HR-Lexikon · Bewerbermanagement

Kündigung Arbeitsverhältnis zum 15. des Monats – Das musst du als HR-Profi wirklich wissen

Praxisnaher Leitfaden für HR-Verantwortliche und Personalentscheider.

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Montag, 9 Uhr.

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Abschnitt 01

Kündigung zum 15. des MonatsWas steckt dahinter?

Die kündigung arbeitsverhältnis zum 15 des monats ist in vielen Köpfen ein wenig wie das Einhorn der Personalabteilung: Viele haben davon gehört, aber die wenigsten haben sie wirklich mal erlebt oder umgesetzt. Tatsächlich ist diese Kündigungsoption kein Hexenwerk, sondern rechtlich sauber geregelt – aber (Achtung!) nicht selbstverständlich. Das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht.

Grundsätzlich gilt laut § 622 BGB: Ohne abweichende Regelung kann das Arbeitsverhältnis zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden – wenn die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Aber aufgepasst: Manche Arbeitsverträge oder Tarifverträge erlauben nur eine Kündigung zum Monatsende. Schau also immer genau in den Vertrag!

Abschnitt 02

Kündigungsfristen: Die Basics auf einen Blick

Für die meisten Arbeitsverhältnisse gilt die gesetzliche Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Beispiel: Geht die Kündigung am 20. April ein, ist das Arbeitsverhältnis erst zum 15. oder 30. Mai beendet. Aber: In vielen Unternehmen gibt es abweichende Regelungen! Vielleicht kennst du das schon von bewerbermanagement-Prozessen oder beim Onboarding – Verträge sind individuell.

Deshalb gilt: Immer den Arbeitsvertrag und ggf. den geltenden Tarifvertrag checken, bevor du ein Kündigungsschreiben akzeptierst oder selbst ausstellst. Denn gerade im Bewerbermanagement und bei kündigung arbeitsvertrag ende des monats kommt es oft zu Missverständnissen.

Abschnitt 03

Vertragliche und tarifvertragliche Regelungen: Stolperfallen vermeiden

Die Praxis zeigt: Viele Unternehmen passen die gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsvertrag an. Das kann bedeuten, dass eine Kündigung nur zum Monatsende möglich ist – oder es gibt sogar längere Fristen, je nach Betriebszugehörigkeit. Das solltest du unbedingt berücksichtigen, bevor du deinem Kollegen zum 15. einen netten Abschiedsstrauß schenkst.

Tarifverträge können noch mal ganz eigene Regeln haben – vor allem in größeren Betrieben oder Konzernen. Hier hilft ein kurzer Blick in die Personalakte oder ins Intranet, bevor du voreilig ein Datum bestätigst.

Abschnitt 04

So läuft die Kündigung zum 15. des Monats ab

Wenn die kündigung arbeitsverhältnis zum 15 des monats laut Vertrag möglich ist und die Frist passt, läuft alles wie gewohnt: Kündigung schriftlich einreichen, Zugang dokumentieren (ganz wichtig!), und abwarten, bis die Frist abgelaufen ist. Nicht vergessen: Die Kündigung muss spätestens vier Wochen vor dem 15. eingegangen sein – also spätestens am 18. des Vormonats.

Und falls du mit onlyfy, b ite bewerbermanagement oder anderen bewerbermanagement tools arbeitest: Kontrolliere, dass die Kündigungsdaten auch im System sauber hinterlegt sind. Das erspart dir später Kopfschmerzen.

Aus der Praxis

🎯 In der Praxis: So setzt du die Kündigung zum 15. richtig um

Stell dir vor, ein Mitarbeiter kommt am 17. März mit einer Kündigung zum 15. April. Du prüfst den Vertrag und siehst: Kündigung zum 15. ist erlaubt, Frist passt. Was jetzt?

Schriftliche Kündigung

entgegennehmen und Eingang bestätigen (Datum notieren!).

Kündigungsfrist berechnen

Eingang am 17. März, vier Wochen Frist = Kündigung wird zum 15. April wirksam.

Kommunikation

Informiere die Führungskraft, die Lohnbuchhaltung und ggf. IT über den Austrittstermin.

Offboarding vorbereiten

Übergabe organisieren, Resturlaub klären, Systeme rechtzeitig sperren lassen.

💡
Pro-Tipp
Pro-Tipp: Nutze euer bewerbermanagement tool, um Kündigungen und Fristen zu dokumentieren. Damit bist du immer auf der sicheren Seite. 💡
Abschnitt 06

Unterschied zur Kündigung zum Monatsende

Die meisten denken bei Kündigungen automatisch an das Monatsende – das ist auch der Klassiker. Aber: Die kündigung arbeitsverhältnis zum 15 des monats kann für beide Seiten Vorteile bringen – zum Beispiel, wenn ein neuer Job schon zur Monatsmitte startet oder Projekte schneller übergeben werden sollen.

Der Ablauf ist derselbe, aber: Nicht jeder Vertrag erlaubt diese Flexibilität. Und falls du doch mal auf Nummer sicher gehen willst, schau in unseren Artikel zur kündigung arbeitsvertrag ende des monats.

FAQ

Häufige Fehlerund wie du sie vermeidest