Kündigung Arbeitsverhältnis zum 15. des Monats – Das musst du als HR-Profi wirklich wissen
TalentMatch24 Redaktion
Stand: März 2026
Kündigung Arbeitsverhältnis zum 15. des Monats – Das musst du als HR-Profi wirklich wissen
Montag, 9 Uhr. Du bist gerade dabei, deinen Kaffee zu genießen, da steht plötzlich ein Kollege in deinem Büro: „Ich möchte kündigen – aber nicht zum Monatsende, sondern zum 15.“ Du schluckst, der Kaffee bleibt kurz im Hals stecken. Geht das überhaupt so einfach? Und was musst du jetzt als HR-Verantwortlicher beachten, damit alles sauber läuft? Willkommen im Alltag von Personalern! 😉
Kündigung zum 15. des Monats – Was steckt dahinter?
Die kündigung arbeitsverhältnis zum 15 des monats ist in vielen Köpfen ein wenig wie das Einhorn der Personalabteilung: Viele haben davon gehört, aber die wenigsten haben sie wirklich mal erlebt oder umgesetzt. Tatsächlich ist diese Kündigungsoption kein Hexenwerk, sondern rechtlich sauber geregelt – aber (Achtung!) nicht selbstverständlich. Das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht.
Grundsätzlich gilt laut § 622 BGB: Ohne abweichende Regelung kann das Arbeitsverhältnis zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden – wenn die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Aber aufgepasst: Manche Arbeitsverträge oder Tarifverträge erlauben nur eine Kündigung zum Monatsende. Schau also immer genau in den Vertrag!
Kündigungsfristen: Die Basics auf einen Blick
Für die meisten Arbeitsverhältnisse gilt die gesetzliche Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Beispiel: Geht die Kündigung am 20. April ein, ist das Arbeitsverhältnis erst zum 15. oder 30. Mai beendet. Aber: In vielen Unternehmen gibt es abweichende Regelungen! Vielleicht kennst du das schon von bewerbermanagement-Prozessen oder beim Onboarding – Verträge sind individuell.
Deshalb gilt: Immer den Arbeitsvertrag und ggf. den geltenden Tarifvertrag checken, bevor du ein Kündigungsschreiben akzeptierst oder selbst ausstellst. Denn gerade im Bewerbermanagement und bei kündigung arbeitsvertrag ende des monats kommt es oft zu Missverständnissen.
Vertragliche und tarifvertragliche Regelungen: Stolperfallen vermeiden
Die Praxis zeigt: Viele Unternehmen passen die gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsvertrag an. Das kann bedeuten, dass eine Kündigung nur zum Monatsende möglich ist – oder es gibt sogar längere Fristen, je nach Betriebszugehörigkeit. Das solltest du unbedingt berücksichtigen, bevor du deinem Kollegen zum 15. einen netten Abschiedsstrauß schenkst.
Tarifverträge können noch mal ganz eigene Regeln haben – vor allem in größeren Betrieben oder Konzernen. Hier hilft ein kurzer Blick in die Personalakte oder ins Intranet, bevor du voreilig ein Datum bestätigst.
So läuft die Kündigung zum 15. des Monats ab
Wenn die kündigung arbeitsverhältnis zum 15 des monats laut Vertrag möglich ist und die Frist passt, läuft alles wie gewohnt: Kündigung schriftlich einreichen, Zugang dokumentieren (ganz wichtig!), und abwarten, bis die Frist abgelaufen ist. Nicht vergessen: Die Kündigung muss spätestens vier Wochen vor dem 15. eingegangen sein – also spätestens am 18. des Vormonats.
Und falls du mit onlyfy, b ite bewerbermanagement oder anderen bewerbermanagement tools arbeitest: Kontrolliere, dass die Kündigungsdaten auch im System sauber hinterlegt sind. Das erspart dir später Kopfschmerzen.
🎯 In der Praxis: So setzt du die Kündigung zum 15. richtig um
Stell dir vor, ein Mitarbeiter kommt am 17. März mit einer Kündigung zum 15. April. Du prüfst den Vertrag und siehst: Kündigung zum 15. ist erlaubt, Frist passt. Was jetzt?
- Schriftliche Kündigung entgegennehmen und Eingang bestätigen (Datum notieren!).
- Kündigungsfrist berechnen: Eingang am 17. März, vier Wochen Frist = Kündigung wird zum 15. April wirksam.
- Kommunikation: Informiere die Führungskraft, die Lohnbuchhaltung und ggf. IT über den Austrittstermin.
- Offboarding vorbereiten: Übergabe organisieren, Resturlaub klären, Systeme rechtzeitig sperren lassen.
Pro-Tipp: Nutze euer bewerbermanagement tool, um Kündigungen und Fristen zu dokumentieren. Damit bist du immer auf der sicheren Seite. 💡
Unterschied zur Kündigung zum Monatsende
Die meisten denken bei Kündigungen automatisch an das Monatsende – das ist auch der Klassiker. Aber: Die kündigung arbeitsverhältnis zum 15 des monats kann für beide Seiten Vorteile bringen – zum Beispiel, wenn ein neuer Job schon zur Monatsmitte startet oder Projekte schneller übergeben werden sollen.
Der Ablauf ist derselbe, aber: Nicht jeder Vertrag erlaubt diese Flexibilität. Und falls du doch mal auf Nummer sicher gehen willst, schau in unseren Artikel zur kündigung arbeitsvertrag ende des monats.
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
Fehlerquelle Nummer 1: Die Frist wird falsch berechnet oder der Vertrag wird nicht geprüft. Zack, schon ist die Kündigung unwirksam oder der Austrittstermin passt nicht. Das sorgt für Stress bei allen Beteiligten – und das muss echt nicht sein!
Merke dir: Immer Frist und Vertragsregelung checken, Zugang der Kündigung dokumentieren und alle Stellen rechtzeitig informieren. Dann läuft auch eine Kündigung zum 15. so rund wie ein gut geölter Bewerbungsprozess.
Kann ich ein Arbeitsverhältnis immer zum 15. des Monats kündigen?
Nein, das geht nur, wenn der Arbeitsvertrag oder ein geltender Tarifvertrag das ausdrücklich zulässt. Ohne diese Regelung gilt meist nur die Kündigung zum Monatsende.
Welche Frist gilt bei der Kündigung zum 15.?
Die gesetzliche Frist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Aber: Der Vertrag kann eine andere Frist vorsehen, also immer nachschauen!
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann verschiebt sich der Austrittstermin automatisch auf den nächsten zulässigen Termin – entweder auf den nächsten 15. oder das Monatsende.
Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja, das ist Pflicht! Mündliche Kündigungen sind im deutschen Arbeitsrecht unwirksam – hier gibt es keinen Spielraum.
Was ist, wenn der Vertrag keine Angabe zum Kündigungstermin macht?
Dann gilt die gesetzliche Regelung: Kündigung zum 15. oder zum Monatsende mit vier Wochen Frist. Aber immer prüfen, ob Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen etwas anderes vorgeben!
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten solltest du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
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