Kündigung Arbeitsverhältnis bei Krankheit – Was du als HR wirklich wissen musst
Praxisnaher Leitfaden für HR-Verantwortliche und Personalentscheider.

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Fristen, Fallstricke, Praxis-Tipps – hier bekommst du alles zum Thema kündigung arbeitsverhältnis bei krankheit auf einen Blick.
Überblick: Kündigung und Krankheit – Das Wichtigste kompakt
Kündigung Arbeitsverhältnis bei Krankheit – Die rechtliche Ausgangslage
Der Klassiker im HR-Alltag: Ein Mitarbeiter ist länger krank – und irgendwann stellt sich die Frage, ob eine Kündigung des Arbeitsvertrags möglich ist. Kurz gesagt: Ja, das geht grundsätzlich, aber du kannst das Arbeitsverhältnis nicht einfach so wegen Krankheit beenden. Das ist kein Selbstläufer wie ein Rezept für Spaghetti Bolognese. Du musst die sogenannte „personenbedingte Kündigung“ sauber und nachvollziehbar begründen.
Das heißt: Es müssen objektive Fakten vorliegen, zum Beispiel langandauernde oder häufige Kurzerkrankungen, die die weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen. Und: Du brauchst eine negative Gesundheitsprognose – also die Erwartung, dass der Mitarbeiter auch künftig immer wieder ausfällt.
Kündigung Arbeitsverhältnis Krankheit – Die 3-Stufen-Prüfung
Stell dir vor, du willst einen alten, aber zuverlässigen Kaffeeautomaten ersetzen, weil er ständig streikt. Genauso prüft das Arbeitsrecht bei der kündigung arbeitsverhältnis bei krankheit in drei Schritten:
Negative Gesundheitsprognose
Ist zu erwarten, dass der Mitarbeiter weiterhin häufig oder lange krank ist?
Erhebliche Beeinträchtigung des Betriebs
Führt die Krankheit zu echten Problemen im Arbeitsablauf (z. B. Produktionsausfälle oder hohe Kosten)?
Interessenabwägung
Überwiegen die Interessen des Betriebs die Schutzinteressen des Mitarbeiters?
Erst wenn alle drei Punkte erfüllt sind, kann eine krankheitsbedingte Kündigung rechtlich Bestand haben. Und: Du musst als Arbeitgeber prüfen, ob es eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz gibt (Stichwort „Weiterbeschäftigungs- oder Umsetzungsangebot“).
Kündigung des Arbeitsverhältnisses während Krankheit – Was ist mit dem Kündigungsschutz?
Gute Nachricht (für Arbeitnehmer): Die Krankheit selbst schützt nicht vor einer Kündigung. Aber: Während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit zu kündigen, ist rechtlich zulässig – die Kündigung gilt auch dann! Trotzdem gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern und bei Beschäftigungsdauer von über 6 Monaten. Die Hürden sind also hoch. Bei schwerbehinderten Mitarbeitern brauchst du zusätzlich die Zustimmung des Integrationsamts.
Und das Timing? Es gibt kein „Kündigungsverbot“ während einer Krankschreibung. Die Kündigung kann auch im Krankenstand zugestellt werden. Humorvoll gesprochen: Das Arbeitsrecht kennt keine Schonzeit – nicht mal mit Fieber und Tee auf dem Sofa.
Kündigung nach langer Krankheit Abfindung – Gibt’s da was?
Viele Arbeitnehmer (und auch Chefs) denken: „Nach langer Krankheit gibt’s automatisch eine Abfindung.“ Das ist aber ein Mythos. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Krankheit!
Eine Abfindung kommt meist ins Spiel, wenn der Mitarbeiter eine Kündigungsschutzklage erhebt und das Arbeitsverhältnis im Vergleich beendet wird – oft nach zähen Verhandlungen oder mit Unterstützung eines Anwalts. Einen Automatismus gibt es nicht. Manchmal wird eine Abfindung auch freiwillig angeboten, um das Risiko eines Rechtsstreits zu minimieren.
Mitarbeiter während Krankheit kündigen – Das solltest du beachten
Du willst während einer laufenden Krankschreibung kündigen? Das ist rechtlich möglich, aber: Die Hürden sind hoch, die Anforderungen streng. Dokumentiere die Krankheitszeiträume und die betrieblichen Auswirkungen sauber. Setze ein Kündigungsschreiben sauber auf – am besten nach vorheriger Beratung.
- Halte die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen ein.
- Prüfe, ob ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten wurde – das ist kein Muss, aber Gerichte sehen es gern.
- Stelle sicher, dass du alle Sozialdaten kennst (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten etc.).
Und: Sprich immer klar und ehrlich mit dem Mitarbeiter. Ein fairer Umgang zahlt sich aus – auch für’s Betriebsklima. 🤝
Praxis-Tipps: So gehst du bei Kündigung wegen Krankheit vor
Hier ein paar bewährte Schritte aus dem echten HR-Alltag:
- Gespräch suchen: Sprich offen mit dem Mitarbeiter über die Situation und mögliche Lösungen.
- BEM anbieten: Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist kein Kündigungshindernis, aber ein starkes Signal für Fairness.
- Dokumentation: Halte alle Fehlzeiten und betrieblichen Auswirkungen sorgfältig fest.
- Alternativen prüfen: Gibt es einen anderen, zumutbaren Arbeitsplatz?
- Rechtliche Beratung: Zieh im Zweifel einen Arbeitsrechtler hinzu – das spart Nerven und böse Überraschungen.
Extra-Tipp: Manche Fälle lassen sich auch einvernehmlich lösen, z.B. durch einen Aufhebungsvertrag. Das spart Zeit und oft auch Kosten.
Können Mitarbeiter während Krankheit gekündigt werden?
Ja, das ist möglich. Eine Kündigung während einer Krankschreibung ist rechtlich zulässig, aber es gelten strenge Voraussetzungen. Die Kündigung darf nicht wegen der Krankheit an sich erfolgen, sondern muss im Rahmen der personenbedingten Kündigung gut begründet sein.
Welche Fristen gelten bei Kündigung wegen Krankheit?
Es gelten immer die gesetzlichen oder die im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Schau dazu auch in unseren Artikel zu den Kündigungsfristen für Arbeitgeber.
Gibt es eine Pflicht zur Abfindung bei krankheitsbedingter Kündigung?
Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht. Eine Abfindung wird häufig im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht vereinbart, aber sie ist kein Automatismus.
Was ist mit einer Abmahnung vor der Kündigung?
Bei einer krankheitsbedingten Kündigung ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich, da kein steuerbares Fehlverhalten des Mitarbeiters vorliegt.
Muss ich als Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor der Kündigung anbieten?
Ein BEM ist zwar keine formelle Voraussetzung für die Kündigung, aber Gerichte werten es oft negativ, wenn kein BEM angeboten wurde. Es zeigt, dass du dich um Lösungen bemüht hast.
Fazit: Kündigung Arbeitsverhältnis bei Krankheit – Das solltest du mitnehmen
Die kündigung arbeitsverhältnis bei krankheit ist rechtlich möglich, aber der Weg ist steinig und voller Stolperfallen. Wichtig sind eine saubere Dokumentation, die Einhaltung aller Fristen und eine faire, transparente Kommunikation. Willst du auf Nummer sicher gehen? Dann hol dir Unterstützung – so bleibt die Kündigung kein "Ritt auf der Rasierklinge".
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