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Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit – Klartext für HR-Profis

TM

TalentMatch24 Redaktion

Stand: März 2026

Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit – Klartext für HR-Profis

Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit ist einfacher als du denkst – wenn du die Grundregeln kennst. Die Probezeit ist für beide Seiten ein Testlauf, aber sie kann auch schnell vorbei sein. Wer hier die Spielregeln nicht beherrscht, läuft Gefahr, unnötig Nerven, Zeit und vielleicht sogar Geld zu verlieren. Lass uns die typischen Stolpersteine aus dem Weg räumen und schauen, wie du als HR-Verantwortlicher souverän agierst.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit: Was gilt wirklich?

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit ist in Deutschland ziemlich unkompliziert – zumindest verglichen mit einer Kündigung nach der Probezeit. Innerhalb der maximal sechsmonatigen Probezeit kannst du das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von nur zwei Wochen beenden. Das gilt für beide Seiten, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es braucht keinen besonderen Grund und das Kündigungsschutzgesetz greift noch nicht in vollem Umfang.

Aber Achtung: Auch während der Probezeit gibt es Grenzen (z.B. bei Schwangeren, Betriebsräten oder Schwerbehinderten). Und: Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart sein. Sonst gelten die normalen Kündigungsregeln! Mehr dazu findest du auch im Artikel Kündigungsrecht Probezeit.

Rechtliche Basics: Kündigung Probezeit vs. Kündigung nach der Probezeit

Während der Probezeit kannst du dich – oder dein Mitarbeiter sich – relativ unkompliziert trennen. Die Kündigungsfrist beträgt nur zwei Wochen, egal ob im Tarif- oder Arbeitsvertrag eine längere Frist steht. Nach der Probezeit wird’s komplizierter: Dann gelten die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen (Kündigungsfristen nach der Probezeit) und das Kündigungsschutzgesetz kommt ins Spiel.

Noch ein wichtiger Punkt: Die Kündigung während der Probezeit muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam – da versteht das Arbeitsrecht keinen Spaß!

Handlungsanleitung: Kündigung während der Probezeit in 5 Schritten

  • 1. Prüfe die Probezeitregelung: Steht die Probezeit im Arbeitsvertrag und läuft sie noch?
  • 2. Kündigungsfrist berechnen: Zwei Wochen – ab Zugang der Kündigung beim Mitarbeiter.
  • 3. Formulierung der Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, mit Originalunterschrift. Ein Grund muss nicht genannt werden.
  • 4. Zustellung sicherstellen: Am besten persönlich übergeben (mit Empfangsbestätigung) oder per Einschreiben verschicken.
  • 5. Dokumentation & Kommunikation: Kündigung ins Personalarchiv, ggf. Team informieren, Austrittsprozess (wie Rückgabe von Arbeitsmitteln) planen.

🎯 In der Praxis: Kündigung in der Probezeit – so läuft es wirklich ab

Stell dir vor, nach vier Wochen merkst du, dass dein neuer Kollege einfach nicht ins Team passt. Klar, du hattest Hoffnung – aber es bringt nichts, die Augen davor zu verschließen. Jetzt ist Handeln gefragt:

  • Du sprichst offen mit dem Mitarbeiter, erklärst kurz und respektvoll die Entscheidung.
  • Du übergibst das Kündigungsschreiben direkt – so gibt es keine Missverständnisse.
  • Danach kümmerst du dich um alle administrativen Punkte: Zugang sperren, Arbeitsmittel zurückholen, Resturlaub klären.

Wichtig: Bleib fair und transparent. Das ist nicht nur menschlich, sondern zahlt sich langfristig für deinen Ruf aus. Und: Nutze die Einarbeitung aktiv, um solche Situationen frühzeitig zu erkennen und möglichst zu vermeiden.

Die häufigsten Fehler bei der Kündigung während der Probezeit – und wie du sie vermeidest

Auch wenn’s einfach klingt, lauern einige Fallen:

  • Mündliche Kündigung: Reicht nicht, muss schriftlich sein!
  • Kündigungsfrist falsch berechnet: Immer ab Zugang beim Mitarbeiter – nicht ab dem Tag, an dem du das Schreiben aufsetzt.
  • Verbotene Kündigungen: Schwangere, Betriebsräte oder Schwerbehinderte genießen auch in der Probezeit besonderen Schutz. Hier immer erst Rechtsrat einholen!
  • Unsensible Kommunikation: Auch bei einer “schnellen” Trennung gilt: Respekt und Professionalität wahren.

Sonderfälle: Kündigungsschutz in der Probezeit

Du kannst zwar grundsätzlich ohne Angabe von Gründen kündigen – aber nicht bei allen Beschäftigten. Für Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder gelten besondere Schutzregeln, auch während der Probezeit! Hier brauchst du Zusatzgenehmigungen (z.B. vom Integrationsamt oder der Aufsichtsbehörde). Mehr Details dazu findest du im Artikel Kündigungsrecht Probezeit.

Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – was ist zu beachten?

Die Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit unterscheidet sich formal nicht von der Kündigung durch den Mitarbeiter (Kündigung des Arbeitnehmers in der Probezeit). Beide Seiten brauchen keine Begründung, die Frist bleibt zwei Wochen. Einzige Ausnahme: Fristlose Kündigung – das ist nur bei schwerwiegenden Verfehlungen möglich, auch schon während der Probezeit.

Wie lange ist die Kündigungsfrist während der Probezeit?

Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit in der Regel zwei Wochen, egal ob für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Eine kürzere oder längere Frist darf im Arbeitsvertrag nur vereinbart werden, wenn sie günstiger für den Arbeitnehmer ist.

Muss die Kündigung während der Probezeit schriftlich erfolgen?

Ja, unbedingt! Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Ein kurzes Gespräch reicht nicht aus, und auch eine Kündigung per E-Mail ist unwirksam.

Kann ich ohne Grund während der Probezeit kündigen?

Ja, während der Probezeit ist keine Begründung notwendig. Aber Achtung: Bei besonderen Personengruppen wie Schwangeren oder Schwerbehinderten gelten Ausnahmen.

Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?

Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Mitarbeiter. Das Datum auf dem Schreiben ist nicht entscheidend – es zählt der Tag, an dem der Mitarbeiter die Kündigung wirklich erhält.

Was ist, wenn die Probezeit noch nicht im Vertrag steht?

Dann gelten die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen und das Kündigungsschutzgesetz kann früher greifen. Unbedingt den Vertrag prüfen!

Fazit: Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit – mit klaren Schritten sicher durchs Ziel

Die kündigung des arbeitsverhältnisses während der probezeit bietet dir Flexibilität, aber auch Verantwortung. Mit den richtigen Schritten und einem sensiblen Umgang läuft die Trennung sauber und rechtssicher ab. Und denk dran: Auch in der Probezeit lohnt sich ein Blick auf die Details – für einen professionellen und fairen HR-Alltag.

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