lange darf die Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen sein?
Maximal sechs Monate – oder kürzer, falls der Arbeitsvertrag weniger als sechs Monate läuft. Die Probezeit darf niemals länger sein als der Vertrag selbst.
Kann ich einen befristeten Arbeitsvertrag während der Probezeit kündigen?
Ja – aber nur, wenn im Vertrag ausdrücklich eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit während der Probezeit vereinbart wurde. Sonst geht’s nur außerordentlich, also bei schwerwiegenden Gründen.
Was passiert, wenn keine Probezeit vereinbart ist?
Dann gelten von Beginn an die regulären Bedingungen des befristeten Vertrags. Eine ordentliche Kündigung ist dann meist ausgeschlossen – es sei denn, der Vertrag regelt das anders.
Kann die Probezeit bei Verlängerung des befristeten Vertrags erneut vereinbart werden?
Eine erneute Probezeit bei bloßer Verlängerung desselben Vertrags ist rechtlich nicht zulässig. Nur bei einem komplett neuen Arbeitsverhältnis kann wieder eine Probezeit vereinbart werden.
Wie unterscheidet sich die Probezeit in Deutschland von Österreich und der Schweiz?
In Deutschland maximal sechs Monate, in Österreich ein Monat und in der Schweiz meist drei Monate. Auch die Kündigungsfristen während der Probezeit unterscheiden sich je nach Land deutlich.
Fazit: Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen – Dein HR-Fahrplan
Die Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen ist dein Werkzeug für einen flexiblen und rechtssicheren Einstieg. Mit sauberer Regelung im Arbeitsvertrag und dem Blick fürs Detail bist du immer auf der sicheren Seite. Denk dran: Probezeit ist nicht gleich Einarbeitung – und kennt klare Grenzen, was Dauer und Kündigungsrechte angeht. Bei Unsicherheiten: Lieber einmal mehr abklären (und im Zweifel rechtlichen Rat holen – dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung!).
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