Kündigungsschutz Probezeit – Was gilt wirklich für dich als HR?
TalentMatch24 Redaktion
Stand: März 2026
Kündigungsschutz Probezeit – Was gilt wirklich für dich als HR?
Hand aufs Herz: Weißt du wirklich, wie der Kündigungsschutz in der Probezeit funktioniert? Viele denken, „Probezeit = Freifahrtschein für Kündigungen“. Aber so einfach ist es nicht. Gerade als HRler oder Geschäftsführer solltest du genau wissen, wo die Stolperfallen liegen – denn ein Fehler kann richtig teuer werden. Wir gehen das Thema „Kündigungsschutz Probezeit“ gemeinsam praxisnah durch. Du bekommst Klartext, keine Paragrafenreiterei!
Kündigungsschutz Probezeit – Was heißt das eigentlich?
Die Probezeit ist die Testphase für beide Seiten: Passt der oder die Neue wirklich ins Team? Und überzeugt das Unternehmen auch den neuen Mitarbeitenden? Viele gehen davon aus, dass in der Probezeit jederzeit und völlig unkompliziert gekündigt werden kann. Der Kündigungsschutz spielt hier aber trotzdem eine Rolle – nur eben etwas anders als nach der Probezeit.
Das Wichtigste: Während der Probezeit – maximal sechs Monate – greift das Kündigungsschutzgesetz in der Regel noch nicht. Das bedeutet: Keine Notwendigkeit, sozial gerechtfertigt zu kündigen. Aber: Es gibt Ausnahmen und wichtige Spielregeln, die du kennen solltest.
✅ Kurz & knapp: Kündigungsschutz in der Probezeit
- Probezeit dauert meist bis zu 6 Monate – entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht.
- In dieser Zeit gilt das Kündigungsschutzgesetz meistens noch nicht.
- Kündigung geht einfacher – aber nicht völlig ohne Regeln! Fristen und Diskriminierungsverbote beachten.
Wann greift der Kündigungsschutz in der Probezeit – und wann nicht?
Der gesetzliche Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) setzt erst nach sechs Monaten ununterbrochenem Arbeitsverhältnis ein. Das ist unabhängig davon, ob offiziell eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht. Vorher kannst du als Arbeitgeber oder HR also leichter kündigen – aber Vorsicht: Auch in der Probezeit sind Kündigungsfristen einzuhalten!
Achtung, Falle! Viele denken, dass sie in der Probezeit fristlos kündigen können. Das stimmt nicht! Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist beträgt zwei Wochen, sofern nicht etwas anderes im Vertrag steht.
Kündigung während der Probezeit – Das musst du beachten
Willst du während der Probezeit kündigen, musst du zwar keinen besonderen Grund angeben, aber ganz „ohne alles“ geht es nicht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (E-Mail reicht nicht!) und die geltenden Fristen müssen beachtet werden. Außerdem: Diskriminierungsverbote (z. B. wegen Schwangerschaft, Behinderung, Ethnie) gelten ab Tag 1 und unabhängig von der Probezeit. Da kann es schnell kritisch werden, wenn die Gründe nicht sauber getrennt werden.
Mehr dazu findest du auch im Artikel Kündigungsrecht Probezeit.
Sonderfälle: Schwangere, Schwerbehinderte & Co. – Hier gilt besonderer Schutz!
Auch während der Probezeit gilt: Schwangere und schwerbehinderte Mitarbeitende sind besonders geschützt. Bei Schwangeren brauchst du zum Beispiel die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, sonst ist die Kündigung unwirksam. Und das gilt unabhängig davon, wie lange die Person schon da ist. Ähnlich sieht’s bei schwerbehinderten Mitarbeitenden aus: Hier muss das Integrationsamt zustimmen.
✅ Kurz & knapp: Sonderkündigungsschutz in der Probezeit
- Schwangere: Kündigung nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde – auch in der Probezeit.
- Schwerbehinderte: Zustimmung vom Integrationsamt erforderlich.
- Elternzeit: Während Elternzeit ist Kündigung praktisch ausgeschlossen.
Unterschiede zur Kündigung nach der Probezeit
Sobald die sechs Monate rum sind, greift das Kündigungsschutzgesetz – vorausgesetzt, im Betrieb arbeiten mehr als zehn Vollzeitkräfte. Dann brauchst du einen sogenannten „sozial gerechtfertigten“ Kündigungsgrund: personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt. Einfach so, ohne Begründung, geht dann nicht mehr.
Wie lang die Kündigungsfristen nach der Probezeit sind und was sich sonst noch ändert, liest du im passenden Artikel.
Typische Fehler beim Kündigungsschutz in der Probezeit – und wie du sie vermeidest
- Fristen vergessen: Auch in der Probezeit gibt es eine Mindestkündigungsfrist von zwei Wochen. Kürzere Fristen sind nicht erlaubt.
- Formfehler: Kündigung immer schriftlich, eigenhändig unterschrieben – sonst ist sie unwirksam.
- Diskriminierung übersehen: Kündigungen dürfen nicht auf verbotenen Gründen beruhen (AGG beachten!).
- Sonderkündigungsschutz ignorieren: Schwangere, schwerbehinderte oder Mitarbeiter in Elternzeit sind besonders geschützt, auch in der Probezeit.
Achtung, Falle! Wer glaubt, dass er in der Probezeit alles darf, landet schnell vor Gericht – und das kann richtig ins Geld gehen. Lieber vorher prüfen, ob Sonderregelungen greifen!
Praxis-Tipp: So läuft die Kündigung in der Probezeit sauber ab
Wenn du im Rahmen der Einarbeitung merkst, dass es wirklich nicht passt, geh systematisch vor:
- Mach dir klar, ob die Probezeit noch läuft und wie lange sie dauert.
- Prüfe, ob ein besonderer Kündigungsschutz besteht (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung).
- Bereite die schriftliche Kündigung vor – keine E-Mail, kein WhatsApp!
- Halte die Frist von mindestens zwei Wochen ein.
- Führe ein ehrliches, faires Gespräch – das schließt Türen nicht für immer und schützt dein Arbeitgeberimage.
Das gilt übrigens für beide Seiten: Auch Mitarbeitende können während der Probezeit unkompliziert kündigen. Mehr dazu findest du unter Kündigung des Arbeitnehmers in der Probezeit und Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit.
FAQ – Kündigungsschutz Probezeit
Gibt es in der Probezeit überhaupt einen Kündigungsschutz?
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten. Aber: Diskriminierungsverbote und Sonderkündigungsschutz gelten sofort! Also, nicht zu sorglos sein.
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Mindestens zwei Wochen – egal, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kündigen. Kürzere Fristen sind nicht erlaubt, auch wenn etwas anderes im Vertrag steht.
Darf ich Schwangeren in der Probezeit kündigen?
Nicht ohne Weiteres! Hier ist die Zustimmung der Aufsichtsbehörde Pflicht, sonst ist die Kündigung unwirksam. Das gilt ab dem ersten Arbeitstag.
Wie oft kann in der Probezeit gekündigt werden?
Prinzipiell kann jede Partei jederzeit mit der vorgeschriebenen Frist kündigen. Aber: Missbrauch (z. B. Kettenbefristungen mit Probezeiten) ist rechtlich heikel.
Gilt der Kündigungsschutz auch bei Teilzeit oder Mini-Jobs?
Ja, die Grundregeln zur Probezeit gelten unabhängig von Arbeitszeit oder Gehalt. Auch Minijobber und Teilzeitkräfte sind nicht völlig schutzlos.
Fazit: Kündigungsschutz Probezeit – Klarheit schützt vor Ärger
Der Kündigungsschutz in der Probezeit ist keine Einbahnstraße – du hast als HR oder Führungskraft mehr Flexibilität, aber nicht grenzenlose Freiheit. Wer die Spielregeln kennt, schützt sich vor bösen Überraschungen und sorgt für einen sauberen Cut, falls es wirklich nicht passt. Und denk dran: Der Artikel ersetzt keine Rechtsberatung – im Zweifel lieber einen Profi fragen.
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