Kündigung zum 15. – Ab wann darfst du im neuen Job starten?
Praxisnaher Leitfaden für HR-Verantwortliche und Personalentscheider.

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Das Wichtigste zu „Kündigung zum 15. – ab wann neuer Arbeitsbeginn?“ in einem Satz: Sobald dein altes Arbeitsverhältnis am 15. endet, kannst du am 16. im neuen Job loslegen – aber ein paar Feinheiten solltest du unbedingt beachten.
Kündigung zum 15.: Was bedeutet das eigentlich?
Wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder per Gesetz geregelt ist, dass zum 15. eines Monats gekündigt werden kann, endet das Arbeitsverhältnis genau an diesem Tag – um Mitternacht. Das ist kein „halber Monat“ oder ein Versehen, sondern ein ziemlich gängiger Kündigungstermin in der deutschen Arbeitswelt (neben dem Monatsende). Hier findest du mehr zu gesetzlichen Kündigungsfristen.
Wer am 15. „raus“ ist, ist am 16. nicht mehr Teil des alten Arbeitgebers. Klingt simpel, aber da gibt es typische Stolperfallen …
Kündigung zum 15. – ab wann neuer Arbeitsbeginn?
Du willst wissen, wann du nach einer Kündigung des Arbeitsvertrags zum 15. beim neuen Arbeitgeber durchstarten kannst? Die Antwort ist eindeutig: Ab dem nächsten Tag, also dem 16. des Monats! Dein alter Arbeitsvertrag endet am 15. um 24 Uhr. Ab dem 16. bist du frei und kannst ein neues Arbeitsverhältnis beginnen.
Beispiel für die Praxis: Kündigung zum 15.08. – erster Arbeitstag beim neuen Arbeitgeber ist der 16.08. Sofern der neue Vertrag das zulässt (und das ist meistens der Fall), ist das kein Problem.
💡 Pro-Tipp: Checke unbedingt, ob sich durch Resturlaub, Freistellung oder Überstundenabbau das tatsächliche Ende verschiebt. Wer zum Beispiel nach der Kündigung noch Resturlaub nimmt, ist vielleicht schon früher aus der „Arbeitsverpflichtung“ raus – aber das Enddatum bleibt trotzdem der 15.
Kündigung zum 15.: Typische Fehler und wie du sie vermeidest
Gerade im HR-Alltag passieren bei Kündigungsterminen immer wieder kleine, aber teure Fehler. Hier die Klassiker – und wie du sie umschiffst:
Vertragsbeginn falsch gewählt
Der neue Arbeitsvertrag startet schon am 15., obwohl das alte Arbeitsverhältnis erst um Mitternacht endet. Das kann zu doppelten Sozialabgaben und Stress führen.
Kündigungsfrist nicht eingehalten
Nicht jeder Arbeitsvertrag erlaubt eine Kündigung zum 15. – manchmal ist nur das Monatsende vorgesehen. Hier liest du mehr zu den Basics .
Resturlaub vergessen
Der Mitarbeiter will früher raus, aber der Urlaub ist noch nicht verplant. Das solltest du rechtzeitig klären!
Und ganz wichtig: Immer schriftlich kündigen! Wie das optimal aussieht, erfährst du im Lexikonartikel Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag.
Handlungsanleitung: So läuft der Wechsel zum 15. reibungslos
Du willst als HR-Profi oder Geschäftsführung alles sauber abwickeln? Hier kommt dein Fahrplan:
- Kündigungsfrist prüfen: Im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz steht, wann und wie gekündigt werden darf. Nur zum 15. oder auch zum Monatsende?
- Kündigungstermin berechnen: Kündigung rechtzeitig aussprechen, damit der 15. als Enddatum passt.
- Kündigung schriftlich einreichen: Mit eindeutigem Enddatum („Ich kündige zum 15.08.2024“).
- Resturlaub und Überstunden klären: Abklären, ob der Mitarbeiter noch Urlaubsansprüche hat oder freigestellt wird.
- Neuen Arbeitsvertrag abstimmen: Vertragsbeginn beim neuen Arbeitgeber auf den 16. des Folgemonats legen.
- Abmeldung & Anmeldung bei Sozialversicherung: Nicht vergessen – sonst gibt’s Chaos bei den Beiträgen!
So bist du auf der sicheren Seite und vermeidest böse Überraschungen.
Kündigung zum 15.: Das solltest du im Arbeitsrecht beachten
Im deutschen Arbeitsrecht gilt: Die Kündigungsfrist und die Kündigungstermine (z. B. zum 15. oder Monatsende) ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder dem Gesetz. Bei Unsicherheiten schau in gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitgeber – hier lauern oft die Stolperfallen!
Resturlaub, Freistellung & Co.: Was passiert mit offenen Tagen?
Wenn Mitarbeitende zum 15. kündigen, ist oft noch Resturlaub oder ein Überstundenkonto offen. Hier gibt’s zwei Möglichkeiten:
Resturlaub nehmen
Der Mitarbeiter nimmt den Urlaub noch vor dem 15. – das Arbeitsverhältnis endet trotzdem erst am 15. Ein Arbeitsbeginn beim neuen Arbeitgeber ist erst ab dem 16. möglich.
Freistellung
Der Arbeitgeber stellt den Mitarbeiter unter Fortzahlung frei. Auch hier gilt: Das Arbeitsverhältnis läuft bis zum 15., auch wenn keine Arbeit mehr erfolgt.
💡 Pro-Tipp: Achte beim Wechsel darauf, dass es keine Überschneidung der Arbeitsverhältnisse gibt – sonst kann es Probleme mit Lohnfortzahlung, Sozialversicherung und sogar rechtliche Risiken geben.
So setzt du eine Kündigung zum 15. sauber um
Die richtige Kommunikation rund um die Kündigung ist das A und O – sowohl gegenüber dem Mitarbeiter als auch intern. Dokumentiere alle Absprachen, halte Termine schriftlich fest und kläre, wie mit offenen Aufgaben, Urlaubsansprüchen und Arbeitsmitteln umgegangen wird. Weitere Tipps findest du hier.
Bedenke: Am 16. ist der oder die Ex-Mitarbeitende offiziell „frei“ – vorher darf kein neuer Arbeitsvertrag starten. Das gilt übrigens auch für sogenannte Aufhebungsverträge, bei denen das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Tag endet. Mehr dazu im Artikel Arbeitsvertrag aufheben.
Kündigung zum 15. – ab wann darf ich im neuen Job starten?
Sobald dein altes Arbeitsverhältnis am 15. endet, kannst du am 16. beim neuen Arbeitgeber anfangen. Es darf keine Überschneidung geben, sonst drohen rechtliche und finanzielle Probleme.
Muss ich beim neuen Arbeitgeber den 16. als ersten Arbeitstag nehmen?
Ja, wenn dein letztes Arbeitsverhältnis am 15. endet, muss der neue Vertrag am 16. beginnen. Ein früherer Start wäre doppelt gemoppelt und nicht erlaubt.
Was passiert mit Resturlaub, wenn ich zum 15. kündige?
Dein Resturlaub muss vor dem 15. genommen oder ausgezahlt werden. Das Enddatum des Arbeitsvertrags bleibt der 15., auch wenn du früher nicht mehr arbeiten musst.
Kann ich auch zum 15. kündigen, wenn im Vertrag nur Monatsende steht?
Nein, dann gilt ausschließlich das Monatsende als Kündigungstermin. Schau immer genau in deinen Vertrag und die geltenden Regelungen!
Was muss ich als HR bei einer Kündigung zum 15. beachten?
Prüfe Fristen und Termine, kläre Urlaubsansprüche, stimme das Enddatum klar ab und sorge für einen reibungslosen Übergang – sowohl im alten als auch im neuen Arbeitsverhältnis.
Fazit: Kündigung zum 15. – ab wann neuer Arbeitsbeginn?
Du siehst: Bei einer Kündigung zum 15. ist der neue Arbeitsbeginn am 16. möglich – aber nur, wenn alle Fristen, Resturlaub und Sozialversicherung sauber geregelt sind. Klingt einfach, doch der Teufel steckt im Detail. Lieber einmal zu viel prüfen als später Stress mit Lohnabrechnung oder Behörden! Du willst mehr über Kündigung von Arbeitsverträgen wissen oder brauchst praktische Vorlagen? Schau regelmäßig im TalentMatch24 HR-Lexikon vorbei!
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