HR-Lexikon · Einarbeitung

Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit – Dein Praxis-Guide für rechtssichere Trennungen

Praxisnaher Leitfaden für HR-Verantwortliche und Personalentscheider.

Trustpilot
OMR Reviews
36k+KI-Matches
Ø 78%Match-Genauigkeit
29€Einmalig, kein Abo
TalentMatch24

Welche Unternehmen uns vertrauen

Mainvest
VELTRONIC
LANDKOST
GUSTOAR
NEXUS
Brandora
Mainvest
VELTRONIC
LANDKOST
GUSTOAR
NEXUS
Brandora
Mainvest
VELTRONIC
LANDKOST
GUSTOAR
NEXUS
Brandora
Mainvest
VELTRONIC
LANDKOST
GUSTOAR
NEXUS
Brandora

Fristen, Fallstricke, Praxis-Tipps — hier bekommst du alles rund um die Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit auf einen Blick.

Weiterscrollen
Abschnitt 01

Kündigung vom Arbeitgeber in der ProbezeitDie Basics, die du kennen musst

Stell dir vor, du hast eine neue Kollegin eingestellt. Nach drei Wochen merkst du: Es passt einfach nicht. Das Team läuft heiß, die Einarbeitung hakt (Einarbeitung), die Chemie stimmt nicht – jetzt heißt es schnell handeln. Aber wie? Genau hier kommt die besondere Regelung zur Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit ins Spiel.

In Deutschland kannst du während der Probezeit in der Regel viel unkomplizierter kündigen als danach. Die Kündigungsfrist beträgt meist nur zwei Wochen, unabhängig vom Grund. Für dich als Arbeitgeber ist das ein echter Vorteil. Aber: Es gibt trotzdem ein paar Dinge, die du beachten solltest, damit die Kündigung rechtssicher ist (und du nicht später eine böse Überraschung erlebst).

Zum Vergleich: In Österreich darf eine Probezeit-Kündigung sogar fristlos erfolgen – ohne Einhaltung einer Frist! In der Schweiz ist es ähnlich locker: Hier gibt es während der Probezeit meist eine Frist von sieben Tagen. Deutschland liegt also irgendwo dazwischen – flexibel, aber mit Mindestanforderungen.

Abschnitt 02

Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitgeber ProbezeitSo läuft’s ab

Die Probezeit ist praktisch das beidseitige „Beschnuppern“: Passt die Zusammenarbeit? Ist die Person wirklich so engagiert, wie sie sich vorgestellt hat? Falls nicht, kannst du als Arbeitgeber den Kündigungsprozess relativ schlank halten:

Kündigungserklärung

Schriftform ist Pflicht! Per E-Mail reicht nicht – das Kündigungsschreiben muss unterschrieben sein.

Kündigungsfrist

Zwei Wochen ab Zugang der Kündigung, kein Kündigungsgrund erforderlich.

Zugang

Am besten persönlich übergeben und Empfang bestätigen lassen.

Keine Anhörung des Betriebsrats nötig,

wenn es keinen gibt. Wo ein Betriebsrat existiert, muss er informiert werden (auch in der Probezeit).

Noch mehr Details zur Kündigungsfrist nach der Probezeit findest du übrigens auch bei uns!

Abschnitt 03

Fristlose Kündigung Arbeitgeber ProbezeitGeht das überhaupt?

Du fragst dich: „Kann ich in der Probezeit auch fristlos kündigen?“ Kurze Antwort: Ja, aber nur wenn ein gravierender Grund vorliegt – zum Beispiel Diebstahl, grobe Arbeitsverweigerung oder ein massiver Vertrauensbruch. Die Hürden sind hier genauso hoch wie nach der Probezeit. Ein einfaches „Es passt nicht“ reicht also nicht aus!

Sprich: Die ordentliche Kündigung mit Zwei-Wochen-Frist ist der Standard. Die fristlose Kündigung ist die absolute Ausnahme und muss sehr gut begründet werden. Im Zweifel: Erst rechtlichen Rat einholen, denn da kann’s schnell teuer werden.

Abschnitt 04

Kündigungsrecht ProbezeitWas sagt das Gesetz?

Das deutsche Kündigungsrecht in der Probezeit ist klar geregelt (§ 622 BGB): Beide Seiten können mit Zwei-Wochen-Frist kündigen, ohne Angabe von Gründen. Aber Achtung:

  • Sonderkündigungsschutz (z.B. für Schwangere, Schwerbehinderte) gilt auch in der Probezeit! Hier brauchst du die Genehmigung der zuständigen Behörde.
  • Diskriminierungsverbot: Eine Kündigung wegen Geschlecht, Herkunft, Religion etc. ist auch während der Probezeit unzulässig.
  • Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift meist erst nach sechs Monaten — aber eben nicht immer, je nach Betriebsgröße!

Kleiner Praxis-Tipp: Dokumentiere die Gründe für deine Entscheidung trotzdem intern — falls es später Ärger gibt, bist du auf der sicheren Seite.

Abschnitt 05

Einarbeitung und KündigungDie richtige Balance finden

Mal ehrlich: Die Probezeit ist auch eine Feuerprobe für dein Einarbeitungs-Konzept. Wer hier nur „ins kalte Wasser wirft“, riskiert voreilige Kündigungen und schlechte Stimmung im Team. Mein Tipp: Setze auf einen klar strukturierten Einarbeitungsplan für neue Mitarbeiter. So merkst du frühzeitig, ob ein Mitarbeiter passt oder wo es hakt – und kannst gegensteuern, bevor die Kündigung die einzige Lösung ist.

Stell dir vor: Du erkennst schon nach zwei Wochen, dass es im Team knirscht. Mit einem guten Onboarding-Prozess und regelmäßigen Feedbackgesprächen kannst du oft noch das Ruder herumreißen – und sparst dir am Ende vielleicht sogar die Kündigung.

Aus der Praxis

Praxis-Tipps für Arbeitgeber: So läuft die Kündigung in der Probezeit sauber ab

  • Kündigung rechtzeitig aussprechen – die Frist beginnt erst mit Zugang beim Mitarbeiter.
  • Schriftform einhalten – immer mit Unterschrift, keine E-Mail!
  • Dokumentiere die Einarbeitungs- und Feedbackgespräche, um im Zweifel deine Entscheidung zu belegen.
  • Sonderkündigungsschutz checken, bevor du tätig wirst (z.B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung).
  • Feedback geben – auch wenn es schwerfällt. Das ist fair und professionell.

Noch mehr zur Kündigung des Arbeitnehmers in der Probezeit findest du natürlich auch bei uns!

Abschnitt 07

Vergleich: Kündigung in der ProbezeitDeutschland vs. Österreich & Schweiz

Ein kurzer Blick über den Tellerrand kann nicht schaden 😉:

Deutschland

Zwei Wochen Frist, keine Angabe von Gründen nötig, Schutzgesetze beachten.

Österreich

Probezeit-Kündigung kann komplett fristlos erfolgen – aber auch hier gilt das Diskriminierungsverbot.

Schweiz

Kündigungsfrist meist sieben Tage, sehr flexibel, aber auch hier greift der Diskriminierungsschutz.

Unterm Strich: In allen drei Ländern ist die Probezeit eine Art „Schonfrist“ für Arbeitgeber – aber ohne Willkür. Ein fairer, transparenter Umgang bleibt das A und O.

Kann der Arbeitgeber in der Probezeit fristlos kündigen?

Ja, aber nur bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten (z.B. Diebstahl, grober Vertrauensbruch). Die Hürden sind hoch – die normale Kündigung mit Zwei-Wochen-Frist ist Standard. Fristlose Kündigungen müssen immer gut begründet und dokumentiert werden!

Welche Fristen gelten bei Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit?

In der Regel beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Sie beginnt mit Zugang der schriftlichen Kündigung beim Mitarbeiter. Längere oder kürzere Fristen können nur vereinbart werden, wenn sie für beide Seiten gelten.

Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Das Schreiben muss schriftlich (kein E-Mail!) und eigenhändig unterschrieben sein. Ein Kündigungsgrund ist nicht erforderlich, kann aber freiwillig genannt werden. Name, Datum, Kündigungsdatum und Arbeitgeber-Unterschrift sind Pflicht.

Gibt es einen besonderen Kündigungsschutz in der Probezeit?

Für besonders geschützte Gruppen (z.B. Schwangere, Schwerbehinderte) gelten auch in der Probezeit spezielle Vorgaben. Hier ist eine Kündigung nur mit behördlicher Zustimmung zulässig. In allen anderen Fällen gilt: Das Kündigungsschutzgesetz greift meist erst nach sechs Monaten.

Muss ich den Betriebsrat bei Kündigungen in der Probezeit beteiligen?

Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser immer vor jeder Kündigung informiert werden – auch in der Probezeit. Der Betriebsrat kann Bedenken äußern, hat aber kein Vetorecht.

Nächster Schritt

Fazit: Kündigung vom Arbeitgeber in der ProbezeitDeine To-Do’s für eine faire Trennung

Die Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit ist in Deutschland unkompliziert – aber nicht willkürlich. Zwei Wochen Frist, keine Begründungspflicht, aber ein paar rechtliche Stolperfallen, die du kennen solltest. Mein Tipp: Setze auf eine klare Einarbeitung, dokumentiere Feedback und handle fair. So schützt du dich und dein Unternehmen vor unnötigem Ärger.
Und denk dran: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung – im Zweifel immer einen Profi fragen!

Klingt nach einem Thema, bei dem du Unterstützung brauchst?

Die BG Personal GmbH hilft dir bei allen Fragen rund um die Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit — unkompliziert und auf Augenhöhe. Ruf einfach an unter 0221 95939090 oder schau bei TalentMatch24.de vorbei. 🤝

Jetzt Stelle posten — 29€Einmalig · Kein Abo · KI-Matching inklusive