Kündigungsfristen nach der Probezeit – Das musst du als HR jetzt wissen
TalentMatch24 Redaktion
Stand: März 2026
Kündigungsfristen nach der Probezeit – Das musst du als HR jetzt wissen
Das Wichtigste zu kündigungsfristen nach der probezeit in einem Satz: Nach der Probezeit gelten im deutschen Arbeitsrecht deutlich längere Fristen für Kündigungen – und die kannst (und solltest!) du als HR nicht auf die leichte Schulter nehmen. Was das konkret bedeutet, welche Stolperfallen es gibt und wie du im Alltag clever damit umgehst, packen wir jetzt ganz unbürokratisch für dich aus. 🚀
Kündigungsfristen nach der Probezeit: Was gilt grundsätzlich?
Mit dem Ende der Probezeit ist Schluss mit der kurzen Leine: Während in der Probezeit meist eine Frist von nur zwei Wochen reicht, springt nach Ablauf die gesetzliche Kündigungsfrist laut § 622 BGB ein – und die ist ein echter Gamechanger für die Personalplanung.
Für dich als HR heißt das: Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Einfach mal eben kündigen ist also nach der Probezeit Geschichte. Das schützt beide Seiten, gibt aber auch mehr Planungssicherheit fürs Team und die Einarbeitung von Nachfolgern.
Kleiner Reminder: Tarifverträge oder Arbeitsverträge können natürlich andere, meist längere, Fristen vorsehen. Also: Immer genau hinschauen, was im Vertrag steht!
Die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Probezeit – Wie sie sich verlängern kann
Jetzt wird’s spannend: Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist nach der Probezeit mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Das ist gesetzlich so geregelt, damit langjährige Mitarbeiter mehr Schutz genießen. Ein Beispiel:
- Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Monatsende
- Nach 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
- Nach 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende
- … und so weiter bis maximal 7 Monate
Wichtig: Diese gestaffelten Fristen gelten nur für Kündigungen, die vom Arbeitgeber ausgehen – nicht für Arbeitnehmer! Die können (sofern im Vertrag nichts anderes steht) immer mit vier Wochen kündigen.
Du willst wissen, wie es während der Probezeit läuft? Dann check unseren Artikel Kündigungsrecht in der Probezeit für den schnellen Vergleich.
Kündigungsfristen nach Probezeit im Arbeitsvertrag – Worauf achten?
Im Arbeitsvertrag kann die gesetzliche Kündigungsfrist verlängert oder (unter bestimmten Voraussetzungen) sogar verkürzt werden. Aber Achtung: Eine Verkürzung ist meist nur möglich, wenn ein Tarifvertrag das erlaubt oder für bestimmte Gruppen (z. B. Aushilfen für max. drei Monate).
Praxis-Tipp: Schau immer in den individuellen Vertrag und, falls vorhanden, den geltenden Tarifvertrag. Bei Unklarheiten hilft oft ein Blick in den Einarbeitungsplan für neue Mitarbeiter – dort sind viele Musterregelungen schon hinterlegt.
Exkurs: Unterschiedliche Fristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Hier kommt das, was viele übersehen: Die verlängerten Kündigungsfristen nach der Probezeit gelten nur für Arbeitgeber, außer der Arbeitsvertrag regelt ausdrücklich etwas anderes. Will also ein Arbeitnehmer nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit gehen, reicht ihm weiterhin die Basisfrist von vier Wochen. Das führt im Alltag zu Überraschungen, wenn der Chef sich auf längere Fristen verlässt, die für ihn selbst gelten. 😉
Mehr zum Thema findest du übrigens im Artikel Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit.
Handlungsanleitung: Kündigung nach der Probezeit richtig vorbereiten
Du musst eine Kündigung nach der Probezeit aussprechen? So gehst du sicher vor:
- Frist prüfen: Schau zuerst in den Arbeitsvertrag und ggf. Tarifvertrag. Gilt die gesetzliche oder eine abweichende Frist?
- Betriebszugehörigkeit berechnen: Zähle die Jahre, um die richtige Fristenstaffel zu ermitteln (Achtung auf Unterbrechungen!).
- Kündigungstermin festlegen: Fristen laufen immer zum 15. oder Monatsende (sofern nichts anderes vereinbart ist).
- Schriftform beachten: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (E-Mail reicht nicht!).
- Empfang bestätigen lassen: Lass dir die Empfangsbestätigung geben, um später auf der sicheren Seite zu sein.
Und: Denke an eine saubere Einarbeitung für die Nachfolge – das schont Nerven und Zeit.
Praxisbeispiel: Kündigungsfristen nach der Probezeit im echten Leben
Stell dir vor, Anna arbeitet seit 6 Jahren bei euch im Unternehmen. Du möchtest ihr als Arbeitgeber kündigen – dann gilt eine Frist von 3 Monaten zum Monatsende. Will Anna selbst kündigen, kann sie hingegen mit vier Wochen Frist gehen. Das ist im Alltag oft ein Knackpunkt bei der Nachfolgeplanung: Wer zu spät rekrutiert, hat schnell eine Lücke im Team.
Deshalb unser Tipp: Kündigungsfristen nach der Probezeit immer im Blick behalten und rechtzeitig mit der Einarbeitung einer potenziellen Nachfolge starten!
Kündigungsfristen nach Probezeit und Sonderfälle
Natürlich gibt es auch Ausnahmen von der Regel. Folgende Sonderfälle solltest du auf dem Schirm haben:
- Betriebsbedingte Kündigung: Auch hier gelten die verlängerten Fristen – egal, ob es am Standort wackelt oder der Job wegfällt.
- Fristlose Kündigung: Nur bei schwerwiegenden Gründen möglich, zum Beispiel Diebstahl. Dafür muss aber ordentlich was vorliegen und die Hürden sind hoch.
- Kündigungsschutz: Nach sechs Monaten und mehr als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Dann wird’s juristisch – im Zweifel lieber Fachanwalt fragen!
Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, sondern gibt dir einen praxisnahen Überblick. Bei Unsicherheit immer Rücksprache mit einem Experten halten.
Wie lange ist die Kündigungsfrist nach der Probezeit?
Nach der Probezeit gilt für beide Seiten grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende – es sei denn, der Vertrag regelt etwas anderes. Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Gelten die verlängerten Kündigungsfristen auch für Arbeitnehmer?
Nein, die gestaffelten Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten nur für Arbeitgeber. Arbeitnehmer können – sofern nichts anderes vereinbart ist – immer mit vier Wochen Frist kündigen.
Kann die Kündigungsfrist nach der Probezeit im Arbeitsvertrag verkürzt werden?
Eine Verkürzung ist nur im Rahmen von Tarifverträgen oder für bestimmte Gruppen möglich. In der Regel darf die Frist nicht unterschritten werden – Ausnahmen bestätigen die Regel.
Was passiert, wenn im Arbeitsvertrag eine andere Kündigungsfrist steht?
Dann gilt die im Vertrag vereinbarte Frist, solange sie mindestens so lang ist wie die gesetzliche. Ist sie kürzer, kann das unter Umständen unwirksam sein – im Zweifel prüfen (lassen)!
Welche Frist gilt bei einer fristlosen Kündigung nach der Probezeit?
Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen (z. B. Diebstahl, grobe Pflichtverletzungen) möglich. Hier entfällt die Frist, aber die Anforderungen sind hoch – vorher unbedingt rechtlich beraten lassen!
Fazit: Kündigungsfristen nach der Probezeit sind ein echtes HR-Kernthema – sie schützen Mitarbeiter, erfordern aber auch gutes Timing bei Planung und Einarbeitung. Immer die individuellen Verträge prüfen, Fristen im Kalender behalten und im Zweifel lieber einmal mehr nachfragen als einmal zu wenig.
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