Lexikon-ArtikelKündigung & Arbeitsrecht
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Gleitzeit bei Kündigung — Was du als HR wirklich wissen musst

TM

TalentMatch24 Redaktion

Stand: März 2026

Gleitzeit bei Kündigung — Was du als HR wirklich wissen musst

Montagmorgen, 9 Uhr: Ein Mitarbeiter steht leicht nervös in deinem Büro. Die Kündigung ist ausgesprochen, aber sein erster Satz trifft direkt ins Schwarze: „Wie sieht das jetzt mit meinen Überstunden aus? Ich hab ja noch Gleitzeitguthaben.“ Klingt bekannt? Dann bist du hier genau richtig. Rund um das Thema Gleitzeit bei Kündigung gibt es einige Fallstricke, die du als HR-Verantwortlicher kennen solltest. Hier bekommst du praxisnah und verständlich alle Infos, die du brauchst.

Gleitzeit bei Kündigung – Was heißt das überhaupt im Arbeitsrecht?

Gleitzeit bedeutet, dass Mitarbeitende ihren Arbeitsbeginn und -ende innerhalb eines gewissen Rahmens selbst bestimmen können. Oft entsteht dadurch ein Arbeitszeitkonto, auf dem Plus- oder Minusstunden gesammelt werden. Doch was passiert mit diesen Stunden, wenn eine Kündigung des Arbeitsvertrags ins Haus steht?

Im Kern gilt: Plusstunden (also Überstunden) und Minusstunden (weniger gearbeitete Zeit) müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt werden. Aber wie? Genau das schauen wir uns jetzt an.

Überstunden und Gleitzeitguthaben bei Kündigung – Deine To-Dos

Du sitzt mit dem Mitarbeiter zusammen, der die Firma verlässt. Jetzt geht’s ans Eingemachte: Was passiert mit den angesammelten Überstunden bzw. dem Gleitzeitguthaben?

  • Überstunden abbummeln: Am fairsten ist es, wenn der Mitarbeiter seine Plusstunden noch während der Kündigungsfrist durch Freizeit ausgleicht. Aber das klappt nicht immer.
  • Auszahlung: Kann der Ausgleich in Freizeit nicht mehr erfolgen, müssen die Überstunden mit dem letzten Gehalt ausbezahlt werden. Achtung: Das gilt nicht für jede Branche und nicht für jede Regelung – prüfe immer den Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung!
  • Minusstunden: Hier wird’s knifflig. Ob du dem Mitarbeiter Minusstunden vom Gehalt abziehen darfst, hängt von der vertraglichen Regelung ab. Rechtlich ist das oft nur möglich, wenn der Mitarbeiter die Minusstunden selbst verschuldet hat.

💡 Pro-Tipp: Halte alle Vereinbarungen zur Gleitzeit im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung glasklar fest. So gibt’s später keine Diskussionen.

Kündigungsfristen und Gleitzeit: Was du beachten musst

Die gesetzlichen Kündigungsfristen geben den zeitlichen Rahmen vor, in dem offene Gleitzeitstunden abgebaut werden können. Ist die Frist kurz, bleibt oft nicht genug Zeit, alles „abzubummeln“. Hier solltest du frühzeitig mit dem Mitarbeiter sprechen und gemeinsam einen Plan machen.

Merke: Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Mitarbeiter keine Gleitzeit mehr nehmen, weil das Arbeitsverhältnis dann offiziell beendet ist. Alles, was noch offen ist, muss spätestens mit der letzten Lohnabrechnung geregelt werden.

💡 Pro-Tipp: Plane ein Abschlussgespräch ein, in dem ihr gemeinsam das Zeitkonto prüft! Das spart Ärger bei der nächsten Lohnabrechnung.

Gleitzeit bei Eigenkündigung vs. Arbeitgeberkündigung

Ob der Mitarbeiter selbst kündigt oder du als Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aussprichst: Die Regeln für Gleitzeit gelten in beiden Fällen. Allerdings gibt es einen Unterschied, wenn der Mitarbeiter unentschuldigt Minusstunden anhäuft oder Plusstunden bewusst hortet, um sie „auszucashen“.

In der Praxis solltest du darauf achten, dass das Gleitzeitkonto regelmäßig kontrolliert wird – nicht erst bei Kündigung. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden und du hast Argumente, falls nachher etwas strittig wird.

🎯 In der Praxis: So gehst du mit Gleitzeit bei Kündigung konkret um

Stell dir vor, Max kündigt selbst zum Monatsende. Sein Gleitzeitkonto zeigt +20 Stunden an. Ihr besprecht gemeinsam, wie er die Stunden in den letzten Wochen abbauen kann – vielleicht durch einen freien Tag pro Woche oder längere Wochenenden.

Ist das nicht möglich (zum Beispiel wegen Projektarbeit oder Personalmangel), vereinbart ihr eine Auszahlung. Das hältst du schriftlich fest und informierst die Lohnbuchhaltung, damit das Geld mit dem letzten Gehalt ausgezahlt wird.

Hat Max hingegen 10 Minusstunden, prüfst du, ob diese selbstverschuldet sind. Fehlte Max wegen Krankheit oder Urlaub, dürfen die Stunden nicht abgezogen werden. War er aber einfach zu häufig zu spät, sieht das anders aus – hier kann der Abzug rechtens sein, sofern der Vertrag das hergibt.

Rechtliche Stolperfallen: Worauf musst du besonders achten?

Vorweg: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung – bei Unsicherheiten solltest du einen Arbeitsrechtler ins Boot holen. Aber ein paar Basics solltest du kennen:

  • Ohne klare Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag darfst du Überstunden nicht einfach einbehalten oder Minusstunden abziehen.
  • Einseitige Anordnungen sind meist unwirksam – alles muss transparent und fair geregelt sein.
  • Achte darauf, dass bei der Kündigungsschreiben und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses alle Zeitkonten sauber dokumentiert sind.

💡 Pro-Tipp: Regelmäßige interne Audits der Gleitzeitkonten minimieren Streitfälle bei Kündigungen. So bist du auf der sicheren Seite!

FAQ zu Gleitzeit bei Kündigung

Was passiert mit meinen Gleitzeitstunden bei Kündigung?

Plusstunden sollten vor dem Ausscheiden möglichst durch Freizeit ausgeglichen werden. Ist das nicht möglich, müssen sie in der Regel ausbezahlt werden. Minusstunden können – je nach Vertrag – ggf. abgezogen werden, aber nur, wenn sie selbstverschuldet sind.

Muss ich als Arbeitgeber Gleitzeitstunden immer auszahlen?

Nur wenn der Freizeitausgleich nicht mehr möglich ist und keine anderslautende Vereinbarung besteht. Prüfe immer, was im Arbeits- oder Tarifvertrag steht.

Können Minusstunden bei Kündigung vom Gehalt abgezogen werden?

Nur wenn der Mitarbeiter die Minusstunden selbst verschuldet hat und im Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung steht. Ansonsten ist ein Abzug meist nicht erlaubt.

Was passiert mit Gleitzeit bei einer fristlosen Kündigung?

Auch bei einer fristlosen Kündigung gilt: Plusstunden müssen ausgezahlt werden, Minusstunden dürfen nur unter den genannten Bedingungen abgezogen werden. Meist bleibt keine Zeit zum „Abbummeln“.

Wie regele ich Gleitzeit am besten im Arbeitsvertrag?

Am besten so konkret wie möglich: Definiere, wie Plus- und Minusstunden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses behandelt werden. Das schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

Fazit: Gleitzeit bei Kündigung clever managen

Gleitzeit bei Kündigung ist kein Hexenwerk, aber ein Thema, das schnell juristisch heikel werden kann. Klare Regelungen, offene Kommunikation und ein fairer Umgang sorgen für einen reibungslosen Abschluss. Bleib am Ball, kläre alle Fragen frühzeitig und dokumentiere alles sauber – dann gibt’s am Ende keinen Stress. Wenn du mehr zu Gleitzeit bei Kündigung oder anderen HR-Themen wissen willst, findest du im HR-Lexikon noch viele weitere Praxis-Tipps!

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