Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht – Was du als Arbeitgeber wirklich wissen musst
TalentMatch24 Redaktion
Stand: März 2026
Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht – Was du als Arbeitgeber wirklich wissen musst
Fristen, Fallstricke, Praxis-Tipps – hier bekommst du alles zu „hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht“ auf einen Blick. Egal ob du gerade eine Kündigung vorbereitest, nach Formulierungen suchst oder wissen willst, wie du rechtlich auf der sicheren Seite bleibst: In diesem Artikel bist du richtig. 💡
Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht – Was steckt dahinter?
Viele Arbeitgeber greifen zur klassischen Formulierung: „Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht.“ Klingt erstmal nach trockenem Juristendeutsch – und das hat auch seinen Grund. Genau diese Worte sorgen nämlich dafür, dass deine Kündigung rechtssicher und eindeutig ist. Aber was bedeutet „fristgerecht“ eigentlich? Und wie stellst du sicher, dass du beim Kündigen des Arbeitsvertrags keinen formalen Fehler machst?
Ganz einfach: Fristgerecht heißt, du hältst die gesetzlich oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist ein. Die ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, kann aber durch Tarifvertrag oder individuelle Vereinbarungen abweichen. Und: Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn das Kündigungsschreiben dem Mitarbeitenden zugegangen ist – per Post, Bote oder gegen Empfangsbestätigung.
Stell dir vor: Du willst dich von einem Teammitglied trennen, das seit drei Jahren bei dir ist. Du schreibst: „Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Klingt korrekt, oder? Aber Vorsicht: Wenn du bei der Frist danebenliegst, ist die Kündigung angreifbar. Und dann kann es schnell teuer werden!
Kündigungsfristen im Fokus: Worauf musst du achten?
Die Kündigungsfristen sind das Herzstück jeder fristgerechten Kündigung. Für Arbeitgeber gelten nach § 622 BGB unterschiedliche Fristen, je nach Betriebszugehörigkeit. Von vier Wochen bis hin zu sieben Monaten kann alles dabei sein. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können eigene Regeln enthalten – das solltest du immer checken, bevor du das Kündigungsschreiben abschickst.
Ein häufiger Fehler: Viele denken, die Frist läuft ab dem Tag, an dem man das Schreiben abschickt. Stimmt aber nicht! Entscheidend ist der Zugang beim Arbeitnehmer. Das solltest du im Ablauf unbedingt einplanen, sonst bist du schnell außerhalb der Frist. Tipp: Lass dir am besten den Empfang schriftlich bestätigen oder versende per Einschreiben mit Rückschein.
Mehr Details zu gesetzlichen Fristen und Sonderfällen findest du im Artikel Kündigungsfristen Arbeitgeber gesetzlich.
Formulierung: Wie sieht ein rechtssicheres Kündigungsschreiben aus?
Bei der Formulierung solltest du keine Experimente machen. Die Standard-Formulierung „Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist bewährt, weil sie klar und rechtssicher ist. Du kannst (und solltest) das konkrete Beendigungsdatum zusätzlich nennen, falls du es genau weißt. So vermeidest du Missverständnisse.
Ein Kündigungsschreiben braucht außerdem:
- Den Namen des Mitarbeitenden
- Deine vollständige Unternehmensanschrift
- Das aktuelle Datum
- Die eigenhändige Unterschrift eines Berechtigten (kein Scan!)
- Hinweis auf die Einhaltung der Frist
Du willst wissen, wie ein Muster aussieht? Dann schau dir den Artikel Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag an. Dort findest du praxisnahe Vorlagen. 📌
Fallstricke und typische Fehler bei der Kündigung
Gerade im Alltag passieren häufig kleine Fehler, die große Wirkung haben können. Die Klassiker:
- Kündigung wird zu spät zugestellt
- Falsche oder unklare Frist angegeben
- Kündigung nicht schriftlich (E-Mail reicht nicht!)
- Falsche Unterschrift (nur Berechtigte dürfen unterschreiben)
Ein weiterer Stolperstein: Bei besonderen Personengruppen wie Schwangeren, Betriebsratsmitgliedern oder schwerbehinderten Menschen gelten Sonderregeln. Hier darfst du nicht einfach kündigen – da brauchst du zusätzliche Genehmigungen. Sonst ist die Kündigung unwirksam!
Exkurs: Falls du das Arbeitsverhältnis nicht kündigen, sondern im Einvernehmen aufheben möchtest, schau mal hier vorbei: Arbeitsvertrag aufheben. Das kann manchmal die entspanntere Lösung sein!
Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristlos – Wann ist das möglich?
Manchmal reicht die fristgerechte Kündigung nicht aus – etwa bei schweren Pflichtverletzungen wie Diebstahl, Betrug oder massiven Vertrauensbrüchen. Dann kommt die Formulierung „hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristlos“ ins Spiel. Aber Achtung: Fristlose Kündigungen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig.
Du musst nachweisen können, dass ein wichtiger Grund vorliegt und dass eine Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar wäre. Außerdem musst du die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Vorfalls aussprechen. Andernfalls ist die fristlose Kündigung unwirksam.
Mehr zum Thema und wie du dich absicherst, findest du im Artikel Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Praxis-Tipps: So läuft die Kündigung stressfrei ab
- Vorbereitung: Prüfe Fristen und arbeitsrechtliche Besonderheiten.
- Dokumentation: Halte alles schriftlich fest – auch Gespräche und Übergaben.
- Klarheit: Sprich offen und wertschätzend mit dem Mitarbeitenden – das hilft Konflikte zu vermeiden.
- Rechtssicherheit: Lieber einmal mehr prüfen (ggf. mit einem Fachanwalt), bevor du die Kündigung losschickst.
- Übergabe: Plane die Übergabe von Aufgaben und Zugängen frühzeitig.
Und denk dran: Eine Kündigung ist kein Alltagsgeschäft. Nimm dir Zeit und setz auf saubere Abläufe – das spart dir und deinem Team später viel Ärger. 😉
Was bedeutet „hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ konkret?
Mit dieser Formulierung erklärst du, dass das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsfrist beendet wird. Der „nächstmögliche Zeitpunkt“ richtet sich nach Eintritt und Länge der Frist – das genaue Enddatum kannst (und solltest) du zusätzlich nennen.
Was ist der Unterschied zwischen fristgerechter und fristloser Kündigung?
Bei der fristgerechten Kündigung hältst du die vertraglichen oder gesetzlichen Fristen ein. Fristlos kündigen kannst du nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen – und dann endet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung einer Frist.
Muss ich einen Kündigungsgrund angeben?
Im Kündigungsschreiben selbst musst du als Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung keinen Grund nennen. Aber: Auf Verlangen des Arbeitnehmers bist du verpflichtet, den Grund nachträglich schriftlich mitzuteilen.
Welche Formvorschriften gelten für ein Kündigungsschreiben?
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen – E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht! Unterschrieben werden darf sie nur von Personen, die im Unternehmen dazu berechtigt sind.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist falsch berechne?
Wird die Frist nicht korrekt eingehalten, kann die Kündigung unwirksam sein. Das gibt dem Mitarbeitenden die Möglichkeit zur Klage und kann dich als Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Im Zweifel immer genau nachrechnen oder rechtlichen Rat einholen!
Fazit: Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht – So klappt's sicher
Ob du das Arbeitsverhältnis „hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht“ beendest oder im Ausnahmefall sogar fristlos kündigen musst: Mit klaren Abläufen, sicheren Formulierungen und Blick für die Details bist du als Arbeitgeber auf der sicheren Seite. Und falls du mal unsicher bist – lieber einmal mehr nachfragen, als später eine teure Überraschung erleben! Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, hilft dir aber, die häufigsten Fehler zu vermeiden.🏆
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