Elternzeit während der Probezeit – Dein HR-Guide für den Drahtseilakt zwischen Einarbeitung und Familienzuwachs
TalentMatch24 Redaktion
Stand: März 2026
Elternzeit während der Probezeit – Dein HR-Guide für den Drahtseilakt zwischen Einarbeitung und Familienzuwachs
Noch vor 10 Jahren war die Elternzeit während der Probezeit im Arbeitsalltag fast schon ein Tabuthema. Kaum jemand sprach offen drüber, und viele Führungskräfte dachten: "Das kommt eh nie vor." Heute? Immer mehr werdende Eltern machen direkt zum Arbeitsstart von ihrem Recht auf Elternzeit Gebrauch – und als HR solltest du darauf besser vorbereitet sein. Was gilt, welche Stolpersteine gibt es und wie gestaltest du den Spagat zwischen Einarbeitung und Familienleben? Hier bekommst du die Antworten, die du wirklich brauchst.
Elternzeit während der Probezeit: Das sagt das Gesetz
Fangen wir mit den Basics an: Ja, ein Anspruch auf Elternzeit während der Probezeit besteht! Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) macht keinen Unterschied, ob jemand fest im Sattel sitzt oder gerade erst gestartet ist. Sobald das Arbeitsverhältnis besteht – und das gilt ab dem ersten Tag der Probezeit – kann Elternzeit beantragt werden.
Für dich als HR bedeutet das: Die Probezeit hat keinen Einfluss auf das Recht deiner Mitarbeitenden, Elternzeit zu nehmen. Ob der Kollege nun seit drei Tagen oder seit drei Monaten an Bord ist – der Anspruch bleibt bestehen.
- Wichtig: Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Start angemeldet werden – auch in der Probezeit.
- Kündigungsschutz greift ab dem Zeitpunkt der Anmeldung, spätestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit.
- Die Probezeit wird durch die Elternzeit nicht verlängert, aber die Einarbeitung kann natürlich ins Stocken geraten.
Checkliste für den HR-Alltag:
- Frühzeitig das Gespräch suchen und Erwartungen klären
- Formale Anmeldung der Elternzeit prüfen und bestätigen
- Planung der Einarbeitung anpassen
- Rechtzeitig Vertretung oder Übergabelösungen organisieren
Wie läuft die Einarbeitung, wenn plötzlich Elternzeit in der Probezeit ansteht?
Jetzt wird's praktisch: Jemand startet motiviert ins Unternehmen, ist gerade im Onboarding – und kündigt wenige Wochen später Elternzeit an. Da kann schon mal Hektik ausbrechen. Aber keine Sorge: Mit klarem Fahrplan und offener Kommunikation ist das kein Drama.
Das entscheidende Stichwort heißt Einarbeitung. Die Probezeit ist ja nicht nur zum gegenseitigen Beschnuppern da, sondern vor allem fürs Lernen und Ankommen. Fällt ein Mitarbeiter während der Probezeit in Elternzeit, solltest du:
- Den bisherigen Stand der Einarbeitung dokumentieren (Stichwort: Onboarding-Fahrplan)
- Wiedereinstieg nach der Elternzeit vorbereiten – vielleicht mit einem individuellen Onboarding-Plan
- Klare Kommunikation zu Team und Führungskräften: Wer übernimmt welche Aufgaben?
Kleiner Pro-Tipp: Halte zentrale Einarbeitungsunterlagen digital bereit. So bleibt der Wissensstand auch über eine längere Abwesenheit hinweg erhalten.
Kündigung und Elternzeit während der Probezeit – Was ist erlaubt?
Ein häufiger Irrglaube: Mit der Anmeldung von Elternzeit ist man in der Probezeit automatisch unkündbar. Das stimmt so nicht ganz, also aufgepasst!
Der besondere Kündigungsschutz greift ab dem Zeitpunkt, zu dem Elternzeit angemeldet wird – und zwar frühestens acht Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit. Innerhalb dieser Frist ist eine Kündigung nur mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich.
Vorher – also bevor Elternzeit offiziell angemeldet wurde – gelten die üblichen Regelungen für die Probezeit. Das heißt, eine Kündigung durch den Arbeitnehmer oder eine Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit sind weiterhin möglich, solange kein besonderer Kündigungsschutz besteht.
Checkliste: Kündigung und Elternzeit
- Elternzeit angemeldet? → Prüfe Kündigungsschutz!
- Kündigung vor Anmeldung der Elternzeit? → Normale Probezeit-Regeln
- Bei Unsicherheiten: Fachanwalt oder Arbeitsrechtsexperten fragen
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung. Im Zweifel solltest du immer eine professionelle Rechtsberatung einholen.
Exkurs: Kündigungsfristen nach der Probezeit – Was ändert sich nach der Elternzeit?
Kurzer Abstecher zum Thema Kündigungsfristen nach der Probezeit: Nach der Elternzeit läuft das Arbeitsverhältnis ganz normal weiter. Die Probezeit zählt auch dann als abgeleistet, wenn sie durch Elternzeit unterbrochen wurde. Kündigungsfristen richten sich dann nach der Betriebszugehörigkeit – und die Elternzeit zählt dabei mit!
Elternzeit während der Probezeit: Das sollten Arbeitgeber und HR beachten
Für Arbeitgeber bedeutet Elternzeit in der Probezeit vor allem: Flexibilität beweisen und keine Fehler bei Formalitäten machen. Das kann manchmal unbequem sein, aber rechtlich bist du auf der sicheren Seite, wenn du folgende Punkte beachtest:
- Elternzeit-Anmeldung korrekt dokumentieren
- Kündigungsschutz beachten – auch bei Unsicherheiten lieber einmal zu viel nachfragen
- Offenes Gespräch mit dem/der Mitarbeitenden suchen, um den Wiedereinstieg zu planen
- Team frühzeitig einbinden, damit alle wissen, was auf sie zukommt
Kleiner Reminder: Elternzeit kann auch in Teilzeit genommen werden – das eröffnet zusätzliche Optionen, wenn es um die Einarbeitung und das Tagesgeschäft geht.
Praxisbeispiel: So läuft’s im echten HR-Leben ab
Stell dir vor, Lisa startet am 1. März ihren neuen Job. Am 15. März teilt sie mit, dass sie ab 1. Juni für zwölf Monate in Elternzeit gehen möchte. Was machst du als HR?
- Du bestätigst schriftlich die Anmeldung der Elternzeit
- Du informierst das Team frühzeitig und passt ggf. die Einarbeitung an
- Du dokumentierst den Stand der Einarbeitung und erstellst einen Onboarding-Plan für den Wiedereinstieg
- Und: Du achtest darauf, dass Lisa ab dem Zeitpunkt der Anmeldung besonderen Kündigungsschutz genießt
So ist niemand überrascht – und du bist als HR auf alles vorbereitet!
Kann man während der Probezeit Elternzeit nehmen?
Ja, der gesetzliche Anspruch auf Elternzeit besteht ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses – auch in der Probezeit. Die Probezeit schließt Elternzeit also nicht aus.
Wie läuft die Einarbeitung, wenn ein Mitarbeiter in der Probezeit in Elternzeit geht?
Die Einarbeitung wird unterbrochen und nach der Rückkehr fortgesetzt. Am besten dokumentierst du den Stand der Einarbeitung, damit der Wiedereinstieg einfacher klappt.
Darf ein Mitarbeiter in der Probezeit wegen Elternzeit gekündigt werden?
Nach Anmeldung der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz, dann ist eine Kündigung nur mit behördlicher Zustimmung möglich. Vorher gelten die normalen Probezeit-Regeln.
Zählt die Probezeit weiter, wenn jemand in Elternzeit geht?
Die Elternzeit unterbricht die Probezeit. Nach Rückkehr wird die verbleibende Probezeit einfach „drangehängt“ – die Zeit läuft also nicht parallel weiter.
Was ist, wenn Elternzeit erst nach der Probezeit beginnt?
Dann gelten die gleichen Regeln wie nach der Probezeit: Anspruch auf Elternzeit besteht, und der besondere Kündigungsschutz greift ab Anmeldung.
Fazit: Elternzeit während der Probezeit – Herausforderung, aber kein Hexenwerk
Elternzeit während der Probezeit ist kein Grund zur Panik, sondern eine Frage der guten Vorbereitung. Für dich als HR heißt das: Rechte kennen, formal sauber arbeiten und die Einarbeitung flexibel gestalten. So bist du rechtlich auf der sicheren Seite und zeigst, dass dein Unternehmen wirklich familienfreundlich ist. Und falls du noch tiefer ins Thema Kündigungsrecht eintauchen willst, findest du mehr dazu im Artikel Kündigungsrecht Probezeit.
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