Kündigung Arbeitsvertrag Probezeit – Was du als HR wirklich wissen musst
TalentMatch24 Redaktion
Stand: März 2026
Kündigung Arbeitsvertrag Probezeit – Was du als HR wirklich wissen musst
Seien wir ehrlich: Die Kündigung eines Arbeitsvertrags während der Probezeit ist ein Thema, bei dem viele HR-Verantwortliche und Geschäftsführer ins Schwimmen kommen. Gerade wenn es schnell gehen muss, tauchen plötzlich Fragen zur Frist, zum Ablauf oder zu Sonderfällen auf. Und keiner will am Ende einen Formfehler machen, der richtig teuer werden kann. Hier bekommst du den klaren Überblick – ohne Drumherumgerede.
Arbeitsvertrag Kündigungsfrist Probezeit – Was gilt wirklich?
Die Probezeit ist die Testphase für beide Seiten: Passt der oder die Neue wirklich ins Team? Stimmen Leistung und Chemie? Genau deshalb sind die Kündigungsfristen in der Probezeit gesetzlich kürzer geregelt. Laut § 622 BGB kannst du als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit einer Frist von 2 Wochen kündigen – und das ohne Angabe von Gründen. Einzige Ausnahme: Im Arbeitsvertrag ist etwas anderes geregelt. Kürzer als 2 Wochen geht aber nur in ganz wenigen Branchen.
Wichtig: Die Probezeit darf maximal 6 Monate dauern. Und sobald diese Frist abgelaufen ist, greift die normale Kündigungsfrist. Mehr dazu findest du auch unter Kündigungsfristen nach der Probezeit.
- Im Arbeitsvertrag nach Probezeit-Regelung schauen
- Maximale Probezeit: 6 Monate
- Gesetzliche Frist: 2 Wochen
- Frist beginnt mit Zugang der Kündigung
Kündigung Arbeitsvertrag in der Probezeit – Wie läuft das ab?
Du willst oder musst während der Probezeit kündigen? Dann gilt: Einfach und klar kommunizieren, aber bitte alles schriftlich. Die Kündigung des Arbeitsvertrags in der Probezeit muss immer schriftlich erfolgen – E-Mail, WhatsApp oder mündlich reichen nicht! Am besten übergibst du das Kündigungsschreiben persönlich oder versendest es per Einwurf-Einschreiben. So bist du auf der sicheren Seite, was den Zugang betrifft.
Ein Grund für die Kündigung muss in der Probezeit nicht genannt werden. Du kannst aber gerne ein kurzes, wertschätzendes Feedback geben – das kommt meist besser an und sorgt für ein gutes Ende. Falls du unsicher bist, wie ein Kündigungsschreiben während der Probezeit aussehen sollte, schau dir unsere Tipps unter Kündigung des Arbeitnehmers in der Probezeit an.
- Kündigung immer schriftlich aussprechen
- Frist von 2 Wochen einhalten
- Kündigungsdatum und letzter Arbeitstag klar angeben
- Empfang der Kündigung bestätigen lassen
Kündigung Arbeitsvertrag Probezeit Arbeitgeber – Worauf musst du achten?
Für Arbeitgeber ist die Probezeit eine Art Versicherung: Falls es doch nicht passt, kannst du dich relativ unkompliziert von neuen Mitarbeitenden trennen. Aber: Auch hier gibt es ein paar Stolpersteine. Zum einen darfst du niemanden willkürlich oder diskriminierend kündigen (Stichwort: AGG). Zum anderen gelten ab dem ersten Tag die Pflichten zum Schutz besonderer Personengruppen – Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder genießen auch in der Probezeit besonderen Kündigungsschutz.
Ein weiterer Fallstrick: Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer nachweislich zugehen. Sonst kann sich das Arbeitsverhältnis unnötig verlängern – und das will keiner. Lies zu Sonderfällen auch unseren Beitrag zu Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit.
- Keine Diskriminierung oder Willkür
- Sonderkündigungsschutz beachten
- Kündigung rechtzeitig und schriftlich zustellen
- Letzten Arbeitstag korrekt berechnen
Kündigung Arbeitsvertrag Probezeit Arbeitnehmer – Deine Rechte und Pflichten
Du bist auf der anderen Seite und willst als Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen? Kein Problem! Auch für dich gilt die 2-Wochen-Frist. Ein Grund muss nicht angegeben werden. Tipp: Ein freundliches, professionelles Gespräch mit dem Vorgesetzten ist immer besser als ein Abgang durch die Hintertür. Das hinterlässt einen guten Eindruck – wer weiß, wofür man sich später nochmal begegnet!
Wichtig ist auch hier: Schriftform wahren und Kündigung rechtzeitig einreichen. Es gibt keinen Anspruch auf Resturlaub oder Überstunden-Ausgleich, wenn im Vertrag nichts anderes steht. Du willst ein Muster? Hier findest du alles zum Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag in der Probezeit.
- Kündigung schriftlich einreichen
- 2-Wochen-Frist einhalten
- Letzten Arbeitstag berechnen
- Optional: Feedbackgespräch führen
Befristeter Arbeitsvertrag Kündigung in der Probezeit – Geht das überhaupt?
Viele denken: Befristete Verträge kann man in der Probezeit gar nicht kündigen. Falsch gedacht! Auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag kannst du – sofern im Vertrag eine Probezeit vereinbart wurde – mit der üblichen 2-Wochen-Frist kündigen. Aber nur dann! Ist im Vertrag keine Probezeit geregelt, gilt: Ein befristeter Vertrag kann grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden, es sei denn, das ist ausdrücklich vereinbart.
Also: Immer Vertrag checken und die Probezeitklausel suchen. Lesetipp dazu: Kündigungsrecht Probezeit.
- Probezeit im Vertrag geregelt?
- Kündigungsklausel vorhanden?
- 2-Wochen-Frist beachten
- Kündigung schriftlich aussprechen
Kündigung Arbeitsvertrag Probezeit Krankheit – Ist das erlaubt?
Ein Klassiker: Mitarbeiter wird in der Probezeit krank – darf ich dann kündigen? Kurze Antwort: Ja, Krankheit schützt in der Probezeit nicht vor Kündigung. Allerdings sollte eine krankheitsbedingte Kündigung nicht „offensichtlich unfair“ sein (z. B. bei schwerer Krankheit ab Tag 1). Hier empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Fachanwalt, wenn du unsicher bist. Übrigens: Während der Probezeit greift der allgemeine Kündigungsschutz noch nicht, aber Diskriminierung bleibt tabu.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei speziellen Fällen hol dir besser rechtlichen Rat.
- Keine Diskriminierung!
- Kündigung kann auch während Krankheit ausgesprochen werden
- Fristen und Form wahren
- Bei Unsicherheiten: Rechtsberatung einholen
Kündigung Arbeitsvertrag nach Probezeit – Und was kommt dann?
Nach der Probezeit gelten die normalen, meist deutlich längeren Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB oder dem Tarifvertrag. Das kann je nach Betriebszugehörigkeit schnell mehrere Monate bedeuten. Außerdem: Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift in Betrieben ab 10 Mitarbeitern und nach 6 Monaten. Heißt für dich: Die Hürden für eine Kündigung sind deutlich höher.
Wie du nach der Probezeit kündigst und welche Fristen gelten, erfährst du hier: Kündigungsfristen nach der Probezeit.
- Kündigungsfrist im Vertrag prüfen
- Kündigungsschutz beachten
- Gründe dokumentieren (bei Arbeitgeber-Kündigung)
- Kündigung schriftlich zustellen
🎯 In der Praxis – Typische Stolpersteine und wie du sie vermeidest
Die Theorie klingt einfach, aber im Alltag gibt’s oft Stress: Die Kündigung kommt zu spät an, der letzte Arbeitstag wird falsch berechnet oder der Arbeitnehmer hat schon Resturlaub beantragt. Auch Klassiker: Die Probezeit wurde im Vertrag vergessen – dann gilt automatisch die normale Kündigungsfrist. Mein Tipp: Immer einen sauberen Einarbeitungsprozess aufsetzen, bei dem auch die Probezeit sauber geregelt ist. Und: Lass dir den Erhalt der Kündigung bestätigen – so bist du immer auf der sicheren Seite.
Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
In der Regel 2 Wochen, egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kündigt. Eine kürzere Frist ist nur in Ausnahmefällen und mit klarer Regelung im Vertrag möglich.
Kann ein befristeter Arbeitsvertrag in der Probezeit gekündigt werden?
Ja, aber nur, wenn eine Probezeit mit Kündigungsregelung im Vertrag steht. Ohne diese Klausel ist eine ordentliche Kündigung meist nicht möglich.
Muss ich einen Grund für die Kündigung in der Probezeit nennen?
Nein. In der Probezeit kannst du ohne Angabe von Gründen kündigen. Wertschätzendes Feedback schadet trotzdem nie.
Darf ich während einer Krankheit in der Probezeit kündigen?
Ja, das ist erlaubt. Aber Achtung: Keine Diskriminierung oder willkürliche Kündigung – das kann rechtlich heikel werden.
Was passiert, wenn ich nach der Probezeit kündigen will?
Dann gelten längere gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfristen und der allgemeine Kündigungsschutz.
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