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Arbeitsvertrag kündigen in der Probezeit – Was du als HR wirklich wissen musst

TM

TalentMatch24 Redaktion

Stand: März 2026

Arbeitsvertrag kündigen in der Probezeit – Was du als HR wirklich wissen musst

Das Wichtigste zu „Arbeitsvertrag kündigen Probezeit“ in einem Satz: Während der Probezeit kannst du als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis besonders unkompliziert und mit kurzer Frist lösen – aber ein paar Fallstricke lauern trotzdem. Lies weiter, damit du beim Thema Probezeit-Kündigung sicher aufgestellt bist!

Arbeitsverhältnis kündigen in der Probezeit: Was gilt?

Die Probezeit ist für beide Seiten ein „Schnupperzeitraum“ – und gerade deshalb gelten hier deutlich lockerere Kündigungsregeln als nach der Probezeit. Das heißt: Du kannst den Arbeitsvertrag kündigen in der Probezeit ohne Angabe von Gründen und mit einer Frist von nur zwei Wochen. Das steht so im § 622 BGB – und zwar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Aber Achtung: Die Probezeit selbst darf laut Gesetz maximal sechs Monate dauern. Alles darüber hinaus zählt nicht mehr als Probezeit, sondern als normales Arbeitsverhältnis mit anderen Kündigungsfristen. Und: Manche Tarifverträge oder Arbeitsverträge regeln die Details etwas anders – also immer nachschauen!

  • Maximal sechs Monate Probezeit
  • Kündigungsfrist: 2 Wochen (gesetzlich, kann durch Tarifvertrag abweichen)
  • Beidseitig ohne Angabe von Gründen kündbar
  • Schriftform ist Pflicht (also: Unterschrift, kein WhatsApp!)

Arbeitsvertrag kündigen Probezeit – Form & Ablauf

Ob du als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kündigen willst: Die Form ist immer gleich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (E-Mail reicht nicht!), persönlich unterschrieben und dem anderen zugegangen sein. Der Zugang zählt, also am besten Übergabe gegen Unterschrift oder per Einschreiben.

Im Kündigungsschreiben selbst musst du keinen Grund nennen. Ein Satz wie „Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis während der Probezeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ reicht völlig aus.

  • Kündigung immer schriftlich
  • Zugang nachweisbar sichern
  • Kündigungsfrist einhalten
  • Keine Begründung notwendig
  • Resturlaub oder Überstunden regeln

Perspektivwechsel: Kündigung Probezeit – Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer

Arbeitgeber-Sicht: Für dich als Arbeitgeber ist die Probezeit die Chance, wirklich zu prüfen, ob der oder die Neue ins Team passt. Wenn es nicht funktioniert, kannst du relativ unkompliziert kündigen – aber: Auch in der Probezeit ist z.B. eine Kündigung wegen Schwangerschaft oder aus diskriminierenden Gründen tabu! Und: Die Kündigung muss rechtzeitig zugehen, sonst verlängert sich das Arbeitsverhältnis automatisch über die Probezeit hinaus.

Arbeitnehmer-Sicht: Als Arbeitnehmer kannst du ebenfalls mit zwei Wochen Frist gehen, wenn du merkst: „Das passt für mich nicht.“ Es braucht keinen Grund, niemand ist verpflichtet, sich zu rechtfertigen. Aber: Auch hier gilt die Schriftform – und Resturlaub muss noch genommen oder ausbezahlt werden.

  • Fair & wertschätzend kommunizieren
  • Gesetzliche Vorgaben einhalten
  • Keine Diskriminierung (AGG beachten!)
  • Restansprüche sauber klären

Kündigungsfristen nach der Probezeit – Was ändert sich?

Sobald die Probezeit vorbei ist, gelten die normalen gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen nach der Probezeit. Das heißt: Die zwei Wochen Frist sind Geschichte! Jetzt wird’s meist länger und komplizierter – je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit können das mehrere Monate werden.

Als HR solltest du deshalb bei jeder Kündigung ganz genau hinschauen, ob noch Probezeit herrscht oder schon die regulären Fristen greifen. Sonst gibt’s schnell Ärger!

  • Probezeit-Ende notieren
  • Geltende Fristen regelmäßig prüfen
  • Tarifverträge checken!

Typische Stolperfallen bei der Kündigung in der Probezeit

Auch wenn die Kündigung in der Probezeit recht einfach ist, gibt’s ein paar Stolpersteine:

  • Falsche Fristen: Kündigung zu spät zugestellt? Dann verlängert sich das Arbeitsverhältnis automatisch.
  • Fehlende Schriftform: Kündigungen per E-Mail, SMS oder mündlich sind unwirksam.
  • Sonderkündigungsschutz: Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsräte genießen auch in der Probezeit besonderen Schutz.
  • Tarifliche Abweichungen: Immer erst ins Kleingedruckte (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag) schauen.
  • Fristen & Form prüfen
  • Sonderfälle (z. B. Mutterschutz) beachten
  • Kommunikation dokumentieren
  • HR-Dokumentation sauber führen

Praxis-Tipp: Kündigungsgespräche in der Probezeit führen

Auch wenn die Hürden niedriger sind – ein Kündigungsgespräch sollte immer respektvoll und professionell ablaufen. Am besten unter vier Augen, mit klarer Ansprache und ohne Schuldzuweisungen. Kurz erklären, wie’s weitergeht (z.B. Resturlaub, Zeugnis, letzter Arbeitstag) – und ruhig anbieten, beim Wechsel zu unterstützen.

Das sorgt für ein faires Ende, spart Ärger und schützt das Arbeitgeber-Image. Und für den Arbeitnehmer ist klar: Es ist kein Weltuntergang, sondern einfach Teil des Prozesses.

  • Vorbereitung: Fakten & Fristen parat haben
  • Gespräch sachlich und wertschätzend führen
  • Dokumentation nicht vergessen
  • Abwicklung (Zeugnis, Resturlaub) anbieten

Rechtliche Besonderheiten bei der Kündigung während der Probezeit

Auch wenn die Regeln einfacher sind, gibt es rechtliche Fallstricke. Stichwort: Sonderkündigungsschutz! Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder können auch in der Probezeit nicht einfach so gekündigt werden. Hier gelten besondere Schutzvorschriften – und ohne Zustimmung der entsprechenden Behörden ist die Kündigung unwirksam.

Noch ein Punkt: Das Kündigungsschutzgesetz gilt während der Probezeit meistens noch nicht, aber wenn der Betrieb mehr als zehn Vollzeitkräfte beschäftigt und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, greift es. Also aufpassen!

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel gibt dir eine solide Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Im Zweifel also lieber den Anwalt fragen!

  • Sonderkündigungsschutz prüfen
  • Arbeitsrechtliche Beratung bei Zweifeln einholen
  • Dokumentation für den Fall eines Streits anlegen

Wie kann ich das Arbeitsverhältnis kündigen in der Probezeit?

Du kannst das Arbeitsverhältnis während der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen – ohne Angabe von Gründen. Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und nachweisbar zugestellt werden.

Muss ich einen Grund angeben, wenn ich den Arbeitsvertrag kündigen will in der Probezeit?

Nein, während der Probezeit brauchst du keinen Grund – weder als Arbeitgeber noch als Arbeitnehmer. Eine formlose, schriftliche Kündigung reicht aus.

Gibt es Unterschiede bei der Kündigung Probezeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Die Frist und Form gelten für beide Seiten gleich: zwei Wochen und schriftlich. Unterschiede gibt’s nur beim Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangere, Schwerbehinderte) – da haben Arbeitgeber mehr zu beachten.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist in der Probezeit verpasse?

Dann verlängert sich das Arbeitsverhältnis automatisch und es gelten die längeren, gesetzlichen Fristen nach der Probezeit. Also unbedingt auf den rechtzeitigen Zugang achten!

Gibt es besondere Regeln für die Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit?

Ja, Stichwort Sonderkündigungsschutz: Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsräte können nicht einfach so gekündigt werden, auch nicht in der Probezeit. Hier gelten strengere Vorgaben. Mehr dazu findest du unter Kündigung vom Arbeitgeber in der Probezeit.

Fazit: Arbeitsvertrag kündigen in der Probezeit – Dein HR-Fahrplan

Die Probezeit ist für beide Seiten eine Art „Testphase“ – und das deutsche Arbeitsrecht macht dir die Kündigung hier besonders einfach. Mit zwei Wochen Frist, ohne Angabe von Gründen und klaren Formvorgaben bist du als HR auf der sicheren Seite. Trotzdem: Checke immer Sonderfälle wie Mutterschutz oder Tarifverträge und behalte die wichtigsten Deadlines im Blick. So bleibt die Einarbeitung fair und rechtssicher. Wenn du tiefer einsteigen willst, schau mal bei unseren weiteren Lexikon-Artikeln zu Einarbeitung, Kündigungsrecht Probezeit oder Kündigungsfristen nach der Probezeit vorbei!

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