Lexikon-ArtikelKündigung & Arbeitsrecht
7 Min. Lesezeit

„Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis“ – Wie du als HR-Profi richtig reagierst

TM

TalentMatch24 Redaktion

Stand: März 2026

„Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis“ – Wie du als HR-Profi richtig reagierst

In den letzten Jahren hat sich beim Thema Kündigung richtig was getan – und zwar mehr, als viele HR-Abteilungen auf dem Schirm haben. Immer häufiger flattern Kündigungen mit dem Satz „Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis“ auf den Tisch. Ob per Post, E-Mail oder sogar als PDF im Anhang: Solche formellen Floskeln sind Alltag geworden. Aber was steckt dahinter, worauf musst du achten – und wie gehst du als HR-Verantwortlicher clever damit um? Lass uns das gemeinsam aufdröseln!

Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis – Was steckt hinter der Formulierung?

Der Satz „Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis“ klingt erstmal wie 08/15-Kanzleisprache, ist aber tatsächlich wichtig. Denn im deutschen Arbeitsrecht kommt es auf die eindeutige Willenserklärung an: Der Arbeitnehmer muss klar sagen, dass er das Arbeitsverhältnis beenden will.

Solche Formulierungen haben sich etabliert, weil sie rechtssicher sind. Sie lassen keinen Zweifel zu – und das schützt beide Seiten. Wichtig: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (also mit Originalunterschrift auf Papier), sonst ist sie unwirksam. Das steht so in § 623 BGB. Eine WhatsApp reicht also nicht! Mehr zu den rechtlichen Basics findest du übrigens hier: Kündigung Arbeitsvertrag.

💡 Pro-Tipp: Auch wenn die Formulierung standardisiert wirkt – prüfe immer, ob das Schreiben eigenhändig unterschrieben ist und auf Papier vorliegt. E-Mails, Faxe oder Scans sind leider rechtlich nicht gültig!

Hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis – Was bedeutet das im HR-Alltag?

Der Satz „hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis“ ist zwar formal, aber für dich als HR ist er ein rotes Tuch: Jetzt musst du handeln! Sobald so eine Kündigung eingeht, beginnt die Uhr zu ticken – vor allem im Hinblick auf Kündigungsfristen, Übergaben und die Kommunikation mit der Fachabteilung.

Was jetzt zu tun ist:

  • Eingang dokumentieren: Notiere das Eingangsdatum. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem das Schreiben im Unternehmen angekommen ist.
  • Form prüfen: Ist das Schreiben unterschrieben und auf Papier?
  • Rückmeldung an den Arbeitnehmer: Bestätige den Erhalt der Kündigung schriftlich – so bist du auf der sicheren Seite.
  • Personalakte aktualisieren: Kündigung, Bestätigung und alle relevanten Fristen müssen sauber dokumentiert werden.

Übrigens: Im Zweifel immer Rücksprache mit der Personalabteilung oder dem Betriebsrat halten – besonders wenn Sonderregelungen greifen (z. B. bei Schwerbehinderten oder während der Elternzeit).

Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis – Formulierung und Varianten

Fun Fact: Die Formulierung ist in Deutschland so beliebt, dass sie fast schon ein Standard geworden ist. Aber es gibt auch andere Varianten, die genauso wirksam sind, zum Beispiel:

  • „Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum].“
  • „Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom [Datum des Arbeitsvertrags] zum nächstmöglichen Termin.“
  • Oder ganz kurz: „Ich kündige zum 31.12.“

Entscheidend ist immer, dass klar ist, wer kündigt, welches Arbeitsverhältnis gemeint ist und zu welchem Termin. Das hilft dir auch beim Abgleich, falls der Mitarbeiter mehrere Verträge im Unternehmen hat. Falls das Kündigungsschreiben unklar ist, solltest du nachhaken – das kann später Ärger vermeiden.

💡 Pro-Tipp: Lege im Unternehmen ein Muster für die Kündigungsbestätigung an. So kannst du schnell und rechtssicher reagieren, wenn mal wieder ein Exemplar mit dem berühmten „Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis“-Satz auf deinem Schreibtisch landet.

Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum… – Das Spiel mit den Fristen

Jetzt wird es spannend: Die Formulierung „hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum]“ ist Gold wert – denn sie schafft Klarheit. Wichtig ist, dass der Mitarbeiter entweder ein konkretes Datum nennt („zum 31.12.“) oder „zum nächstmöglichen Termin“ schreibt.

Für dich als HR heißt das: Prüfe sofort, welche Kündigungsfristen gelten. Das richtet sich entweder nach dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder den gesetzlichen Vorgaben. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt meist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB).

Ist das im Schreiben nicht klar benannt, musst du den nächstmöglichen Termin ermitteln und dem Mitarbeiter bestätigen. Mehr dazu und praktische Beispiele findest du hier: Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag.

Übrigens: Achte darauf, ob der Mitarbeiter Resturlaub oder Überstunden hat – das kann den tatsächlichen letzten Arbeitstag verschieben!

Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom… – Warum das Startdatum wichtig ist

Gerade in größeren Unternehmen kommt es vor, dass ein Mitarbeiter mehrere Verträge hat oder in verschiedenen Gesellschaften angestellt ist. Wenn die Kündigung lautet: „Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom [Datum]“, weißt du als HR sofort, welcher Vertrag gemeint ist.

Das macht die Abwicklung für alle Beteiligten leichter und verhindert Missverständnisse. Im Zweifel solltest du immer nachfragen, falls das Kündigungsschreiben ungenau ist.

💡 Pro-Tipp: Halte in der Kündigungsbestätigung fest, welches Arbeitsverhältnis (mit Startdatum und ggf. Abteilung) beendet wird – so bist du auf der sicheren Seite, falls später Rückfragen kommen.

Ich kündige zum 31.12 – Kurz und knackig, aber reicht das?

Manche Formulierungen sind überraschend kurz: „Ich kündige zum 31.12.“ Klingt fast schon zu knapp, oder? Tatsächlich reicht das für eine wirksame Kündigung aus – solange klar ist, wer kündigt, welcher Vertrag gemeint ist und das Schreiben unterschrieben wurde.

Als HR solltest du trotzdem prüfen:

  • Steht die Unterschrift drauf?
  • Wurde das Schreiben auf Papier eingereicht?
  • Ist das Datum realistisch (d.h. unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist)?

Wenn alles passt, bestätige das Beendigungsdatum schriftlich. Falls das Datum nicht mit der Frist übereinstimmt, korrigiere es in der Bestätigung („Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund der vertraglichen Kündigungsfrist zum…“).

Mehr zum Thema findest du übrigens auch unter Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Arbeitsvertrag aufheben.

Kündigung erhalten – Was jetzt tun?

Sobald du als HR eine Kündigung erhältst, heißt es: kühlen Kopf bewahren und strukturiert abarbeiten. Denn jetzt hängt viel davon ab, wie du die nächsten Schritte managst:

  • Erhalt bestätigen – am besten noch am selben Tag.
  • Fristen berechnen – und mit dem Mitarbeiter abstimmen, wie die Übergabe laufen soll.
  • Offene Punkte klären – wie Resturlaub, Überstunden, Arbeitszeugnis.
  • Kommunikation steuern – Team und Vorgesetzte informieren, ohne Panik zu verbreiten.

Übrigens: Gerade bei plötzlichen Kündigungen ist Fingerspitzengefühl gefragt – sowohl im Umgang mit dem Mitarbeiter als auch im Team.

Wie muss eine Kündigung mit „hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis“ formal aussehen?

Die Kündigung muss immer schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein – also auf Papier, nicht als E-Mail oder Scan. Die Formulierung sollte klar erkennen lassen, wer kündigt und welches Arbeitsverhältnis gemeint ist. Ein konkretes Datum für das Ende des Arbeitsverhältnisses hilft bei der Zuordnung.

Ist „Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum…“ rechtssicher?

Ja, diese Formulierung ist rechtssicher, solange das Schreiben unterschrieben und auf Papier eingereicht wird. Das genaue Enddatum hilft, Missverständnisse über die Kündigungsfrist zu vermeiden.

Was passiert, wenn das Kündigungsschreiben unklar ist?

Dann solltest du als HR immer nachhaken. Unklare Angaben zu Vertrag, Datum oder Kündigungsfrist können zu Streit führen. Halte die Kommunikation schriftlich fest und bestätige das korrekte Enddatum.

Reicht „Ich kündige zum 31.12“ wirklich aus?

Ja, solange der Kontext klar ist (wer, welches Arbeitsverhältnis) und das Schreiben unterschrieben und schriftlich eingereicht wurde. Für die Personalakte und die Bestätigung solltest du aber das genaue Arbeitsverhältnis und die Frist dokumentieren.

Was ist, wenn die Kündigung per E-Mail kommt?

Dann ist sie leider unwirksam. Im deutschen Arbeitsrecht gilt die Schriftform – also Papier mit Unterschrift. Am besten bittest du den Mitarbeiter freundlich, die Kündigung noch einmal in Papierform einzureichen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten solltest du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten.

Fazit: „Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis“ – So reagierst du als HR richtig

Egal, ob das Kündigungsschreiben lang oder kurz ausfällt: Entscheidender als die Formulierung selbst ist für dich als HR, dass du sofort und sauber reagierst. Prüfe die Form, beachte die Fristen und halte alles schriftlich fest. So vermeidest du rechtliche Stolperfallen und sorgst für einen reibungslosen Prozess – für das Unternehmen und den scheidenden Mitarbeiter. Noch mehr Tipps und Muster findest du übrigens im Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag-Artikel.

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