Kündigungsrecht Probezeit – Was du als HR wirklich wissen musst
TalentMatch24 Redaktion
Stand: März 2026
Kündigungsrecht Probezeit – Was du als HR wirklich wissen musst
Montagmorgen, 9 Uhr: Plötzlich steht Tom, dein neuer Kollege aus dem Vertrieb, in deinem Büro. Er wirkt nervös und rückt nach wenigen Tagen im Unternehmen mit der Sprache raus: „Ich glaube, das passt für mich doch nicht.“ Gleichzeitig ruft der Teamleiter an und fragt, wie man sich von einer anderen neuen Mitarbeiterin schnell und sauber trennen kann. Willkommen im echten HR-Alltag! Und mittendrin: das Thema kündigungsrecht probezeit. Was musst du wissen, um hier souverän und rechtssicher zu agieren? Lass uns das Thema praxisnah durchleuchten.
Kündigungsrecht Probezeit: Die Basics für HR
Die Probezeit ist keine Pflicht, aber im Arbeitsvertrag fast Standard. Sie dauert meist sechs Monate – kann aber auch kürzer sein. Das kündigungsrecht probezeit ist dabei ziemlich flexibel: Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von nur zwei Wochen, und das ohne Angabe von Gründen. Das heißt für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – ein ziemlich unkomplizierter Ausstieg.
Wichtig: Die Probezeit ist nicht automatisch die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz. Nur weil du eine Probezeit von sechs Monaten vereinbarst, greift der gesetzliche Kündigungsschutz auch erst nach sechs Monaten – Stichwort „Wartezeit“. Bis dahin gilt: Kündigungen sind einfacher, aber natürlich nicht völlig grundlos möglich. Diskriminierungen oder willkürliche Kündigungen (z.B. wegen Schwangerschaft) sind auch in der Probezeit tabu!
- Maximal sechs Monate Probezeit laut Gesetz (§ 622 BGB)
- Kündigungsfrist: Immer zwei Wochen, egal wann im Monat gekündigt wird
- Kein gesetzlicher Kündigungsschutz vor Ablauf der Wartezeit, außer bei bestimmten Sonderfällen
Klingt das nach einer HR-Herausforderung, die du öfter hast?
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Probezeit-Kündigung: Was gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Jetzt mal ehrlich: Die Probezeit ist für beide Seiten ein Sicherheitspuffer. Als Arbeitgeber willst du wissen, ob der oder die Neue wirklich zum Unternehmen passt. Und als Arbeitnehmer? Da checkst du, ob das Team, der Chef und der Job wirklich halten, was sie versprochen haben.
Aus Sicht des Arbeitgebers: Du kannst während der Probezeit ohne großen Aufwand kündigen – keine Abmahnung, kein Grund erforderlich. Aber: Auch hier gilt das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)! Heißt: Keine Kündigung wegen Alter, Geschlecht, Religion, Behinderung usw. Und Schwangere? Sind sogar schon im Mutterschutz, auch in der Probezeit – hier gibt’s Sonderregeln.
Aus Sicht des Arbeitnehmers: Du willst schnell wieder raus? Kein Problem – auch du kannst mit zwei Wochen Frist kündigen. Hier findest du mehr dazu im Artikel Kündigung des Arbeitnehmers in der Probezeit.
Was passiert, wenn die Probezeit vorbei ist?
Nach der Probezeit gelten längere Kündigungsfristen nach der Probezeit und der allgemeine Kündigungsschutz (nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit).
Kündigungsfristen während der Probezeit: Keine Spielräume!
Egal, was im Vertrag steht – während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist immer zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Das gilt für beide Seiten, auch wenn im Vertrag was anderes steht. Die Frist beginnt am Tag nach Zugang der Kündigung. Und: Sie läuft auch während Krankheit oder Urlaub weiter. Ausnahme: In Tarifverträgen kann teilweise etwas anderes stehen – das solltest du als HR’ler checken!
Mehr dazu findest du im Artikel Kündigungsfristen nach der Probezeit.
Muss ich einen Grund für die Kündigung in der Probezeit angeben?
Nein, während der Probezeit braucht es keinen Grund. Aber: Fairness ist King! Ein ehrliches Feedback hilft dem Mitarbeitenden und sorgt für ein gutes Arbeitgeber-Image.
Gute Einarbeitung heißt weniger Kündigungen!
Mit einem durchdachten Einarbeitungsplan für neue Mitarbeiter setzt du von Anfang an die richtigen Signale. Wir unterstützen dich gerne! 📌
Kündigung in der Probezeit – Praxisbeispiele & Stolperfallen
Let’s get real: Nicht jede Trennung läuft reibungslos. Hier ein paar klassische Szenarien aus dem HR-Alltag:
- Mitarbeiter passt fachlich nicht: Nach drei Wochen zeigt sich, dass die Skills nicht reichen. Kündigung? Möglich, aber immer ein Feedback-Gespräch führen!
- Mitarbeiter kündigt selbst: Das Onboarding war chaotisch, die Stimmung mies. Auch hier: Zwei Wochen Frist, aber ein Exit-Gespräch lohnt sich! So findest du Schwachstellen im Einarbeitungsprozess.
- Besondere Situationen: Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsrat? Hier gelten Sonderregeln – im Zweifel immer juristisch prüfen lassen!
Kann man während der Probezeit fristlos kündigen?
Nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten – also wie sonst auch: Die Hürden für eine fristlose Kündigung sind hoch. Im Zweifel Rechtsberatung einholen!
Zählt die Probezeit zur Betriebszugehörigkeit?
Ja, die Zeit in der Probezeit wird voll angerechnet – auch für spätere Ansprüche wie Urlaub oder Kündigungsfristen.
Unterschiede: Probezeit, Wartezeit und Kündigungsschutz
Oft wird das alles durcheinandergeworfen – also einmal Klartext:
- Probezeit: Vertraglich festgelegt, meist 6 Monate. Hier gilt das spezielle kündigungsrecht probezeit.
- Wartezeit: Gesetzliche Frist von 6 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Erst danach greift der Kündigungsschutz nach dem KSchG.
- Kündigungsschutz: Greift nach 6 Monaten und ab 10 (Vollzeit-)Mitarbeitenden im Betrieb. Dann braucht’s einen „sozial gerechtfertigten“ Grund für Kündigungen.
Gilt der Kündigungsschutz während der Probezeit?
Nein, während der Probezeit (meist identisch mit der Wartezeit) gilt der allgemeine Kündigungsschutz noch nicht. Ausnahmen: Mutterschutz, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitglieder.
Was tun, wenn rechtliche Unsicherheiten bestehen?
Der Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren!
✅ Kurz & knapp: Kündigungsrecht Probezeit auf einen Blick
- Probezeit meist 6 Monate, max. gesetzlich erlaubt
- Kündigungsfrist: Immer 2 Wochen, für beide Seiten
- Kein Kündigungsschutz nach KSchG in der Probezeit
- Keine Angabe von Gründen nötig – aber faire Kommunikation!
- Sonderregelungen bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat beachten
FAQ: Das solltest du zum Kündigungsrecht in der Probezeit unbedingt wissen
Kann ich die Probezeit verlängern?
Nein, maximal 6 Monate sind laut Gesetz erlaubt. Eine Verlängerung ist nicht zulässig – auch nicht bei Krankheit oder Urlaub.
Darf ich auch am letzten Tag der Probezeit noch kündigen?
Ja, solange die Kündigung dem Mitarbeiter spätestens am letzten Tag der Probezeit zugeht. Die zweiwöchige Frist läuft dann ab Zugang weiter.
Muss ich eine Kündigung während der Probezeit schriftlich machen?
Absolut! Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) – E-Mail, WhatsApp oder mündlich reicht nicht.
Was ist, wenn im Vertrag eine längere oder kürzere Frist steht?
Die gesetzliche Frist von zwei Wochen gilt immer, außer es gibt einen Tarifvertrag, der abweicht. Kürzere Fristen sind aber nicht erlaubt.
Wo finde ich mehr zur Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit?
Wirf einen Blick in unseren Artikel Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit.
Fazit: Kündigungsrecht Probezeit – Mit Klarheit und Fairness durch die ersten Monate
Das kündigungsrecht probezeit gibt dir als HR-Verantwortlicher das nötige Werkzeug, um flexibel und rechtssicher zu handeln – aber auch die Verantwortung, fair und transparent mit neuen Mitarbeitenden umzugehen. Wer die Spielregeln kennt, kann Konflikte vermeiden, die Einarbeitung verbessern und das Onboarding für beide Seiten angenehm gestalten. Merke: Rechtliche Stolperfallen gibt’s trotzdem – bei Unsicherheiten unbedingt Fachleute einschalten!
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