HR-Lexikon · Kündigung & Arbeitsrecht

Kündigungsgründe Arbeitgeber – Was du wirklich wissen musst, bevor du zur Kündigung greifst

Praxisnaher Leitfaden für HR-Verantwortliche und Personalentscheider.

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Kündigungen als Arbeitgeber auszusprechen, ist ein bisschen wie die Sache mit der Steuererklärung: Man schiebt es gern auf, aber wenn’s soweit ist, solltest du wissen, was du tust – sonst gibt’s Ärger mit dem Gesetz und Frust im Team.

Weiterscrollen
Abschnitt 01

Kündigungsgründe ArbeitgeberWann darfst du eigentlich kündigen?

Im deutschen Arbeitsrecht sind die Hürden für eine Kündigung durch den Arbeitgeber ziemlich hoch. Das ist auch gut so – aber es bedeutet für dich als HRler oder Chef: Du brauchst echte, nachvollziehbare Gründe. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Kategorien:

Verhaltensbedingte Kündigung

Mitarbeiter verstößt gegen Regeln (z.B. Diebstahl, dauerhafte Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung). Hier muss meist vorher abgemahnt werden!

Personenbedingte Kündigung

Mitarbeiter kann seine Arbeit dauerhaft nicht mehr leisten – z.B. wegen Krankheit oder fehlender Arbeitserlaubnis.

Betriebsbedingte Kündigung

Das Unternehmen baut um, spart Stellen ein oder muss sich wirtschaftlich verkleinern.

ℹ️
Wichtig
Wichtig: Das Kündigungsschutzgesetz greift erst ab 10 Vollzeitkräften (Kleinbetriebe fallen raus). Und: Je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können zusätzliche Regeln gelten.
Abschnitt 02

Arbeitgeber hat Tarifvertrag gekündigtWas bedeutet das für die Kündigungsgründe?

Wenn der Arbeitgeber einen Tarifvertrag kündigt, ist das kein Freifahrtschein für betriebsbedingte Kündigungen. Auch nach Ende eines Tarifvertrags gilt meist eine Nachwirkung, bis ein neuer Vertrag oder eine Regelung gefunden ist. Kündigungen müssen immer noch nach den gesetzlichen und ggf. betrieblichen Regeln ablaufen. Also: Nur weil kein Tarif mehr da ist, kannst du nicht „einfach so“ kündigen!

Prüf, ob durch die Kündigung des Tarifvertrags bestimmte Kündigungsfristen oder -schutz entfallen – und ob du ggf. neue Betriebsvereinbarungen brauchst.

Abschnitt 03

Kündigung Arbeitsvertrag durch ArbeitgeberSo gehst du in 5 Schritten richtig vor

Du willst kündigen? Dann geh Schritt für Schritt vor – sonst gibt’s schnell teuren Ärger:

  1. Grund prüfen: Liegt ein triftiger (und nachweisbarer) Grund vor? (Verhalten, Person, Betrieb)
  2. Kündigungsfrist checken: Welche gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Frist gilt? Siehe auch kündigungsfristen arbeitgeber gesetzlich.
  3. Abmahnung nötig? Bei verhaltensbedingter Kündigung vorher in der Regel abmahnen. Ausnahme: Besonders schwere Vergehen.
  4. Kündigungsschreiben erstellen: Schriftlich, unterschrieben, Zugang nachweisbar! Hier gibt’s ein kündigungsschreiben arbeitsvertrag-Muster.
  5. Betriebsrat einbinden: Falls vorhanden, immer vor Ausspruch der Kündigung anhören.

Und danach? Am besten die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sauber dokumentieren, Übergaben regeln und das Team informieren.

Abschnitt 04

Kündigung unbefristeter Arbeitsvertrag durch ArbeitgeberWas gilt?

Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag (also der „Standardfall“) sind die Hürden für eine Kündigung hoch. Ohne triftigen Grund geht hier praktisch nichts. Das heißt: Kein „Ich mag die Nase nicht“ oder „Der passt nicht mehr ins Team“ – das schützt der Gesetzgeber ganz bewusst. Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto länger meist auch die Kündigungsfrist.

Im Kleinbetrieb (unter 10 Mitarbeitern) sieht das anders aus: Hier greift das Kündigungsschutzgesetz nicht, aber auch hier gilt das Willkürverbot. Eine Kündigung ohne Grund ist rechtlich trotzdem möglich, aber Vorsicht: Diskriminierungsverbote gelten natürlich weiterhin.

Abschnitt 05

Kündigung befristeter Arbeitsvertrag durch ArbeitgeberGeht das überhaupt?

Hier gibt’s oft Missverständnisse: Ein befristeter Arbeitsvertrag läuft normalerweise einfach aus, ohne dass du kündigen musst. Eine Kündigung während der Laufzeit ist nur möglich, wenn explizit im Vertrag vereinbart – oder wenn ein Tarifvertrag das zulässt. Ansonsten ist die „vorzeitige Kündigung durch Arbeitgeber“ bei Befristungen tabu.

Achtung Falle! Viele Arbeitgeber übersehen, dass eine „ordentliche Kündigung“ nur geht, wenn sie im Vertrag steht. Sonst drohen teure Schadensersatzforderungen.

Abschnitt 06

Fristen, Form und BestätigungDas musst du bei der Arbeitgeberkündigung beachten

Die Kündigung Arbeitsvertrag als Arbeitgeber muss immer schriftlich erfolgen – E-Mail oder WhatsApp reichen nicht. Die Unterschrift muss vom Arbeitgeber selbst oder einer vertretungsberechtigten Person kommen. Die Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt (siehe kündigungsfristen arbeitgeber gesetzlich), können aber durch Tarif- oder Arbeitsvertrag verlängert werden.

ℹ️
Wichtig
Wichtig: Lass dir den Zugang der Kündigung vom Arbeitnehmer schriftlich bestätigen. Das spart Diskussionen über die Frist. Nutze dafür eine Bestätigung Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitgeber – einfach, aber rechtssicher.
Abschnitt 07

Achtung, Falle!Typische Fehler bei der Arbeitgeber-Kündigung

Ein Klassiker (und teuer!): Die Kündigung per E-Mail oder mündlich. Das ist im deutschen Recht immer unwirksam. Genauso problematisch: Kündigung ohne Beteiligung des Betriebsrats (falls einer da ist). Oder: Die Frist falsch berechnet, weil du den Zugangstag nicht beachtest. Also: Immer schriftlich, mit Zugangsnachweis, Fristen einhalten und ggf. Betriebsrat anhören.

Abschnitt 08

Kündigung wegen KrankheitWann ist das zulässig?

Kündigungen wegen Krankheit sind rechtlich besonders heikel. Sie sind nur erlaubt, wenn der Mitarbeiter durch die Krankheit seine Arbeit dauerhaft nicht mehr ausüben kann und dadurch erhebliche betriebliche Störungen entstehen. Vorher muss der Arbeitgeber prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung (ggf. auf anderem Arbeitsplatz) möglich wäre. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Tipp: Im Zweifel immer einen Fachanwalt einbinden – hier gibt es viele Stolperfallen.

Kann der Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag ohne Grund kündigen?

Nein, nicht im klassischen Sinn. Im Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern brauchst du als Arbeitgeber immer einen anerkannten Grund (verhaltensbedingt, personenbedingt, betriebsbedingt). Nur im Kleinbetrieb oder in der Probezeit geht es ohne Angabe eines Grunds – aber auch dort gibt es Grenzen (z.B. Diskriminierungsverbot).

Welche Fristen gelten bei der Kündigung durch den Arbeitgeber?

Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit (§ 622 BGB). Sie können aber durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag verlängert werden. Einen guten Überblick findest du unter kündigungsfristen arbeitgeber gesetzlich.

Was ist bei der Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber besonders zu beachten?

Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn das ausdrücklich im Arbeits- oder Tarifvertrag steht. Ansonsten kann der Arbeitgeber nur außerordentlich (also fristlos) kündigen – aber dafür braucht es einen sehr triftigen Grund.

Muss der Arbeitgeber eine Kündigung bestätigen?

Eine Bestätigung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert. So kannst du nachweisen, dass die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist. Nutze dafür eine Empfangsbestätigung oder lass den Mitarbeiter auf einer Kopie unterschreiben.

Was gilt für Kündigungen im Kleinbetrieb?

Im Kleinbetrieb mit maximal 10 Vollzeitkräften gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Trotzdem darf der Arbeitgeber nicht willkürlich oder diskriminierend kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Fristen aus dem BGB einhalten.

Nächster Schritt

Fazit: Kündigungsgründe ArbeitgeberMit Klarheit und Struktur zum Ziel

Die kündigungsgründe arbeitgeber sind kein Selbstbedienungsladen. Wer als Arbeitgeber sauber, rechtssicher und fair kündigt, schützt sich vor teuren Prozessen und erhält das Betriebsklima. Prüfe immer erst den Grund, dann die Form und Frist – und hol dir bei Unsicherheiten Unterstützung. Mehr dazu findest du auch in unseren Artikeln zu kündigung arbeitsvertrag und arbeitsvertrag aufheben. Und nie vergessen: Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern Orientierung für deinen Alltag im HR!

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