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Beendigung Arbeitsverhältnis Probezeit – Was wirklich gilt und worauf du achten musst

TM

TalentMatch24 Redaktion

Stand: März 2026

Beendigung Arbeitsverhältnis Probezeit – Was wirklich gilt und worauf du achten musst

Die meisten denken bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit, dass das einfach ein kurzes Gespräch und eine E-Mail reicht – Spoiler: Ganz so unkompliziert ist es nicht. Auch wenn die Probezeit oft als „Testphase“ gesehen wird, gibt es klare Regeln und ein paar Stolperfallen, die du als HR oder Führungskraft kennen solltest. Lass uns gemeinsam die wichtigsten Punkte durchgehen, damit du im Ernstfall nicht auf dem falschen Fuß erwischt wirst.

Beendigung Arbeitsverhältnis Probezeit – Was ist möglich und was nicht?

Während der Probezeit steht das Arbeitsverhältnis praktisch auf dem Prüfstand – für beide Seiten. Und ja, es stimmt: Die gesetzlichen Hürden für eine Trennung sind in dieser Phase niedriger. Aber das heißt nicht, dass ein Rauswurf per Zuruf reicht. Auch in der Probezeit musst du bestimmte Kündigungsrechte und Formalitäten beachten.

Die Probezeit darf laut Gesetz maximal sechs Monate dauern. In diesem Zeitraum können sowohl du als Arbeitgeber als auch der Mitarbeiter mit einer verkürzten Kündigungsfrist – in der Regel 2 Wochen – das Arbeitsverhältnis beenden. Achtung: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine WhatsApp oder ein lockeres „Du bist raus“ reicht rechtlich nicht.

Und ganz wichtig: Auch während der Probezeit gelten Schutzvorschriften, zum Beispiel für Schwangere oder Menschen mit Schwerbehinderung. Da ist besondere Vorsicht angesagt (und im Zweifel: Rechtsberatung einholen!).

Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit – Typische Szenarien aus dem Alltag

Warum kommt es in der Probezeit überhaupt zur Trennung? Die Klassiker: „Es passt einfach nicht“, Leistungsdefizite, Fehlverhalten oder auch persönliche Differenzen. Aber auch der Mitarbeiter kann feststellen, dass der neue Job doch nicht das Richtige ist und selbst kündigen. In jedem Fall solltest du als HR-Verantwortlicher strukturiert und wertschätzend vorgehen. Ein geordneter Onboarding- und Einarbeitungsprozess hilft übrigens, viele Missverständnisse schon früh aus dem Weg zu räumen.

Bedenke: Eine Kündigung in der Probezeit ist nie ein Selbstläufer – sie sollte immer gut dokumentiert und vorbereitet sein, damit am Ende keine bösen Überraschungen drohen. Gerade im Mittelstand sind persönliche Beziehungen eng, da will niemand verbrannte Erde hinterlassen.

Kündigungsschreiben Arbeitsverhältnis Probezeit – So machst du’s richtig

Das Kündigungsschreiben für das Arbeitsverhältnis in der Probezeit ist Pflicht. Es muss schriftlich erfolgen, eigenhändig unterschrieben sein (keine E-Mail, kein Fax!) und sollte folgende Infos enthalten:

  • Name und Anschrift beider Parteien
  • Datum
  • Klarer Hinweis, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wird
  • Kündigungsfrist und letzter Arbeitstag
  • Optional: Bitte um Bestätigung des Erhalts

Ein Hinweis auf den Grund der Kündigung ist während der Probezeit übrigens nicht zwingend erforderlich – kann aber im Sinne einer fairen Kommunikation sinnvoll sein.

Und falls du dich fragst, wie’s nach der Probezeit weitergeht: Dann greifen andere Kündigungsfristen und Schutzmechanismen. Die Probezeit ist also wirklich eine besondere Phase!

Do’s & Don’ts bei der Kündigung während der Probezeit

  • Do: Kündigung immer schriftlich und mit Original-Unterschrift zustellen (am besten persönlich oder per Einwurf-Einschreiben).
  • Do: Ein kurzes, wertschätzendes Gespräch vorab führen – niemand sollte vom Brief überrascht werden.
  • Do: Kündigungsfristen und besondere Schutzvorschriften (z.B. Mutterschutz) beachten.
  • Don’t: Kündigung per E-Mail oder WhatsApp – das ist rechtlich unwirksam.
  • Don’t: Kündigung ohne nachvollziehbare Dokumentation oder ohne Rücksprache mit der Personalabteilung aussprechen.
  • Don’t: Diskriminierende oder persönliche Motive als Kündigungsgrund angeben – das kann richtig Ärger bringen.

Exkurs: Kündigung durch den Arbeitnehmer in der Probezeit – Was ist zu beachten?

Natürlich ist nicht nur der Arbeitgeber am Zug. Auch der neue Kollege kann während der Probezeit kündigen. Die gesetzlichen Regelungen sind hierbei identisch: Zwei Wochen Kündigungsfrist, schriftliche Form. Mehr Infos dazu findest du übrigens im Artikel Kündigung des Arbeitnehmers in der Probezeit 📌.

Rechtliche Stolperfallen – und wie du sie vermeidest

Auch wenn die Hürden niedriger sind: Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit gibt es rechtliche Fallstricke. Besonders sensibel ist das Thema bei Schwangeren oder Schwerbehinderten. Hier gilt: Niemals vorschnell handeln! In solchen Fällen brauchst du die Zustimmung von Behörden – sonst ist die Kündigung unwirksam. Und: Auch in der Probezeit kann das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greifen. Sprich: Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht, Herkunft, etc. ist tabu!

Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten unbedingt den Fachanwalt oder die Personalabteilung einbinden – lieber einmal mehr nachfragen als später vor Gericht stehen.

Was passiert nach der Probezeit? Ein kurzer Ausblick

Ist die Probezeit vorbei, gelten andere Spielregeln. Insbesondere bei den Kündigungsfristen und beim Kündigungsschutz. Mehr dazu findest du im Artikel Kündigungsfristen nach der Probezeit. Für dich als HR-Verantwortlicher heißt das: Nach der Probezeit wird die Personalplanung verbindlicher, und du solltest Kündigungen noch sorgfältiger vorbereiten und dokumentieren.

Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Standardmäßig gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen – egal, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kündigt. Die Frist kann aber im Arbeitsvertrag individuell geregelt sein, darf aber nicht länger als gesetzlich vorgesehen sein.

Muss ich einen Grund für die Kündigung während der Probezeit angeben?

Nein, ein Kündigungsgrund ist nicht vorgeschrieben. In der Praxis empfiehlt es sich trotzdem, dem Mitarbeiter zumindest im Gespräch eine ehrliche Rückmeldung zu geben. Das schafft Klarheit und Wertschätzung.

Wie muss die Kündigung während der Probezeit übergeben werden?

Immer schriftlich und mit Originalunterschrift! Am besten persönlich übergeben und den Empfang quittieren lassen – oder per Einwurf-Einschreiben verschicken.

Gibt es besonderen Kündigungsschutz in der Probezeit?

Grundsätzlich gilt der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG erst nach sechs Monaten. Aber: Schwangere, Schwerbehinderte und andere besonders geschützte Gruppen genießen auch während der Probezeit Schutz – hier ist besondere Vorsicht geboten!

Was tun, wenn der Mitarbeiter nach der Kündigung krank wird?

Die Kündigung bleibt auch im Krankheitsfall wirksam, sofern sie vor dem Krankenschein ausgesprochen wurde. Es gelten dann die üblichen Regeln zur Lohnfortzahlung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.

Fazit: Beendigung Arbeitsverhältnis Probezeit – Kurz, klar und fair ist das Ziel

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit ist kein Hexenwerk, aber sie verlangt Fingerspitzengefühl und die Einhaltung der wichtigsten Formalitäten. Denk dran: Fairness und Transparenz zahlen sich langfristig aus – für alle Seiten. Und falls du mal nicht weiterweißt: Lieber einmal mehr nachfragen als im Nachhinein Ärger riskieren. Check auch unsere anderen Lexikonbeiträge rund um Einarbeitung und Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit für noch mehr HR-Praxiswissen!

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