HR-Lexikon · Einarbeitung

Elternzeit in der Probezeit – Was geht, was nicht?

Praxisnaher Leitfaden für HR-Verantwortliche und Personalentscheider.

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"Darf ich während der Probezeit wirklich schon Elternzeit beantragen?" — Diese Frage landet bei uns im HR-Team häufiger auf dem Tisch, als du vielleicht denkst.

Weiterscrollen
Abschnitt 01

Elternzeit in der Probezeit: Ist das überhaupt möglich?

Erstmal die gute Nachricht: Ja, Beschäftigte können auch während der Probezeit Elternzeit beantragen. Das gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht oder ob die Einarbeitung gerade erst begonnen hat. Der Gesetzgeber macht da keine Ausnahme. Die einzige Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis besteht und der Arbeitnehmer lebt mit dem Kind im selben Haushalt.

Für dich als HR bedeutet das: Wenn jemand während der Probezeit Elternzeit anmelden will, musst du das grundsätzlich akzeptieren. Wichtig ist dabei die rechtzeitige Anmeldung – mindestens sieben Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit. In der Probezeit gibt es keine Sonderregelungen, was Fristen oder Ablehnung angeht.

💡 Pro-Tipp: Klare Kommunikation hilft! Sprich mit deinen Mitarbeitenden offen über die Abläufe und Möglichkeiten. So lassen sich Missverständnisse und Frust vermeiden.

Abschnitt 02

Arbeitgeberwechsel und Elternzeit: Was gilt bei der Probezeit?

Jetzt wird's knifflig: Was passiert, wenn ein Mitarbeiter während der Elternzeit den Arbeitgeber wechselt und beim neuen Arbeitgeber in der Probezeit ist? Hier gilt: Ein Anspruch auf Elternzeit beim neuen Arbeitgeber entsteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis dort besteht. Aber: Die im alten Job begonnene Elternzeit läuft nicht automatisch weiter, sondern muss beim neuen Arbeitgeber erneut angemeldet werden – auch wieder mit sieben Wochen Vorlauf.

Für dich als neuer Arbeitgeber heißt das: Geht die Anmeldung rechtzeitig ein, kommst du um die Elternzeit nicht herum. Der Mitarbeitende kann also auch während der Probezeit nahtlos in Elternzeit gehen.

✅ Kurz & knapp

Elternzeit ist auch beim Arbeitgeberwechsel in der Probezeit möglich – aber sie muss explizit neu beantragt werden. Frühzeitige Abstimmung schützt vor Überraschungen!

Abschnitt 03

Probezeit nach der Elternzeit: Wie läuft das eigentlich?

Stell dir vor, jemand kehrt nach längerer Elternzeit zurück – startet die Probezeit dann von vorne? Die Antwort: Nein, die Probezeit verlängert sich nicht automatisch um die Zeit der Elternzeit. Sie wird aber um die Zeit der Unterbrechung "angehalten" und nach der Rückkehr fortgesetzt. Beispiel: Hatte jemand vor der Elternzeit drei Monate Probezeit absolviert und war dann zehn Monate in Elternzeit, laufen nach der Rückkehr noch die restlichen drei Monate Probezeit.

Das ist besonders relevant für alle, die mit Kündigungsfristen nach der Probezeit arbeiten oder Verträge mit Probezeit-Klausel nutzen.

💡 Pro-Tipp: Dokumentiere die Restlaufzeit der Probezeit im Personalakt. So bist du bei Rückfragen oder rechtlichen Themen immer auf der sicheren Seite.

Abschnitt 04

Elternzeit und Kündigung in der ProbezeitWas ist zu beachten?

Das Thema Kündigung in der Probezeit spaltet die Geister – gerade, wenn Elternzeit ins Spiel kommt. Grundsätzlich gilt: Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Das heißt, eine Kündigung des Arbeitnehmers in der Probezeit ist weiterhin möglich (z. B. Eigenkündigung), aber als Arbeitgeber darfst du während der Elternzeit nur in absoluten Ausnahmefällen kündigen – und nur mit behördlicher Zustimmung.

Heißt konkret: Selbst wenn du eigentlich in der Probezeit wärst und eine Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit geplant hättest, blockt der Kündigungsschutz in der Elternzeit das erst einmal ab. Das betrifft auch betriebsbedingte Kündigungen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel solltest du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen!

Aus der Praxis

Praxistipps für den HR-Alltag: So gehst du mit Elternzeit in der Probezeit um

  • Frühzeitig informieren: Sorge dafür, dass neue Mitarbeitende bereits im Onboarding wissen, wie das Thema Elternzeit geregelt ist.
  • Transparenz schaffen: Ermutige Mitarbeitende, geplante Elternzeiten offen anzusprechen – gerade im Zusammenhang mit Einarbeitung oder Teamplanung.
  • Rechtssicher dokumentieren: Jede Anmeldung und Kommunikation zur Elternzeit sollte sauber im Personalakt abgelegt werden.
  • Probezeit im Blick behalten: Notiere dir, wie lange die Probezeit nach Rückkehr aus der Elternzeit noch läuft.

💡 Pro-Tipp: Nutze eine Checkliste für Sonderfälle wie Elternzeit in der Probezeit. Das spart Zeit und gibt dir Sicherheit im Prozess!

FAQ

FAQ: Die häufigsten Fragen rund um Elternzeit in der Probezeit

Nächster Schritt

Fazit: Elternzeit in der ProbezeitKlarheit statt Chaos!

Ob Elternzeit in der Probezeit, beim Arbeitgeberwechsel oder nach Rückkehr ins Unternehmen – das Thema bringt viele Fragen, aber auch klare gesetzliche Regeln mit sich. Wichtig für dich als HR: Informiere, dokumentiere und stehe für offene Kommunikation. So meisterst du auch heikle Situationen professionell und fair. Und falls du beim Thema Kündigung unsicher bist, schau in unseren Artikel zum Kündigungsrecht Probezeit rein!

Klingt nach einem Thema, bei dem du Unterstützung brauchst?

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