Arbeitsvertrag in der Probezeit kündigen – Was du als HR wirklich wissen musst
TalentMatch24 Redaktion
Stand: März 2026
Arbeitsvertrag in der Probezeit kündigen – Was du als HR wirklich wissen musst
Fristen, Fallstricke, Praxis-Tipps – hier bekommst du alles zum Thema arbeitsvertrag probezeit kündigen auf einen Blick. Egal, ob du als HR-Manager gerade vor einem kniffligen Fall stehst oder als Geschäftsführer einfach wissen willst, wie der Hase in der Probezeit läuft: Nach diesem Artikel hast du das Thema im Griff. 💡
Arbeitsverhältnis in der Probezeit kündigen – Worum geht’s eigentlich?
Die Probezeit ist wie das erste Date im Arbeitsverhältnis: Beide Seiten testen, ob es passt. Wenn nicht, kann man sich relativ unkompliziert trennen. Klingt einfach? Ist es meistens auch – aber ein paar Stolpersteine gibt’s trotzdem. Arbeitsverhältnis in der Probezeit kündigen bedeutet: Verkürzte Fristen, kaum Kündigungsschutz, aber auch klare Spielregeln.
Stell dir vor: Dein neuer Mitarbeiter stellt sich nach zwei Wochen als echter Rohrkrepierer heraus (freundlich formuliert). Du willst nicht die nächsten zwei Jahre mit schlechtem Bauchgefühl verbringen, sondern möglichst schnell eine saubere Trennung. Genau dafür ist die Probezeit da!
Wichtig: Die Infos hier geben dir einen guten Überblick – sie ersetzen aber keine Rechtsberatung. Im Zweifel lass dich lieber noch mal juristisch absichern. 😉
Arbeitsvertrag während der Probezeit kündigen – Die Basics
Die meisten Arbeitsverträge in Deutschland enthalten eine Probezeit (meist 6 Monate). Während dieser Zeit können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen – ohne Angabe von Gründen. Das steht so im § 622 Abs. 3 BGB. Übrigens: Die Zweiwochenfrist gilt immer, egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kündigt!
Du kannst also auch am letzten Tag der Probezeit noch kündigen – solange die Frist eingehalten wird. Achtung: Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen, damit die kurze Frist gilt. Sonst verlängert sich die Frist auf die regulären Kündigungsfristen nach der Probezeit.
- Form: Kündigung immer schriftlich – E-Mail reicht nicht!
- Grund: Kein Grund nötig, aber auf Wunsch muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund nennen (§ 626 BGB)
- Kündigungsschutz: Das Kündigungsschutzgesetz gilt meist nicht in der Probezeit (es sei denn, das Arbeitsverhältnis besteht schon länger als 6 Monate im Betrieb)
Probezeit: Jederzeit kündigen – oder gibt’s Ausnahmen?
Ja, in der Probezeit kannst du das Arbeitsverhältnis grundsätzlich jederzeit kündigen – sogar während Krankheit oder Urlaub. Aber: Bestimmte Gruppen genießen Sonderkündigungsschutz (z.B. Schwangere, Betriebsräte, Schwerbehinderte). Hier gelten besondere Regeln, auch in der Probezeit!
Praxistipp: Prüfe immer, ob der Mitarbeiter zu einer geschützten Personengruppe gehört. Sonst kann eine vermeintlich „sichere“ Probezeit-Kündigung schnell nach hinten losgehen.
Mehr Infos zu Sonderfällen findest du im Artikel Kündigung Arbeitsvertrag.
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Probezeit und Kündigung
Meist wird ein unbefristeter Vertrag mit einer Probezeit von max. 6 Monaten abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit immer zwei Wochen. Erst nach Ablauf der Probezeit greifen die längeren Fristen aus § 622 BGB – je nach Betriebszugehörigkeit.
Kein Grund zur Panik, wenn die Probezeit abgelaufen ist: Auch dann ist eine Kündigung möglich, aber eben mit längerer Frist und (ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit und mehr als 10 Mitarbeitern) unter dem „Schutzschirm“ des Kündigungsschutzgesetzes.
Und wenn du mal keinen Bock mehr auf eine Kündigung hast: Es gibt auch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzuheben.
Befristeter Arbeitsvertrag: Probezeit-Kündigung – geht das?
Auch ein befristeter Arbeitsvertrag kann eine Probezeit enthalten. Wichtig: Eine ordentliche Kündigung während der Probezeit ist nur möglich, wenn das im Vertrag ausdrücklich steht! Sonst kannst du das befristete Arbeitsverhältnis nur außerordentlich kündigen (also aus wichtigem Grund), was deutlich höhere Hürden hat.
Check also immer den Vertrag: Ist die ordentliche Kündigung in der Probezeit erlaubt? Wenn ja, gelten auch hier die zwei Wochen Frist. Wenn nein – Pech gehabt, dann gibt’s nur den Notausgang per fristloser Kündigung.
Arbeitsvertrag ohne Probezeit kündigen – Was ist dann?
Es gibt auch Arbeitsverträge ganz ohne Probezeit (kommt selten vor, aber hey, Ausnahmen bestätigen die Regel). Hier gilt von Anfang an die „normale“ gesetzliche Kündigungsfrist – meist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Die Kündigung ist dann nicht mehr so easy wie mit Probezeit – und das Kündigungsschutzgesetz greift nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Praxis-Tipp: Wenn du als Arbeitgeber flexibel bleiben willst, dann bau eine Probezeit in den Vertrag ein. Spart dir im Zweifel viel Nerven und Papierkram.
Probezeit: Kündigung – Was muss ins Kündigungsschreiben?
Das Kündigungsschreiben muss immer schriftlich erfolgen (Faustregel: Papier schlägt E-Mail!). Es muss eindeutig sein, dass du das Arbeitsverhältnis in der Probezeit kündigen willst. Ein konkreter Kündigungsgrund ist nicht nötig, schadet aber auch nicht – vor allem, wenn du Streit vermeiden willst.
Orientier dich an unserem Muster für das Kündigungsschreiben. Wichtig: Immer das richtige Datum und die Frist angeben. Und: Persönlich übergeben (mit Empfangsbestätigung) oder per Einschreiben schicken – so bist du auf der sicheren Seite.
Probezeit: Letzter Tag – Kündigung auf den allerletzten Drücker?
Du kannst sogar am letzten Tag der Probezeit noch kündigen – aber: Die Kündigung muss dem Mitarbeiter an diesem Tag zugehen. Das heißt, er muss das Schreiben wirklich in den Händen halten. Briefkasten reicht nur, wenn du sicherstellen kannst, dass er den Brief noch am selben Tag bekommt. Sonst verlängert sich die Frist, und du bist raus aus der komfortablen Probezeit-Regelung.
Stell dir vor, du schickst die Kündigung am letzten Tag per Post – der Mitarbeiter bekommt sie aber erst zwei Tage später. Dann gilt die Probezeit-Regel nicht mehr, und die reguläre Frist kickt rein. Das kann schnell teuer werden! Also lieber rechtzeitig handeln.
Praxis-Tipps & typische Fehler bei der Probezeit-Kündigung
- Fristen checken: Immer auf das genaue Datum achten – und wann die Kündigung zugeht.
- Form wahren: Schriftlich, mit Datum, Unterschrift – und am besten persönlich übergeben.
- Sonderkündigungsschutz beachten: Schwangere, Schwerbehinderte & Co. sind auch in der Probezeit besonders geschützt.
- Feedback geben: Auch wenn’s weh tut: Ein ehrliches Abschlussgespräch schafft Klarheit und verhindert späteren Ärger.
- Zeugnis nicht vergessen: Auch nach kurzer Zeit gibt’s ein Arbeitszeugnis – darauf haben Arbeitnehmer Anspruch.
Wie kann ich das Arbeitsverhältnis in der Probezeit kündigen?
In der Probezeit kannst du das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen – unabhängig davon, ob du Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem anderen spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen.
Kann ich den Arbeitsvertrag während der Probezeit jederzeit kündigen?
Ja, während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ausnahme: Für bestimmte geschützte Personengruppen gelten Sonderregeln.
Wie läuft die Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag mit Probezeit?
Nur wenn der Vertrag ausdrücklich eine ordentliche Kündigung vorsieht, kannst du auch während der Probezeit mit Zweiwochenfrist kündigen. Ist das nicht geregelt, geht nur die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.
Was passiert, wenn ich keinen Arbeitsvertrag mit Probezeit habe?
Dann gelten von Anfang an die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen (meist 4 Wochen zum Monatsende oder 15.). Nach 6 Monaten greift zudem das Kündigungsschutzgesetz.
Darf ich auch am letzten Tag der Probezeit noch kündigen?
Klar, solange die schriftliche Kündigung auch wirklich an diesem Tag zugeht. Sonst verlängert sich die Frist automatisch und die Probezeit-Regelungen sind futsch.
Fazit: Arbeitsvertrag Probezeit kündigen – Ein kurzer Drahtseilakt mit klaren Regeln
Das arbeitsvertrag probezeit kündigen ist meist unkompliziert, aber kein Selbstläufer. Fristen, Form und Sonderregeln wollen beachtet werden – sonst wird’s schnell teuer oder richtig kompliziert. Denk immer dran: Lieber einmal zu viel prüfen als später vor dem Arbeitsgericht stehen.
Du willst noch tiefer einsteigen? Dann schau dir auch unsere Artikel zu Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Kündigungsschreiben an.
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