Minijob Schulbegleiter in Aushilfe in Regensburg besetzen — Stelle ausschreiben
Alles über Minijob-Regelungen — und wie Sie den passenden Minijobber finden.

Welche Unternehmen uns vertrauen
























Montag früh, deine Schulbegleiter/in Aushilfe hat gekündigt.
Gehaltsübersicht – Kosten auf einen Blick
Kostenanalyse – Was du als Arbeitgeber wirklich bezahlst
Der Maximalbetrag von 603 € monatlich ist die gesetzliche Minijob-Grenze. Das heißt: Deine Schulbegleiter/in Aushilfe darf nicht mehr als diesen Betrag erhalten, sonst wird der Job sozialversicherungspflichtig. Das entspricht bei einem Stundenlohn von rund 13,50 bis 15,50 Euro knapp 40 bis 43 Stunden im Monat.
Als Arbeitgeber zahlst du auf den Bruttolohn pauschal 28 % zusätzlich – für Sozialabgaben und Steuern. Dazu kommt die gesetzliche Unfallversicherung, die regional unterschiedlich ausfällt. In Regensburg sind das etwa 8 bis 12 Euro pro Monat, je nach Berufsgenossenschaft.
Rechenbeispiel:
603 € + 28 % (150,64 €) + ca. 8 € Unfallversicherung = rund 696 € Gesamtkosten pro Monat.
Die oft genannte 603 €-Grenze ist also nicht der Betrag, den du als Arbeitgeber insgesamt aufbringen musst.
Marktvergleich – Regensburg im regionalen Kontext
Regensburg ist eine mittelgroße Stadt mit einer starken Bildungs- und Sozialstruktur. Viele Einrichtungen und private Träger suchen aktuell nach Schulbegleiter/innen, da der Bedarf durch inklusive Beschulung und individuelle Fördermaßnahmen steigt. Die Nachfrage nach Minijob-Aushilfen ist hier stabil bis steigend.
Der regionale Wettbewerb um geeignete Kandidaten ist spürbar, aber nicht so eng wie in Großstädten wie München oder Nürnberg. Die Arbeitszeiten sind meist vormittags oder nachmittags, ideal für Studierende oder Eltern, die flexibel arbeiten wollen.
Das macht Regensburg zu einem guten Standort für Minijobber im Schulbegleiter-Bereich – wenn du sie nur findest. Hier setzt TalentMatch24 an:
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Handlungsempfehlung – So setzt du das Budget richtig ein
Damit du die 603 €-Grenze optimal nutzt, empfehlen wir:
- Stundenlohn realistisch ansetzen: Zwischen 13,50 € und 15,50 € je nach Erfahrung und Region
- Arbeitszeiten klar regeln: Maximal 40 Stunden pro Monat, damit die Minijob-Regelung greift
- Arbeitsvertrag schriftlich fixieren: Auch bei Minijobbern Pflicht – klärt Rechte zu Urlaub, Krankheit und Kündigung
- Urlaubsanspruch beachten: Minijobber haben gesetzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub – anteilig zum Einsatz
- Flexibilität bieten: Gerade Schulbegleiter/innen profitieren von flexiblen Arbeitszeiten
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FAQ – Häufige Fragen zum Minijob Schulbegleiter/in Aushilfe in Regensburg
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