Lexikon-ArtikelKündigung & Arbeitsrecht
4 Min. Lesezeit

Festvertrag kündigen – Was wirklich gilt und wie du sauber vorgehst

TM

TalentMatch24 Redaktion

Stand: März 2026

Festvertrag kündigen – Was wirklich gilt und wie du sauber vorgehst

Viele denken: „Festvertrag? Da kommt man kaum raus – das ist doch quasi unkündbar!“ — Spoiler: So einfach (oder kompliziert) ist es nicht. Auch ein Festvertrag kann gekündigt werden. Aber: Es gibt klare Spielregeln und Fallstricke, die du als HR-Verantwortlicher kennen solltest. Lass uns gemeinsam Licht ins Kündigungs-Dickicht bringen – praxisnah, ehrlich und ohne Paragraphen-Dschungel.

Festvertrag kündigen: Was ist das überhaupt?

Der Begriff „Festvertrag“ taucht in der Arbeitswelt ziemlich häufig auf, ist aber rechtlich gesehen nichts anderes als ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Das heißt: Es gibt kein festes Enddatum, sondern das Arbeitsverhältnis läuft, bis einer von beiden – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – kündigt. Die Kündigung eines Festvertrags folgt dabei den gleichen Grundregeln wie jede Kündigung eines Arbeitsvertrags.

Wichtig: Auch wenn der Begriff „Festvertrag“ nach Sicherheit klingt, gibt es keine absolute Job-Garantie. Es gelten aber bestimmte gesetzliche Vorgaben, die du unbedingt beachten solltest.

Wann und wie ist eine Festvertrag Kündigung möglich?

Eine Kündigung ist bei einem Festvertrag grundsätzlich jederzeit möglich – sowohl von Arbeitnehmer- als auch von Arbeitgeberseite. Allerdings musst du, je nach Situation, gesetzliche, tarifliche oder individuell vereinbarte Kündigungsfristen einhalten.

Für Arbeitgeber gilt: Eine ordentliche Kündigung braucht meist einen „sozial gerechtfertigten“ Grund (Stichwort: Kündigungsschutzgesetz). Für Arbeitnehmer genügt es, formlos zu kündigen – natürlich unter Einhaltung der Frist und in Schriftform. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich.

Was? Arbeitnehmer Arbeitgeber
Kündigungsfrist Mind. 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (gesetzlich) Mind. 4 Wochen, danach gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit
Form Immer schriftlich (unterschriebenes Original)
Kündigungsgrund Keine Angabe nötig Sozial gerechtfertigter Grund (bei Kündigungsschutz)

Kündigungsfristen beim Festvertrag: Das solltest du wissen

Die Fristen für eine festvertrag kündigung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Kurz und knapp:

  • Arbeitnehmer: Gesetzliche Frist sind 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
  • Arbeitgeber: Die Frist verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit (z. B. 1 Monat nach 2 Jahren, bis zu 7 Monate nach 20 Jahren).

Noch ein Tipp aus der Praxis: Immer erst in den Arbeitsvertrag schauen, ob dort längere oder abweichende Fristen geregelt sind!

So läuft die Kündigung eines Festvertrags ab – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Du willst (oder musst) einen Festvertrag kündigen? So gehst du vor:

  1. Vertrag checken: Welche Fristen und Vereinbarungen gelten?
  2. Kündigungsgrund prüfen (bei Arbeitgeber): Gibt es einen sozial gerechtfertigten Grund? Falls nein, lieber vorher beraten lassen.
  3. Kündigungsschreiben aufsetzen: Schriftlich, mit Unterschrift – hier findest du mehr zum Kündigungsschreiben.
  4. Kündigung übergeben: Persönlich gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben schicken.
  5. Resturlaub & offene Ansprüche klären: Was steht dem Mitarbeitenden noch zu?
  6. Austrittsgespräch führen & Zeugnis aushändigen: Fairness zahlt sich aus!

Arbeitsrechtliche Stolperfallen bei der Festvertrag Kündigung

Vor allem für Arbeitgeber gibt’s bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ein paar Stolpersteine, auf die du achten solltest:

  • Kündigungsschutz: Ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und mehr als zehn Mitarbeitenden greift das Kündigungsschutzgesetz. Dann brauchst du einen echten Grund (z. B. betriebsbedingt, verhaltensbedingt).
  • Sonderkündigungsschutz: Schwangere, Betriebsräte oder Schwerbehinderte sind besonders geschützt. Hier geht nichts ohne Zustimmung von Behörden bzw. Betriebsrat.
  • Formfehler: E-Mail oder WhatsApp reicht NICHT! Immer ein unterschriebenes Papierdokument.
  • Kündigungsfrist vergessen: Zu kurzer Zeitraum? Dann ist die Kündigung meist unwirksam.

Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplizierten Fällen oder Unsicherheiten solltest du immer einen Fachanwalt einschalten.

Alternativen zur Kündigung: Aufhebungsvertrag & Co.

Manchmal ist die Kündigung nicht der eleganteste (oder einfachste) Weg. Gerade wenn beide Seiten einverstanden sind, kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein. Das spart Stress, Fristen und manchmal auch einen Rosenkrieg. Mehr dazu findest du hier: Arbeitsvertrag aufheben.

Wie kann ich einen Festvertrag kündigen?

Du musst schriftlich kündigen, die geltenden Fristen einhalten und – als Arbeitgeber – einen sozial gerechtfertigten Grund haben, sofern das Kündigungsschutzgesetz greift.

Was ist der Unterschied zwischen Festvertrag und befristetem Vertrag bei der Kündigung?

Ein Festvertrag läuft unbefristet und kann regulär gekündigt werden. Ein befristeter Vertrag endet automatisch; eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, wenn es nicht anders geregelt ist.

Welche Kündigungsfrist gilt bei einem Festvertrag?

Für Arbeitnehmer meist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, für Arbeitgeber gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit. Genaue Fristen stehen im Vertrag oder im Gesetz.

Brauche ich beim Festvertrag immer einen Kündigungsgrund?

Arbeitnehmer: Nein. Arbeitgeber: Ja, wenn der Mitarbeitende unter das Kündigungsschutzgesetz fällt (Betrieb >10 Personen, mehr als 6 Monate dabei).

Ist eine mündliche Kündigung beim Festvertrag gültig?

Nein! Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, sonst ist sie unwirksam.

Fazit: Festvertrag kündigen – Klar geregelt, aber nicht ohne Fallstricke

Die festvertrag kündigung ist kein Hexenwerk, aber auch kein Selbstläufer. Wichtig sind eine saubere Vorbereitung, die richtige Form und das strikte Einhalten der Fristen. Gerade als Arbeitgeber solltest du die rechtlichen Hürden ernst nehmen, sonst drohen teure Fehler. Wer sich auskennt – oder rechtzeitig Rat holt – schläft ruhiger und handelt fair.

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