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Kündigungsfrist Arbeitnehmer Probezeit befristeter Arbeitsvertrag – Was du wirklich wissen musst

TM

TalentMatch24 Redaktion

Stand: März 2026

Kündigungsfrist Arbeitnehmer Probezeit befristeter Arbeitsvertrag – Was du wirklich wissen musst

Das Wichtigste vorweg: In der Probezeit kannst du als Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag in der Regel mit einer Frist von nur 2 Wochen kündigen – unabhängig davon, wie lange der befristete Vertrag eigentlich laufen würde. Aber: Es gibt Ausnahmen, Tarifverträge und ein paar Stolperfallen, die du als HR unbedingt kennen solltest. Hier bekommst du alles auf einen Blick – ganz ohne Paragraphen-Overkill. 😉

Kündigungsfrist Arbeitnehmer Probezeit befristeter Arbeitsvertrag – Die Fakten auf einen Blick

Bevor wir tiefer eintauchen, findest du hier die wichtigsten Infos kompakt in einer Übersicht:

Situation Kündigungsfrist Besonderheit
Kündigung durch Arbeitnehmer
in der Probezeit
(befristeter Vertrag)
2 Wochen Frist gilt, wenn im Vertrag vereinbart (§ 622 Abs. 3 BGB)
Kündigung durch Arbeitgeber
in der Probezeit
(befristeter Vertrag)
2 Wochen Nur, wenn ordentliches Kündigungsrecht im Vertrag steht
Befristeter Vertrag ohne Kündigungsklausel Keine ordentliche Kündigung möglich Nur außerordentliche Kündigung (z. B. aus wichtigem Grund)
Gilt Tarifvertrag? Oft abweichende Regelung Tarifliche Fristen prüfen!

Mehr zu Kündigungsfristen nach der Probezeit findest du in unserem passenden Artikel.

Was bedeutet „Kündigungsfrist Arbeitnehmer Probezeit befristeter Arbeitsvertrag“ konkret?

Klingt erstmal nach Amtsdeutsch, aber so kompliziert ist es gar nicht:

  • Probezeit = Die ersten Wochen oder Monate, in denen sich beide Seiten „beschnuppern“ können.
  • Befristeter Arbeitsvertrag = Ein Vertrag mit festem Enddatum (z. B. für ein Projekt oder als Elternzeitvertretung).
  • Kündigungsfrist = Die Zeitspanne zwischen Ausspruch der Kündigung und dem letzten Arbeitstag.

Als HR bist du wahrscheinlich häufiger mit befristeten Verträgen konfrontiert – zum Beispiel bei Einarbeitung neuer Kollegen. Hier gilt: Eine ordentliche Kündigung in der Probezeit ist nur möglich, wenn das auch explizit im Vertrag steht. Und dann greift fast immer die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist. Ganz egal, ob der Vertrag eigentlich noch Monate laufen würde.

Praxis-Tipp: Checke IMMER die Klauseln zum Kündigungsrecht in befristeten Verträgen – sonst kann es schnell teuer und stressig werden!

Kündigungsfrist Probezeit AVR: Was gilt bei kirchlichen und sozialen Trägern?

Viele soziale Einrichtungen arbeiten nach den sogenannten „AVR“ (Arbeitsvertragsrichtlinien), zum Beispiel Caritas oder Diakonie. Hier kann die Kündigungsfrist in der Probezeit abweichen – oft sind es sogar nur 2 Wochen, aber manchmal auch nur 1 Woche (je nach AVR-Version).

Das ist wichtig für dich, wenn du im Non-Profit-Bereich HR machst oder überlegst, neue Mitarbeiter im sozialen Bereich einzustellen. Schau immer in die geltenden AVR und prüfe, ob dort von der gesetzlichen Regelung abgewichen wird. Sonst drohen dir schnell formale Fehler, die eine Kündigung unwirksam machen können.

  • Beispiel: In den AVR der Caritas beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit meist 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag.
  • Beispiel: In manchen Diakonie-AVR ist eine 1-wöchige Frist möglich.

Du bist dir unsicher? Lieber einmal mehr nachschlagen oder im Zweifel rechtlich beraten lassen (kleiner Disclaimer: Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern ein Überblick aus der HR-Praxis!).

Tarifliche Kündigungsfrist Probezeit: Was passiert, wenn ein Tarifvertrag gilt?

Tarifverträge stehen IMMER über den gesetzlichen Regelungen – das heißt: Gilt für deinen Betrieb ein Tarifvertrag, musst du die dort genannten Fristen beachten, auch in der Probezeit!

  • In vielen Branchen (Metall, Bau, öffentlicher Dienst etc.) können das z. B. 1 Woche, 2 Wochen oder sogar spezielle Fristen sein.
  • Tarifverträge regeln manchmal auch, ab wann überhaupt gekündigt werden darf (z. B. erst nach dem ersten Monat).

Typische Stolperfalle: Du kündigst als Arbeitnehmer mit zwei Wochen Frist und wunderst dich, warum der Arbeitgeber widerspricht – weil im Tarifvertrag eine andere Frist steht. Daher: Immer erst den Tarifvertrag checken, dann handeln!

Mehr Infos dazu findest du im Artikel Kündigungsrecht Probezeit.

Praxisnah: So läuft die Kündigung in der Probezeit bei befristetem Vertrag ab

Stell dir vor, ein neuer Mitarbeiter mit befristetem Vertrag merkt nach 3 Monaten: Das passt einfach nicht. Oder das Team merkt, dass die Chemie nicht stimmt. Dann kann während der vereinbarten Probezeit (maximal 6 Monate!) gekündigt werden – mit der vereinbarten Frist (meist 2 Wochen, manchmal weniger im Tarifvertrag oder AVR).

Wichtig: Ist im Vertrag keine ordentliche Kündigung vereinbart, gibt es während der Probezeit KEIN Kündigungsrecht! Dann geht nur die außerordentliche Kündigung – und die braucht einen wichtigen Grund.

  • Kündigung muss schriftlich erfolgen (E-Mail reicht NICHT!)
  • Frist gilt ab Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber/Arbeitnehmer
  • Der Resturlaub muss ggf. noch gewährt oder ausbezahlt werden

Was passiert nach der Probezeit? Die Antwort gibt’s im Artikel Kündigungsfristen nach der Probezeit.

Checkliste: Das solltest du bei der Kündigungsfrist in der Probezeit (befristeter Vertrag) beachten ✅

  • Ist im Arbeitsvertrag eine ordentliche Kündigung während der Probezeit vereinbart?
  • Gilt ein Tarifvertrag oder AVR mit abweichenden Fristen?
  • Wurde die Kündigung rechtzeitig und schriftlich ausgesprochen?
  • Wurde die Kündigungsfrist korrekt berechnet?
  • Wie lange läuft die Probezeit noch? (max. 6 Monate gesetzlich erlaubt!)

Wenn du alle Punkte abhaken kannst, bist du auf der sicheren Seite!

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in der Probezeit bei befristetem Vertrag?

In den allermeisten Fällen: 2 Wochen, sofern das im Arbeitsvertrag so geregelt ist. Gibt es keine solche Klausel, ist eine ordentliche Kündigung gar nicht möglich – dann läuft der befristete Vertrag einfach aus.

Kann ich als Arbeitnehmer in der Probezeit jederzeit kündigen?

Ja, vorausgesetzt, im befristeten Vertrag steht ein ordentliches Kündigungsrecht. Meist kannst du dann mit 2 Wochen Frist zum beliebigen Termin kündigen, auch mitten im Monat. Bei Tarifbindung oder AVR können die Fristen abweichen.

Was ist, wenn im Vertrag keine Kündigung während der Probezeit steht?

Dann ist eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit des befristeten Vertrags nicht zulässig. Einzige Ausnahme: Es liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor.

Welche Frist gilt bei befristetem Vertrag und Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag schlägt immer das Gesetz. Prüfe die branchenspezifischen Regeln – es kann auch eine kürzere oder längere Frist als 2 Wochen gelten.

Kann der Arbeitgeber mir in der Probezeit mit befristetem Vertrag kündigen?

Nur, wenn im Vertrag ein ordentliches Kündigungsrecht steht. Ansonsten gilt: Der Vertrag läuft bis zum Enddatum, es sei denn, ein wichtiger Grund rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung. Mehr dazu findest du unter Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit.

Fazit: Kündigungsfrist Arbeitnehmer Probezeit befristeter Arbeitsvertrag – Das musst du wissen

Unterm Strich gilt: Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in der Probezeit bei befristetem Arbeitsvertrag beträgt meist 2 Wochen – aber nur, wenn das im Vertrag oder Tarifvertrag so geregelt ist. Ohne diese Klausel ist eine ordentliche Kündigung während der Befristung nicht möglich! Also: Immer genau hinschauen, was im Vertrag steht, und bei Unsicherheit lieber einmal mehr nachfragen. Keine Sorge, die meisten Stolperfallen lassen sich mit einem kurzen Vertrags-Check vermeiden.

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