Befristeter Arbeitsvertrag mit Probezeit – Das solltest du als HR unbedingt wissen
TalentMatch24 Redaktion
Stand: März 2026
Befristeter Arbeitsvertrag mit Probezeit – Das solltest du als HR unbedingt wissen
Montag, 9 Uhr. Eine neue Kollegin sitzt zum ersten Mal im Teammeeting – befristeter Arbeitsvertrag, sechs Monate, mit vereinbarter Probezeit. Kurz darauf steht sie mit einer Frage in deinem Büro: „Wie sieht das eigentlich mit der Kündigung während der Probezeit aus?“ Willkommen im echten HR-Alltag – genau da, wo Theorie auf Praxis trifft!
Befristeter Arbeitsvertrag mit Probezeit – So funktioniert’s in der Praxis
Der befristete Arbeitsvertrag mit Probezeit ist im HR-Leben ein echter Klassiker, gerade wenn du neue Mitarbeitende erstmal „auf Herz und Nieren“ testen möchtest. Auch für Projektstellen oder Elternzeitvertretungen ist diese Kombi beliebt. Doch hier gibt’s ein paar Besonderheiten, die du kennen solltest – denn Probezeit ist nicht gleich Probezeit, und befristet ist nicht gleich befristet.
Im Normalfall kannst du in einem befristeten Vertrag eine Probezeit von bis zu sechs Monaten festlegen. In dieser Zeit gelten spezielle Kündigungsfristen (später dazu mehr). Wichtig: Auch ein befristeter Arbeitsvertrag braucht eine klare, schriftliche Vereinbarung über die Probezeit – am besten gleich im Vertrag selbst. Sonst kann’s im Zweifelsfall richtig unübersichtlich werden.
Kündigungsfrist in der Probezeit: Was gilt beim befristeten Vertrag?
Jetzt wird’s spannend: Während der Probezeit kannst du – wie auch beim unbefristeten Vertrag – mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB). Das gilt sowohl für dich als Arbeitgeber als auch für die Mitarbeitenden. Die Frist läuft ab Zugang der Kündigung, nicht ab dem letzten Arbeitstag oder Vertragsende.
Achtung, Falle! Viele denken, ein befristeter Vertrag läuft einfach aus und braucht keine Kündigung. Das stimmt zwar grundsätzlich – aber nur, wenn du die Probezeit nicht mit einer expliziten Kündigungsmöglichkeit verknüpfst. Ohne diese Option bist du während der gesamten Befristung fest „verheiratet“ – egal, wie es läuft! Also: Kündigungsregelung für die Probezeit immer klar regeln.
Befristeter Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist nach der Probezeit
Nach der Probezeit wird’s tricky: Ein befristeter Arbeitsvertrag kann außerhalb einer vereinbarten Probezeit nur in Ausnahmefällen ordentlich gekündigt werden – nämlich dann, wenn das ausdrücklich im Vertrag steht oder ein Tarifvertrag es erlaubt. Ansonsten läuft der Vertrag einfach zum vereinbarten Enddatum aus. Details zu den Kündigungsfristen nach der Probezeit liest du hier.
Übrigens: Viele Arbeitgeber übersehen, dass die gesetzliche Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit bei befristeten Verträgen oft gar nicht greift. Es sei denn, du hast im Vertrag eine solche Möglichkeit ausdrücklich geregelt – das solltest du im Hinterkopf behalten, falls du doch mal früher aussteigen willst (oder musst).
Probezeit und Kündigungsrecht – Was geht, was nicht?
Während der Probezeit kannst du dich im Grunde relativ unkompliziert von einem Mitarbeitenden trennen. Die zweiwöchige Frist gilt unabhängig davon, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist. Aber: Auch im befristeten Vertrag muss eine ordentliche Kündigung während der Probezeit vereinbart sein. Steht das nicht drin, wird’s schwierig!
Fun Fact: Die meisten befristeten Arbeitsverträge enden automatisch zum Stichtag – es sei denn, du regelst die Kündigungsmöglichkeiten explizit. Viele Unternehmen lassen diesen Passus im Vertrag aus Unwissenheit weg und wundern sich später, warum sie „festsitzen“.
Mehr zum Thema Kündigungsmöglichkeiten während der Probezeit findest du übrigens auch unter Kündigungsrecht Probezeit.
Das solltest du bei befristeten Arbeitsverträgen mit Probezeit unbedingt beachten
- Probezeit schriftlich fixieren: Immer im Vertrag festhalten – am besten mit Start- und Enddatum.
- Kündigungsoption ausdrücklich vereinbaren: Sonst ist eine ordentliche Kündigung während der Befristung nicht möglich.
- Maximale Dauer der Probezeit: Sechs Monate sind das gesetzliche Maximum.
- Keine automatische Verlängerung: Der Vertrag endet, wie vereinbart – es sei denn, du setzt rechtzeitig einen neuen Vertrag auf.
- Rechtzeitig handeln: Willst du das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beenden, halte die Zwei-Wochen-Frist ein!
Klingt nach vielen Formalitäten? Ja, aber einmal sauber geregelt, bist du im HR-Alltag auf der sicheren Seite. Und: Im Fall der Fälle kannst du auch schnell und unkompliziert reagieren.
Typische Stolperfallen bei befristeten Verträgen mit Probezeit
Achtung, Falle! Ein häufiger Fehler: Die Probezeit ist zwar im Vertrag genannt, aber es steht nichts zur Kündigung während dieser Zeit drin. Ergebnis? Keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit! Das kann besonders dann unangenehm werden, wenn das Arbeitsverhältnis doch nicht so läuft wie geplant.
Ein weiteres Problem: Die Kündigung wird zu spät ausgesprochen. Die Frist von zwei Wochen zählt ab Zugang der Kündigung – also nicht vergessen, rechtzeitig zu handeln, falls du dich während der Probezeit trennen möchtest.
Mehr dazu, wie du als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen kannst, findest du auch unter Kündigung des Arbeitnehmers in der Probezeit und Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit.
So läuft die Einarbeitung bei befristeten Arbeitsverträgen mit Probezeit
Die Einarbeitung ist in der Probezeit besonders entscheidend. Gerade bei befristeten Jobs zählt jeder Tag, um herauszufinden, ob der oder die Neue wirklich zum Unternehmen passt. Deine Aufgabe als HR: Möglichst schnell ein strukturiertes Onboarding bieten, Feedbackschleifen etablieren und klar kommunizieren, worauf ihr in der Probezeit achtet. So triffst du am Ende der Probezeit eine fundierte Entscheidung – und vermeidest böse Überraschungen.
Wie lange darf die Probezeit bei einem befristeten Arbeitsvertrag maximal dauern?
Die Probezeit darf laut Gesetz maximal sechs Monate betragen. Kürzer geht natürlich immer. Wichtig: Die Dauer muss im Vertrag klar geregelt sein.
Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit bei einem befristeten Arbeitsvertrag?
Während der Probezeit gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen – vorausgesetzt, die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung ist im Vertrag ausdrücklich vereinbart.
Muss ein befristeter Arbeitsvertrag in der Probezeit gekündigt werden?
Nur, wenn du das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Befristung beenden willst. Ansonsten endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Enddatum.
Kann man einen befristeten Vertrag während der Probezeit ohne Grund kündigen?
Ja, während der Probezeit ist keine Angabe von Gründen erforderlich. Trotzdem solltest du als guter HR-Verantwortlicher ein Feedbackgespräch führen, um für beide Seiten Klarheit zu schaffen.
Was passiert, wenn im befristeten Vertrag keine Kündigungsmöglichkeit während der Probezeit steht?
Dann gibt es keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit – du bist an das Vertragsende gebunden. Das solltest du unbedingt vermeiden!
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Im Zweifel immer einen Profi fragen.
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