HR-Lexikon · Payroll & HR-Admin

Entgeltfortzahlung Krankheit PA

Praxisnaher Leitfaden für HR-Verantwortliche und Personalentscheider.

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Abschnitt 01

Definition

Die Entgeltfortzahlung Krankheit PA beschreibt die gesetzliche Pflicht von Arbeitgebern in Deutschland, das Gehalt oder den Lohn für bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen, wenn Mitarbeitende krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind. „PA“ steht hier für Personalabrechnung (Payroll) – also die Abwicklung und Berechnung dieser Zahlungen in der Lohnbuchhaltung.

📌
Kurz gesagt
Kurz gesagt: Wenn ein Mitarbeiter krank wird, musst du als Arbeitgeber weiterhin dessen Gehalt zahlen, und das wird in der Payroll korrekt verarbeitet.
Abschnitt 02

Warum ist das wichtig für dich als Arbeitgeber?

Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit ist eine zentrale Verpflichtung, die du als Arbeitgeber unbedingt kennen und richtig umsetzen musst. Fehler bei der Abrechnung können zu Nachzahlungen, Bußgeldern oder Ärger mit dem Finanzamt und der Krankenkasse führen.

Außerdem ist die korrekte Umsetzung wichtig, um das Vertrauen deiner Mitarbeitenden zu sichern – denn sie erwarten, dass sie im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind.

Für dich als HR-Verantwortlicher oder Geschäftsführer bedeutet das: Du solltest die Fristen, Voraussetzungen und Abrechnungsregeln genau kennen, damit die Payroll reibungslos läuft und du rechtlich auf der sicheren Seite bist.

Aus der Praxis

So funktioniert die Entgeltfortzahlung Krankheit in der Praxis

  1. Arbeitsunfähigkeit feststellen: Der Mitarbeiter reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ein, die den Beginn und die Dauer der Erkrankung dokumentiert.
  2. Sechs-Wochen-Frist beachten: Du bist verpflichtet, dem Mitarbeitenden bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) das volle Gehalt weiterzuzahlen.
  3. Abrechnung in der Payroll: Die Lohnabrechnung berücksichtigt diese Zeit als Entgeltfortzahlung. Krankenversicherungsbeiträge und Steuern werden regulär abgeführt.
  4. Ab dem 43. Tag: Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse in der Regel das Krankengeld, das meist niedriger als das normale Gehalt ist.
  5. Wiederholung und Unterbrechung: Bei wiederholter Erkrankung gelten spezielle Regeln, z. B. wenn die Folgebescheinigung innerhalb von sechs Monaten erfolgt.
Dein Vorteil

Vorteile für Arbeitgeber

Rechtssicherheit

Du erfüllst gesetzliche Vorgaben und vermeidest rechtliche Probleme.

Mitarbeiterbindung

Finanzielle Absicherung in Krankheitsfällen stärkt das Vertrauen und die Loyalität deiner Mitarbeitenden.

Übersichtliche Payroll

Klare Regeln erleichtern die korrekte Lohnabrechnung und reduzieren Fehler.

Vermeidung von Nachzahlungen

Richtiges Handling spart dir unerwartete Kosten.

Abschnitt 05

Typische Fehler, die Unternehmen machen

  • Keine oder verspätete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfordern: Das verzögert die Lohnfortzahlung und kann zu Streit führen.
  • Falsche Berechnung der sechs Wochen: Manche rechnen nur Arbeitstage statt Kalendertage, was nicht korrekt ist.
  • Entgeltfortzahlung über sechs Wochen fortsetzen: Das ist gesetzlich nicht vorgesehen und kann teuer werden.
  • Fehlerhafte Dokumentation in der Payroll: Falsche Lohnarten oder fehlende Kennzeichnung führen zu Problemen bei der Sozialversicherung.
  • Unkenntnis zu Folgeerkrankungen: Nicht jede neue Krankheit startet eine neue Frist – hier gibt es Besonderheiten.

Quick-Tipps für die Entgeltfortzahlung Krankheit PA

  • Fordere die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich ein und archiviere sie sorgfältig.
  • Berechne die sechs Wochen Entgeltfortzahlung immer in Kalendertagen, nicht nur Werktagen.
  • Überprüfe, ob eine Erkrankung als Folgeerkrankung gilt, um die Fristen korrekt anzuwenden.
  • Nutze in der Payroll eindeutige Lohnarten für Entgeltfortzahlung, um Sozialversicherungsmeldungen zu erleichtern.
  • Informiere dich regelmäßig über aktuelle gesetzliche Vorgaben und Tarifverträge, die Zusatzregelungen enthalten können.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Abschnitt 06

Verwandte Begriffe