Kündigung in der Probezeit beim Arbeitsvertrag – Was du wirklich wissen musst
Praxisnaher Leitfaden für HR-Verantwortliche und Personalentscheider.

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Kündigung in der Probezeit ist ein bisschen wie das erste Date: Man hofft, es läuft alles rund, aber manchmal merkt man schnell, dass es einfach nicht passt.
Kündigung in der Probezeit: Das steckt dahinter
Die Probezeit ist keine Pflicht, aber in den meisten Arbeitsverträgen Standard. Sie gibt beiden Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) die Chance, sich kennenzulernen – und, falls nötig, unkomplizierter wieder zu trennen. Aber: Auch wenn’s schneller gehen darf, gibt es Regeln, die du kennen solltest.
Klingt erstmal einfach, oder? Aber der Teufel steckt wie so oft im Detail.
Kündigungsfrist in der Probezeit: Was gilt wirklich?
Im Arbeitsvertrag kannst du eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vereinbaren. Innerhalb dieser Zeit gilt für beide Seiten: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Und zwar unabhängig davon, wie lange der Mitarbeiter schon da ist. Eine längere Frist kannst du vereinbaren – eine kürzere aber nicht.
Wichtig
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ein Anruf oder eine WhatsApp reichen nicht – sonst ist die Kündigung unwirksam!
Du willst wissen, wie es nach der Probezeit weitergeht? Dann schau mal hier vorbei: Kündigungsfristen nach der Probezeit.
- Kündigung schriftlich formulieren
- Frist von 2 Wochen einhalten
- Sonderkündigungsschutz prüfen (z.B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung)
- Dokumentation für die Personalakte nicht vergessen
Kündigung durch den Arbeitnehmer in der Probezeit – Deine To-dos als HR
Auch Arbeitnehmer können während der Probezeit mit der Zwei-Wochen-Frist kündigen. Das läuft meist unkompliziert, aber du solltest strukturiert bleiben. Gerade bei spontanen Kündigungen ist es wichtig, den Einarbeitungsprozess sauber abzuschließen und das Offboarding zu organisieren.
- Zeugnis ausstellen (auch bei kurzer Betriebszugehörigkeit, auf Wunsch sogar qualifiziert)
- Arbeitsmittel zurückfordern
- Resturlaub berechnen und abgleichen
Mehr dazu findest du hier: Kündigung des Arbeitnehmers in der Probezeit.
Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit – Was ist zu beachten?
Als Arbeitgeber bist du in der Probezeit flexibler – aber auch hier gibt’s Spielregeln. Du brauchst keinen Kündigungsgrund anzugeben, solange der Mitarbeiter noch keine sechs Monate da ist und das Kündigungsschutzgesetz nicht greift. Aber Vorsicht: Diskriminierung, Willkür oder Verstöße gegen den Sonderkündigungsschutz gehen gar nicht.
- Keine Kündigung „einfach so“ bei Schwangeren oder Schwerbehinderten – hier ist die Zustimmung der Behörden nötig!
- Fair kommunizieren: Offenes Feedback ist Gold wert (auch für dein Employer Branding)
- Sauber dokumentieren, warum die Zusammenarbeit endet – das schützt dich später vor Streitigkeiten
Profi-Tipp: Lies hier weiter, wenn du wissen willst, wie die Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit im Detail funktioniert.
- Kündigungsschreiben fristgerecht zustellen
- Dokumentation der Gründe (auch wenn nicht verpflichtend)
- Sonderkündigungsschutz abklären
- Austrittsgespräch führen und Feedback einholen
Rechtliche Besonderheiten: Kündigungsrecht in der Probezeit
Auch wenn’s in der Probezeit einfacher geht: Ganz ohne Regeln läuft es nicht! Das Kündigungsrecht in der Probezeit schützt vor unfairen Praktiken und sorgt für klare Prozesse. Wichtige Punkte:
- Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
- Wer besonderen Schutz genießt (z.B. Schwangere, Betriebsratsmitglieder), kann nicht einfach gekündigt werden.
- Eine Abmahnung ist in der Probezeit nicht zwingend erforderlich – aber manchmal sinnvoll, um Missverständnisse zu vermeiden.
Und ganz wichtig: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten!
Typische Stolperfallen beim Kündigen in der Probezeit – und wie du sie vermeidest
Selbst erfahrene HR-Profis tappen manchmal in Fallen. Hier die Klassiker – und meine Lösungsvorschläge:
Kündigung per E-Mail
Das reicht nicht, es muss immer ein Original-Schriftstück sein.
Zu kurze/zu lange Fristen
Zwei Wochen sind das Maß der Dinge – nicht mehr, nicht weniger (außer tarifliche Regelungen sagen etwas anderes).
Missachtung von Sonderkündigungsschutz
Hier drohen echte Probleme. Im Zweifel immer kurz recherchieren oder beraten lassen.
Unklare Kommunikation
Offen und wertschätzend bleiben – das erleichtert beiden Seiten den Abschied.
- Immer schriftlich kündigen
- Fristen im Blick behalten
- Sonderregeln prüfen (Mutterschutz, Schwerbehinderung etc.)
- Feedback sauber dokumentieren
FAQ zur Kündigung in der Probezeit beim Arbeitsvertrag
Fazit: Kündigung in der Probezeit beim Arbeitsvertrag – Klarheit ist alles
Die kündigung probezeit arbeitsvertrag ist keine Raketenwissenschaft, aber auch nichts für nebenbei. Wer die Basics kennt, Fehler vermeidet und fair bleibt, spart sich Stress – und sorgt für einen professionellen Eindruck, selbst wenn’s mal nicht passt. Und denk dran: Lieber einmal mehr nachfragen als hinterher mit rechtlichen Problemen kämpfen!
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