Kirchensteuer Arbeitgeber
Praxisnaher Leitfaden für HR-Verantwortliche und Personalentscheider.

Welche Unternehmen uns vertrauen
























Definition
Die Kirchensteuer Arbeitgeber beschreibt die Pflicht des Arbeitgebers, die Kirchensteuer für seine Mitarbeitenden einzubehalten und an das Finanzamt weiterzuleiten. Dabei handelt es sich um eine Steuer, die Kirchenmitglieder zusätzlich zur Lohnsteuer zahlen müssen – der Arbeitgeber fungiert hier als sogenannter „Steuereinzieher“.
Warum ist das wichtig für dich als Arbeitgeber?
Als Arbeitgeber bist du gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuer inklusive Kirchensteuer direkt vom Bruttogehalt deiner Mitarbeitenden abzuziehen und an das Finanzamt zu überweisen. Das gilt für alle Mitarbeitenden, die einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören. Für dich bedeutet das: Du übernimmst eine zentrale Rolle in der korrekten und pünktlichen Abführung dieser Abgaben.
Fehler bei der Kirchensteuer können zu Nachzahlungen, Bußgeldern oder sogar Haftungsrisiken führen. Zudem hat das Thema Auswirkungen auf die Lohnabrechnung, die Personalverwaltung und die Kommunikation mit deinen Mitarbeitenden. Deshalb ist es wichtig, die Grundlagen zu verstehen und die Prozesse sauber umzusetzen.
So funktioniert die Kirchensteuer beim Arbeitgeber in der Praxis
- Feststellung der Kirchensteuerpflicht: Über die Lohnsteuermerkmale (ELStAM) erkennt dein Lohnabrechnungssystem, ob eine Mitarbeitende kirchensteuerpflichtig ist.
- Abzug vom Bruttolohn: Auf Basis der Lohnsteuerklasse und des Kirchensteuermerkmals wird der Kirchensteuerbetrag berechnet und zusammen mit der Lohnsteuer einbehalten.
- Abführung an das Finanzamt: Die einbehaltene Kirchensteuer wird zusammen mit der Lohnsteuer an das Finanzamt übermittelt und abgeführt.
- Meldung an die Arbeitnehmer: Die Abzüge inkl. Kirchensteuer werden auf der Lohnabrechnung transparent dargestellt.
- Änderungen beachten: Wenn Mitarbeitende aus der Kirche austreten oder neu eintreten, muss das über ELStAM aktualisiert und die Kirchensteuer entsprechend angepasst werden.
Vorteile für dich als Arbeitgeber
- Du erfüllst deine gesetzlichen Pflichten und vermeidest rechtliche Probleme.
- Die Lohnabrechnung bleibt korrekt und transparent – das stärkt das Vertrauen deiner Mitarbeitenden.
- Du sparst Zeit und Aufwand, weil die Kirchensteuer automatisch zusammen mit der Lohnsteuer abgewickelt wird.
- Vermeidung von Rückforderungen oder Nachzahlungen durch korrekte Abführung.
Typische Fehler, die Unternehmen bei der Kirchensteuer machen
- Nichtbeachtung von Änderungen im Kirchensteuermerkmal (z. B. nach Kirchenaustritt).
- Fehlerhafte oder verzögerte Abführung der Kirchensteuer an das Finanzamt.
- Mangelnde Transparenz in der Lohnabrechnung, die zu Nachfragen und Verunsicherung führt.
- Verwechslung der Kirchensteuerpflicht zwischen verschiedenen Bundesländern (Kirchensteuerhöhe variiert).
- Versäumnis, Mitarbeitende über ihre Kirchensteuerpflicht oder -befreiung zu informieren.
Quick-Tipps für den Umgang mit der Kirchensteuer als Arbeitgeber
- Nutze die ELStAM-Daten deiner Mitarbeitenden, um die Kirchensteuerpflicht automatisch zu prüfen.
- Stelle sicher, dass deine Lohnabrechnungssoftware die Kirchensteuer korrekt berechnet und ausweist.
- Reagiere zeitnah auf Änderungen im Kirchensteuermerkmal (z. B. Kirchenaustritt) und aktualisiere die Daten.
- Informiere deine Mitarbeitenden transparent über die Abzüge inklusive Kirchensteuer auf der Gehaltsabrechnung.
- Koordiniere mit deinem Steuerberater oder der Lohnbuchhaltung, um Fehler bei der Abführung zu vermeiden.
Verwandte Begriffe
- ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)
- Lohnsteuer
- Lohnbuchhaltung
- Kirchensteuer
- Kirchensteuer und Kirchenaustritt
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