HR-Lexikon · Payroll & HR-Admin

Krankengeld nach 6 Wochen PA

Praxisnaher Leitfaden für HR-Verantwortliche und Personalentscheider.

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Abschnitt 01

Definition

Krankengeld nach 6 Wochen PA beschreibt die Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenkasse, die einsetzt, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist und der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung (PA = Entgeltfortzahlungspflicht) beendet hat. Nach Ablauf dieser sechswöchigen Entgeltfortzahlung übernimmt die Krankenkasse die finanzielle Absicherung des Mitarbeiters mit Krankengeld.

Abschnitt 02

Warum ist das wichtig für dich als Arbeitgeber?

Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, deinen Mitarbeitern im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen den Lohn weiterzuzahlen (Entgeltfortzahlung). Erst danach endet deine Zahlungspflicht, und die gesetzliche Krankenversicherung zahlt Krankengeld. Dieses System ist wichtig, um deine finanziellen Risiken bei längerer Krankheit zu begrenzen. Gleichzeitig ist es entscheidend für deine Personalplanung und Kostenkontrolle zu wissen, wann genau das Krankengeld ansetzt und wie es abgerechnet wird.

Außerdem hat die klare Trennung zwischen deiner Entgeltfortzahlungspflicht und der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse Auswirkungen auf die Lohnabrechnung und die Kommunikation mit dem Mitarbeiter. Wenn du das System nicht gut kennst, kann es zu Fehlern bei der Abrechnung oder zu Missverständnissen mit dem Mitarbeiter kommen.

Aus der Praxis

So funktioniert es in der Praxis

  1. Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber: Wenn ein Mitarbeiter krank wird, zahlst du als Arbeitgeber bis zu sechs Wochen sein volles Gehalt weiter.
  2. Übergang zum Krankengeld: Nach Ablauf der sechs Wochen endet deine Zahlungspflicht. Die Krankenkasse tritt ein und zahlt dem Mitarbeiter Krankengeld – in der Regel etwa 70 % des Bruttoentgelts (maximal 90 % des Nettogehalts).
  3. Information an die Krankenkasse: Der Mitarbeiter muss die Arbeitsunfähigkeit bei seiner Krankenkasse melden, damit diese Krankengeld zahlt. Du musst keine Krankengeldzahlung leisten, solltest aber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) korrekt entgegennehmen und dokumentieren.
  4. Abrechnung in der Lohnbuchhaltung: Nach sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlung. Dein Lohnbüro muss das Gehalt entsprechend anpassen und keine weitere Zahlung mehr leisten. Gleichzeitig kannst du das Kürzungsrecht für die Sozialversicherungsbeiträge nutzen, da ab der siebten Woche keine Beiträge mehr für das Gehalt gezahlt werden, sondern Krankengeldbezüge der Kasse gemeldet werden.
Abschnitt 04

Vorteile für deinen Betrieb

  • Begrenztes finanzielles Risiko: Du zahlst nur bis zu sechs Wochen Entgelt weiter, danach übernimmt die Krankenkasse.
  • Klare Abgrenzung der Zahlungspflichten: Vermeidet Verwirrung und Fehler bei der Lohnabrechnung.
  • Geringerer Verwaltungsaufwand: Krankengeld wird direkt von der Krankenkasse gezahlt, du musst dich nicht mehr darum kümmern.
  • Transparenz für Mitarbeiter: Klare Regelung schafft Vertrauen und vermeidet unnötige Nachfragen.
Abschnitt 05

Typische Fehler, die du vermeiden solltest

  • Falsche oder verspätete Beendigung der Entgeltfortzahlung: Manche Arbeitgeber zahlen weiter, obwohl die sechs Wochen vorbei sind – das führt zu unnötigen Kosten.
  • Unzureichende Dokumentation der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Fehler hier können zu Problemen bei der Krankengeldzahlung führen.
  • Fehlende Kommunikation mit der Lohnbuchhaltung: Wenn die Lohnabrechnung nicht rechtzeitig angepasst wird, entstehen Überzahlungen.
  • Unkenntnis über die Meldung der Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkasse: Das Krankengeld kann sonst verzögert oder gar nicht gezahlt werden.

Quick-Tipps für den Umgang mit Krankengeld nach 6 Wochen PA

  • Stelle sicher, dass du die AU sofort erhältst und korrekt dokumentierst.
  • Informiere deine Lohnbuchhaltung rechtzeitig über das Ende der Entgeltfortzahlung.
  • Weise deine Mitarbeiter darauf hin, die Krankenkasse frühzeitig über längere Krankheit zu informieren.
  • Nutze das Kürzungsrecht der Sozialversicherungsbeiträge ab der siebten Woche.
  • Halte dich über aktuelle Änderungen im Entgeltfortzahlungs- und Krankengeldrecht auf dem Laufenden.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Abschnitt 06

Verwandte Begriffe