HR-Lexikon · Workforce Planning

Betriebsübergang 613a — Definition und Praxis für Arbeitgeber

Praxisnaher Leitfaden für HR-Verantwortliche und Personalentscheider.

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Abschnitt 01

Definition

Der Begriff Betriebsübergang 613a bezieht sich auf § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Er beschreibt die gesetzliche Regelung, dass bei der Übertragung eines Betriebs oder eines Betriebsteils auf einen neuen Inhaber alle bestehenden Arbeitsverhältnisse automatisch auf den neuen Arbeitgeber übergehen. Das bedeutet: Deine Mitarbeiter behalten ihre Rechte und Pflichten, auch wenn sich der Arbeitgeber ändert.

Abschnitt 02

Warum ist der Betriebsübergang 613a wichtig für dich als Arbeitgeber?

Ein Betriebsübergang kann bei Unternehmensverkäufen, Fusionen oder Ausgliederungen vorkommen. Für dich als Arbeitgeber bedeutet das, dass du nicht einfach neue Arbeitsverträge abschließen kannst – die bestehenden Verträge und Arbeitsbedingungen gelten weiter. Das schützt die Mitarbeiter vor Nachteilen und sichert Kontinuität im Personalmanagement. Gleichzeitig musst du als neuer Arbeitgeber die bisherigen Rechte und Pflichten übernehmen, was Auswirkungen auf Lohn, Urlaub, Betriebszugehörigkeit und Betriebsvereinbarungen haben kann.

Wenn du dich nicht an die Regelungen des § 613a BGB hältst, drohen Rechtsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche oder sogar die Anfechtung des Übergangs. Deshalb ist es für dich wichtig, den Prozess sorgfältig zu planen und transparent zu kommunizieren.

Aus der Praxis

So funktioniert ein Betriebsübergang 613a in der Praxis

  1. Prüfung der Voraussetzungen: Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft (z.B. Kaufvertrag) auf einen neuen Inhaber übertragen wird und die wirtschaftliche Identität erhalten bleibt.
  2. Information und Anhörung der Mitarbeiter: Du bist verpflichtet, deine Mitarbeiter oder deren Vertreter rechtzeitig und umfassend über den Übergang, Datum, Gründe und Folgen zu informieren.
  3. Automatischer Übergang der Arbeitsverhältnisse: Die bestehenden Arbeitsverträge gehen mit allen Rechten und Pflichten auf dich als neuen Arbeitgeber über – ohne dass du die Verträge neu schließen musst.
  4. Wahrung der Arbeitsbedingungen: Die bisherigen Konditionen wie Gehalt, Urlaubstage und Betriebszugehörigkeit bleiben erhalten.
  5. Kündigungsschutz: Kündigungen wegen des Betriebsübergangs sind grundsätzlich unwirksam. Eine Ausnahme besteht nur bei betriebsbedingten Gründen, die nichts mit dem Übergang zu tun haben.
Dein Vorteil

Vorteile für Arbeitgeber

  • Reibungsloser Übergang von Mitarbeitern ohne Vertragsbruch und Personalverlust.
  • Sicherung der Arbeitsbeziehungen und Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten.
  • Klare rechtliche Rahmenbedingungen minimieren Unsicherheiten im Veränderungsprozess.
  • Erhalt der betrieblichen Kontinuität und Erfahrung im Team.
  • Transparenz schafft Vertrauen bei Mitarbeitern und Stakeholdern.
Abschnitt 05

Typische Fehler, die du vermeiden solltest

  • Unzureichende Information: Mitarbeiter nicht oder zu spät über den Übergang informieren – das kann zu Klagen führen.
  • Fehlende Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen: Nicht genau abklären, ob es sich wirklich um einen Betriebsübergang handelt.
  • Ignorieren von Betriebsräten oder Mitarbeitervertretungen: Die Beteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben und notwendig.
  • Falsche oder verspätete Mitteilungen: Fristen und Inhalte müssen stimmen, sonst drohen Schadensersatzforderungen.
  • Kündigungen wegen Betriebsübergangs: Vermeide Kündigungen, die nur wegen des Übergangs ausgesprochen werden – sie sind meist unwirksam.
Abschnitt 06

Quick-Tipps für den Umgang mit Betriebsübergang 613a

  • Informiere deine Mitarbeiter frühzeitig und transparent über den geplanten Übergang.
  • Beziehe den Betriebsrat oder Mitarbeitervertretungen rechtzeitig ein und kläre alle Fragen gemeinsam.
  • Prüfe sorgfältig, ob die Voraussetzungen für einen Betriebsübergang vorliegen.
  • Stelle sicher, dass alle bisherigen Arbeitsbedingungen übernommen werden – keine eigenmächtigen Änderungen.
  • Hole bei Unsicherheiten immer rechtlichen Rat ein, um Risiken zu minimieren.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Abschnitt 07

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