Kündigung Arbeitsvertrag Ende des Monats – So klappt das mit dem richtigen Timing
TalentMatch24 Redaktion
Stand: März 2026
Kündigung Arbeitsvertrag Ende des Monats – So klappt das mit dem richtigen Timing
Quick Check: Weißt du, wann eine Kündigung des Arbeitsvertrags zum Monatsende wirklich wirksam wird? Und was passiert, wenn du stattdessen zur Monatsmitte kündigst? 🤔 Falls du da ins Grübeln kommst, bist du hier goldrichtig. In diesem Artikel machen wir Schluss mit Mythen und bringen auf den Punkt, wie das mit dem „Ende des Monats“ bei Kündigungen tatsächlich läuft – natürlich mit Tipps für die HR-Praxis.
Arbeitsvertrag kündigen zum Ende des Monats: Die Basics für HR
Viele denken: „Man kann doch immer zum Monatsende kündigen, oder?“ Tja, nicht ganz. Ob eine Kündigung zum Monatsende möglich ist, hängt vor allem von den Regelungen im Arbeitsvertrag und im Gesetz ab. Im Regelfall sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor, dass das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden kann (§ 622 BGB). Aber: Der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann das auch anders regeln – und das passiert in der Praxis ziemlich oft!
Für dich als HR-Verantwortlicher heißt das: Schau immer zuerst in den Arbeitsvertrag und prüfe, ob dort eine bestimmte Frist oder ein fester Kündigungstermin (z. B. zum Monatsende) genannt ist. Ist nichts geregelt, greift das Gesetz. Wichtig: Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer auch rechtzeitig zugehen – es zählt nicht das Absendedatum, sondern der Tag, an dem das Schreiben tatsächlich zugestellt wird.
- Tipp: Kündigungen immer schriftlich und gegen Empfangsbestätigung zustellen lassen!
Hier eine Mini-Checkliste zum Thema „Kündigung zum Monatsende“:
- Arbeitsvertrag/Tarifvertrag auf spezielle Fristen prüfen
- Kündigungsfrist korrekt berechnen
- Rechtzeitige Zustellung der Kündigung sicherstellen
- Datum des Endes im Kündigungsschreiben klar benennen
- Dokumentation für die Personalakte nicht vergessen
Kündigung Arbeitsvertrag: 15. oder Ende des Monats?
Du fragst dich, was es mit dem „Kündigung zum 15.“ auf sich hat? Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis – sofern nichts anderes vereinbart wurde – immer mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende beendet werden. Das bedeutet: Die Kündigung muss spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin beim Arbeitnehmer sein. Beispiel gefällig?
- Kündigung zum 15. des Monats: Zustellung spätestens am 18. des Vormonats
- Kündigung zum Monatsende: Zustellung spätestens am letzten Tag des Vormonats minus vier Wochen
Das hat Auswirkungen auf Planung und Offboarding. Gerade im Bewerbermanagement oder bei der Nachbesetzung von Stellen ist es wichtig, diese Daten im Blick zu behalten, damit keine Lücken entstehen.
Checkliste:
- Fristgerechte Zustellung prüfen (Postweg, persönliche Übergabe, Zeugen)
- Korrektes Enddatum im Schreiben angeben
- Abstimmung mit der Lohnbuchhaltung wegen letzter Gehaltszahlung
Kündigung Arbeitsvertrag Mitte des Monats: Geht das überhaupt?
Vielleicht hast du schon mal gehört: „Man kann doch nur zum Monatsende kündigen!“ Falsch! In vielen Fällen ist auch die Kündigung zum 15. des Monats möglich – sofern der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag das nicht anders vorgibt. Das kann praktisch sein, wenn du aus betrieblichen Gründen schnell reagieren musst oder der Mitarbeiter selbst vorzeitig gehen möchte.
Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter reicht am 20. März seine Kündigung ein. Mit vier Wochen Frist endet das Arbeitsverhältnis dann zum 15. April – wenn der Vertrag das erlaubt. Achtung: Manche Verträge schließen die Kündigung zur Monatsmitte explizit aus und erlauben nur eine Beendigung zum Monatsende. Deshalb immer den Vertrag checken!
- Praxis-Tipp: Im Zweifel lieber einen kurzen Abgleich mit dem Anwalt machen – so bist du auf der sicheren Seite.
Kündigung Arbeitsvertrag zum Ende des Monats – Formulierung und Stolperfallen
Saubere Kommunikation ist das A und O. Im Kündigungsschreiben solltest du das klarstellen — etwa so: „Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30. September 2024.“ Wenn das genaue Datum noch nicht sicher ist, kannst du auch „zum nächstmöglichen Termin“ schreiben, aber: Das schafft manchmal Unsicherheit, gerade bei längeren Fristen.
Ein häufiger Praxisfehler: Die Kündigung wird auf den letzten Drücker am letzten Tag des Monats verschickt, kommt aber erst im Folgemonat an. Folge: Die Kündigung greift erst zum nächsten Kündigungstermin. Deshalb: Immer Puffer einplanen und den Zugang dokumentieren!
Checkliste für die Formulierung:
- Genaues Enddatum nennen (z. B. „zum 31.10.2024“)
- Alternativ: „zum nächstmöglichen Termin“ (nur wenn Frist unklar)
- Unterschrift und Zustellungsnachweis nicht vergessen
Exkurs: Kündigung am 3. Werktag des Monats – Sonderfall beachten
Es gibt auch Arbeitsverträge, die das Ende des Arbeitsverhältnisses an den 3. Werktag des Monats knüpfen – vor allem in der Probezeit oder bei speziellen Branchenregelungen. Das kann für dich als HR eine echte Stolperfalle sein, wenn du das überliest. Am besten: Immer einen Blick in die Vertragsdetails werfen und nicht nur auf das „Ende des Monats“ schielen. 📌
Was bedeutet das für dein Bewerbermanagement?
Gerade wenn du ein Bewerbermanagement Tool wie onlyfy oder b ite bewerbermanagement nutzt, solltest du Kündigungsfristen und Enddaten sauber dokumentieren. Das hilft bei der Nachbesetzung von Stellen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf im Team. Wer die Fristen im Griff hat, reduziert Stress und kann besser planen – auch bei kurzfristigen Personalveränderungen.
- Fristen gleich im System hinterlegen
- Erinnerungen für auslaufende Verträge einrichten
- Offboarding-Prozesse rechtzeitig anstoßen
Kann ich den Arbeitsvertrag immer zum Monatsende kündigen?
Nein, nicht zwangsläufig! Es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht. Das Gesetz erlaubt auch Kündigungen zum 15. des Monats, aber manche Verträge regeln das anders. Also: Erst prüfen, dann handeln.
Was passiert, wenn die Kündigung zu spät zugestellt wird?
Dann verschiebt sich der Beendigungszeitpunkt auf den nächsten möglichen Termin. Beispiel: Kündigung kommt einen Tag zu spät an – das Arbeitsverhältnis endet dann nicht mehr zum Monatsende, sondern erst zum Folgemonatsende oder zum 15. (je nach Regelung).
Muss das genaue Enddatum im Kündigungsschreiben stehen?
Empfehlenswert ist es auf jeden Fall! Das schafft Klarheit für beide Seiten. Wenn das genaue Datum unklar ist, kann „zum nächstmöglichen Termin“ formuliert werden – aber das ist weniger präzise.
Wie berechne ich die Kündigungsfrist richtig?
Starte mit dem Zugang der Kündigung (nicht dem Versand!) und zähle die Frist gemäß Vertrag oder Gesetz zurück. Bei Unsicherheiten lohnt sich ein Blick ins BGB oder ein kurzer Abgleich mit einem Anwalt.
Was muss ich als HR bei der Kündigung zum Monatsende noch beachten?
Neben der Frist zählt auch, wie die Kündigung zugestellt wird. Am besten immer schriftlich und mit Empfangsbestätigung. Außerdem: Zeugniserstellung und Resturlaub nicht vergessen!
Hinweis: Dieser Artikel liefert einen praxisnahen Überblick, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Im Zweifel immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren!
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