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Gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag während der Probezeit – Klartext für HR & Geschäftsführung

TM

TalentMatch24 Redaktion

Stand: März 2026

Gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag während der Probezeit – Klartext für HR & Geschäftsführung

Die gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag während der Probezeit ist einfacher als du denkst — wenn du die Grundregeln kennst. Viele Unternehmen haben Respekt vor der scheinbar „heißen“ Phase am Anfang eines Arbeitsverhältnisses. Aber: Wer weiß, wie die Spielregeln aussehen, kann souverän und rechtssicher handeln. 🚦

Gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag Probezeit: Was gilt in Deutschland?

Die Faustregel: In der Probezeit kannst du als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen. Das steht so im § 622 Abs. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Wichtig: Die Probezeit darf per Gesetz maximal sechs Monate dauern. Länger geht nicht – alles darüber hinaus wäre rechtlich gesehen keine Probezeit mehr!

Die Kündigung muss nicht zum Monatsende oder zu einem bestimmten Stichtag erfolgen. Die zwei Wochen laufen ab Zugang der Kündigung – egal, an welchem Tag sie ausgesprochen wird.

  • Beispiel: Kündigung am 10. Mai erhalten = Arbeitsverhältnis endet am 24. Mai.

Und noch was: Die Kündigungsfristen nach der Probezeit sind länger. Hier greift die reguläre Kündigungsfrist, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet.

Gesetzliche Kündigungsfrist Probezeit befristeter Arbeitsvertrag: Gibt’s Unterschiede?

Kurz und knapp: Nein. Auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt während der vereinbarten Probezeit die zweiwöchige Kündigungsfrist, sofern im Vertrag das Recht zur ordentlichen Kündigung ausdrücklich geregelt ist. Das ist der Knackpunkt!

  • Steht im befristeten Vertrag nichts zur Kündigung während der Probezeit? Dann ist die ordentliche Kündigung oft ausgeschlossen — und du kannst erst zum Ende der Befristung kündigen.
  • Praxis-Tipp: Immer eine ausdrückliche Kündigungsmöglichkeit während der Probezeit in befristete Verträge aufnehmen! Sonst stehst du im Zweifel ohne Exit-Option da.

Das gilt übrigens genauso, wenn du als Arbeitnehmer raus willst. Auch hier gilt: Recht auf Kündigung nur, wenn es im Vertrag erlaubt ist.

Mündlicher Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist in der Probezeit – Was ist zu beachten?

Ja, auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist in Deutschland gültig. Aber: Ohne schriftliche Vereinbarung gilt automatisch das gesetzliche Minimum – und das sind in der Probezeit wieder die berühmten zwei Wochen Kündigungsfrist. Egal ob du was auf Papier hast oder nicht.

  • Do: Spätestens nach Vertragsabschluss alles schriftlich fixieren. Keine Spielereien mit „Handschlag reicht schon“.
  • Don’t: Die Frist kürzer ansetzen – das ist unzulässig, es sei denn, ein Tarifvertrag regelt es anders.

Merke: Schriftliche Arbeitsverträge sind nicht nur sauberer, sondern schützen beide Seiten vor Missverständnissen. Und als Arbeitgeber bist du sowieso verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich zu dokumentieren.

Do’s & Don’ts: Kündigungsfrist in der Probezeit richtig handhaben

  • Do: Kündigung immer schriftlich und mit Zugangsnachweis (z.B. Einwurf-Einschreiben) übergeben.
  • Do: Im befristeten Vertrag ausdrücklich das Recht zur ordentlichen Kündigung in der Probezeit aufnehmen.
  • Do: Beachte das Nachweisgesetz: Arbeitsbedingungen müssen schriftlich festgehalten werden!
  • Don’t: Kündigungsfrist in der Probezeit auf unter zwei Wochen kürzen (außer über Tarifvertrag und nur, wenn zulässig).
  • Don’t: Kündigen ohne echten Grund? Rechtlich brauchst du keinen, aber menschlich solltest du trotzdem transparent kommunizieren. 😉

Vergleich mit Österreich & Schweiz: Wie läuft’s dort?

Ein Blick über die Grenze lohnt sich! In Österreich ist die Probezeit meist auf einen Monat begrenzt – und in dieser Zeit kann beidseitig täglich und fristlos gekündigt werden. Das ist deutlich flexibler als in Deutschland, wo die Zwei-Wochen-Frist gilt.

In der Schweiz sieht’s ähnlich aus: Während der Probezeit (maximal drei Monate) gilt eine Kündigungsfrist von sieben Tagen. Auch das ist im Vergleich zu Deutschland deutlich kürzer.

Fazit: Die deutsche Regelung ist ein Mittelweg – kurz, aber nicht ganz so „scharf“ wie in den Nachbarländern.

Was bedeutet das für deinen HR-Alltag?

Die gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag während der Probezeit ist ein echter „HR-Hebel“: Du kannst flexibel reagieren, wenn ein Mitarbeiter doch nicht passt – oder wenn sich jemand anderes umorientiert. Aber du musst wissen, was rechtlich geht und wo die Stolperfallen liegen (Stichwort: befristete Verträge oder mündliche Absprachen).

Ein sauberer Onboarding-Prozess mit klaren Infos zur Einarbeitung und zur Probezeit hilft, Missverständnisse von Anfang an zu vermeiden. Und: Wer als HR oder Führungskraft korrekt kündigt, spart sich späteren Ärger mit dem Arbeitsgericht.

Du willst noch tiefer einsteigen? Lies auch unsere Artikel zu Kündigung des Arbeitnehmers in der Probezeit, Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit oder Kündigungsrecht Probezeit.

Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit?

In Deutschland beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit immer zwei Wochen – egal, ob du Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bist. Das steht im § 622 Abs. 3 BGB. Eine kürzere Frist ist nur möglich, wenn ein Tarifvertrag das ausdrücklich erlaubt.

Gilt die Zwei-Wochen-Frist auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag?

Nur, wenn das Recht zur ordentlichen Kündigung im Vertrag festgehalten ist! Fehlt dieser Passus, ist die Kündigung meist erst zum vereinbarten Vertragsende möglich. Also: Bei befristeten Verträgen immer das Kündigungsrecht für die Probezeit schriftlich regeln.

Welche Kündigungsfrist gilt bei einem mündlichen Arbeitsvertrag in der Probezeit?

Auch bei mündlichen Arbeitsverträgen greift die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist. Aber: Alle wesentlichen Vertragsbedingungen müssen laut Nachweisgesetz trotzdem schriftlich festgehalten werden – spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn.

Kann die Kündigungsfrist während der Probezeit verkürzt werden?

Nur, wenn ein Tarifvertrag es zulässt. Im Arbeitsvertrag selbst kannst du die Zwei-Wochen-Frist nicht einfach unterschreiten – das wäre unwirksam.

Muss ich bei Kündigung in der Probezeit einen Grund angeben?

Rein rechtlich: Nein. Während der Probezeit brauchst du keinen Kündigungsgrund. Trotzdem empfiehlt es sich, offen und fair zu kommunizieren – das kommt im Team meistens besser an.

Fazit: Gesetzliche Kündigungsfrist Arbeitsvertrag Probezeit – Merk dir das!

Die gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag während der Probezeit ist ein nützliches Instrument, um flexibel auf neue Mitarbeitende zu reagieren – und zwar rechtssicher. Zwei Wochen Frist, schriftliche Kündigung, keine Tricksereien. Und: Was für unbefristete Verträge gilt, gilt (mit ein paar Extra-Checks) auch für befristete und mündliche Arbeitsverhältnisse.

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