HR-Lexikon · Kündigung & Arbeitsrecht

Kündigung EVG – Was wirklich gilt, wenn der Tarifvertrag den Ton angibt

Praxisnaher Leitfaden für HR-Verantwortliche und Personalentscheider.

Trustpilot
OMR Reviews
36k+KI-Matches
Ø 78%Match-Genauigkeit
29€Einmalig, kein Abo
TalentMatch24

Welche Unternehmen uns vertrauen

Mainvest
VELTRONIC
LANDKOST
GUSTOAR
NEXUS
Brandora
Mainvest
VELTRONIC
LANDKOST
GUSTOAR
NEXUS
Brandora
Mainvest
VELTRONIC
LANDKOST
GUSTOAR
NEXUS
Brandora
Mainvest
VELTRONIC
LANDKOST
GUSTOAR
NEXUS
Brandora

Viele denken bei „Kündigung EVG“ sofort: „Das funktioniert doch wie jede andere Kündigung auch, oder?“ — Spoiler: Ganz so unkompliziert ist es leider nicht.

Weiterscrollen
Abschnitt 01

Kündigung EVG: Was ist das überhaupt?

Die „Kündigung EVG“ bezieht sich auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, das unter den Tarifvertrag der EVG fällt – meist im Eisenbahn- und Verkehrsbereich. Der Knackpunkt: Der EVG-Tarifvertrag regelt viele Aspekte der Kündigung eigenständig und weicht dabei oft von den gesetzlichen Vorgaben ab, die du vielleicht aus anderen Branchen kennst. Das betrifft insbesondere Kündigungsfristen für Arbeitgeber, Formvorschriften und spezielle Schutzregelungen für bestimmte Beschäftigtengruppen.

Heißt konkret: Wenn du im HR-Bereich für ein Eisenbahnunternehmen oder Verkehrsbetrieb arbeitest, reicht es nicht, nur das BGB oder das Kündigungsschutzgesetz zu kennen. Du musst auch die EVG-Regelungen parat haben. Sonst wird die Kündigung schnell unwirksam — und das kann teuer werden.

Abschnitt 02

Die wichtigsten Unterschiede zur „normalen“ Kündigung

Viele HRler sind überrascht, wie sehr sich die Kündigung nach EVG-Tarifvertrag von der klassischen Kündigung eines Arbeitsvertrags unterscheidet. Hier ein paar der größten Unterschiede, die du kennen solltest:

Längere Kündigungsfristen

Die tariflichen Fristen sind oft deutlich länger als die gesetzlichen. Gerade bei älteren oder langjährigen Mitarbeitern kann das schnell ins Gewicht fallen.

Besondere Formvorschriften

Die Schriftform ist Pflicht, manchmal sogar besondere Zustellwege.

Sonderregelungen für bestimmte Gruppen

Zum Beispiel für ältere Beschäftigte, Schwerbehinderte oder Mitglieder der EVG gibt es oft Extra-Schutz.

Abweichungen bei Probezeit und Befristung

Auch hier setzt die EVG eigene Maßstäbe. Prüfe IMMER, was im individuellen Fall gilt!

Im Zweifel gilt: Tarifvertrag sticht Gesetz, solange er keine schlechteren Bedingungen als das Gesetz bietet. Also: Erst Tarifvertrag checken, dann Gesetz!

Schritt für Schritt

So läuft die Kündigung nach EVG-Tarifvertrag abSchritt für Schritt

Damit du bei der Kündigung nach EVG-Tarifvertrag nicht ins Schleudern kommst, hier eine direkte Handlungsanleitung für dich:

  1. Tarifbindung prüfen: Ist der/die Mitarbeiter:in wirklich EVG-tarifgebunden? (Gewerkschaftsmitgliedschaft, Tarifbindung des Unternehmens, Bezugnahme im Arbeitsvertrag?)
  2. Fristen checken: Gilt eine tarifliche oder gesetzliche Kündigungsfrist? Achtung: Im EVG-Tarifvertrag können das 3, 6 oder sogar 12 Monate sein!
  3. Formvorschriften einhalten: Kündigung schriftlich und – falls gefordert – mit korrektem Zugang nachweisen.
  4. Sonderregelungen beachten: Gibt es Schutz für bestimmte Gruppen (z. B. ältere Arbeitnehmer, Betriebsräte, Schwangere)?
  5. Betriebsrat einbinden: Anhörung und ggf. Zustimmung einholen, falls notwendig.
  6. Kündigung aussprechen: Zustellung nachweisbar organisieren (z. B. Bote, Einschreiben mit Rückschein)
  7. Dokumentation: Alles sorgfältig dokumentieren, um Streitigkeiten vorzubeugen.

Klingt aufwendig? Ist es manchmal auch. Aber lieber einmal sauber abwickeln, als später im Arbeitsgericht nachbessern müssen. 😉

Aus der Praxis

🎯 In der Praxis: Kündigung EVG richtig umsetzen

Stell dir vor, ein langjähriger Triebfahrzeugführer (25 Jahre im Unternehmen, EVG-Mitglied) soll betriebsbedingt gekündigt werden. Du als HR bist gefragt:

  • Der Kollege ist tarifgebunden – also EVG-Tarifvertrag prüfen!
  • Du stellst fest: Es gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Die gesetzliche Frist wäre viel kürzer – aber die spielt hier keine Rolle.
  • Der Mitarbeiter ist über 55 – laut Tarifvertrag gibt es besonderen Schutz, eventuell ist sogar eine Kündigung ausgeschlossen oder erschwert!
  • Du musst den Betriebsrat anhören und die Kündigung korrekt schriftlich zustellen.
  • Ergebnis: Ohne genaue Prüfung des EVG-Tarifvertrags hätte die Kündigung schnell ins Leere laufen können.

Praxis-Tipp: Halte immer Rücksprache mit dem Betriebsrat und dokumentiere alle Schritte lückenlos. Und: Bei Unsicherheit lieber rechtzeitig juristischen Rat einholen.

Abschnitt 05

Rechtliche Stolperfallendarauf musst du achten!

Vorsicht, jetzt wird’s ernst: Bei der Kündigung nach EVG-Tarifvertrag gibt es einige Stolpersteine, die dich im Zweifel den gesamten Kündigungsprozess kosten können:

Falsche Frist

Falsch berechnet? Dann ist die Kündigung schnell unwirksam.

Formfehler

Mündliche oder nur per E-Mail ausgesprochene Kündigungen sind nicht gültig.

Sonderkündigungsschutz

Gerade bei älteren Mitarbeitenden, langjähriger Betriebszugehörigkeit oder Schwerbehinderung gibt es oft einen besonderen Kündigungsschutz – unbedingt im Tarifvertrag nachlesen!

Betriebsratsanhörung vergessen

Ohne Anhörung ist die Kündigung fast immer unwirksam.

Ganz wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Personalabteilung mit Tarif-Know-how einschalten! 📌

Abschnitt 06

Kündigung EVG vs. AufhebungsvertragWas ist besser?

Manchmal ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach EVG-Tarifvertrag so kompliziert, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer lieber einen Aufhebungsvertrag schließen. Der Vorteil? Hier kannst du die Bedingungen (z. B. Beendigungsdatum, Abfindung) individuell vereinbaren – natürlich immer im Rahmen der tarifvertraglichen Vorgaben.

Aber Vorsicht: Auch beim Arbeitsvertrag aufheben durch Aufhebungsvertrag gibt es Fallstricke, z. B. beim Anspruch auf Arbeitslosengeld (Stichwort: Sperrzeit der Agentur für Arbeit).

FAQ

Häufige Fehler bei der Kündigung nach EVG-Tarifvertrag

Nächster Schritt

Fazit: Kündigung EVGNicht einfach, aber machbar!

Die Kündigung nach EVG-Tarifvertrag ist kein Selbstläufer – aber auch kein Hexenwerk, wenn du weißt, worauf es ankommt. Die wichtigsten Stichworte: Tarifbindung prüfen, Fristen einhalten, Schutzregelungen beachten und alles sauber dokumentieren. Und: Bei Unsicherheit lieber einmal mehr nachfragen als später vor dem Arbeitsgericht zu landen.

Klingt nach einem Thema, bei dem du Unterstützung brauchst?

Die BG Personal GmbH hilft dir bei der Kündigung nach EVG-Tarifvertrag — unkompliziert und auf Augenhöhe. Ruf einfach an unter 0221 95939090 oder schau bei TalentMatch24.de vorbei. 🤝

Jetzt Stelle posten — 29€Einmalig · Kein Abo · KI-Matching inklusive