Unbefristete Arbeitsverträge – Was du als HR wirklich wissen musst
TalentMatch24 Redaktion
Stand: März 2026
Unbefristete Arbeitsverträge – Was du als HR wirklich wissen musst
Quick Check: Was bedeutet eigentlich „unbefristet“ beim Arbeitsvertrag? Heißt das, ein Mitarbeiter kann nie wieder gekündigt werden? Oder einfach nur, dass kein Enddatum im Vertrag steht? 😉
Falls du dir da nicht ganz sicher bist, bist du hier goldrichtig – wir klären das Thema unbefristete Arbeitsverträge einmal praxisnah und verständlich für dich auf.
Unbefristete Arbeitsverträge – Definition und Besonderheiten
Unbefristete Arbeitsverträge sind der Klassiker im deutschen Arbeitsrecht. Sie haben kein festgelegtes Enddatum und laufen so lange, bis das Arbeitsverhältnis von einer Seite gekündigt wird. Das macht sie besonders attraktiv für Arbeitnehmer – aber auch für dich als Arbeitgeber bieten sie Vorteile: Planungssicherheit, Mitarbeitendenbindung und ein Plus bei der Arbeitgeberattraktivität.
Der große Unterschied zum befristeten Vertrag: Hier gibt es keine automatische Beendigung, sondern es braucht eine explizite Kündigung des Arbeitsvertrags oder einen Aufhebungsvertrag.
Wichtig: Auch wenn „unbefristet“ nach „für immer“ klingt – beide Seiten können das Arbeitsverhältnis beenden. Aber eben nur mit den vorgeschriebenen Kündigungsfristen und einer sauberen Kündigung.
Rechte und Pflichten bei unbefristeten Arbeitsverträgen
Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag gelten für beide Seiten die regulären Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsrecht. Für dich bedeutet das vor allem:
- Du musst dich an gesetzliche, tarifliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen halten.
- Der Mitarbeitende hat Anspruch auf Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – sofern der Betrieb mehr als 10 Mitarbeitende hat und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht.
- Befristungen, sachgrundlose Verlängerungen oder automatische Vertragsenden sind hier nicht möglich.
Heißt im Klartext: Ein unbefristeter Vertrag ist ein Signal für Verlässlichkeit – das solltest du als Arbeitgeber nicht unterschätzen. 💡
Achtung, Falle! – Typischer Fehler bei unbefristeten Arbeitsverträgen
Viele Unternehmen nutzen Standardverträge, doch die werden oft nicht regelmäßig aktualisiert. Der Klassiker: Es fehlt eine eindeutige Regelung zur Probezeit oder zu den Kündigungsfristen. Das kann im Streitfall richtig teuer werden!
Mein Tipp: Geh regelmäßig deine Vertragsmuster durch und prüfe, ob sie noch zu Gesetz, Praxis und zu deinem Unternehmen passen. Lieber einmal zu viel als zu wenig!
Kündigung und Beendigung: So läuft das bei unbefristeten Arbeitsverträgen
Unbefristet heißt nicht „unkündbar“. Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit – unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen – beendet werden.
Hier die wichtigsten Wege:
- Kündigung durch den Arbeitgeber: Achtung, hier gelten strenge Regeln. Ab 10 Mitarbeitenden greift das Kündigungsschutzgesetz. Kündigungsgründe müssen sozial gerechtfertigt sein.
- Kündigung durch den Arbeitnehmer: Geht meist mit der normalen Frist – Grund muss nicht genannt werden.
- Aufhebungsvertrag: Beide Seiten einigen sich einvernehmlich auf die Beendigung. Das kann schneller und stressfreier gehen als eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Formvorschrift nicht vergessen: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (nicht per E-Mail oder WhatsApp!).
Unbefristete Arbeitsverträge im HR-Alltag: Das solltest du beachten
Was bedeutet das Ganze nun für dich im Tagesgeschäft? Hier ein paar echte Praxis-Tipps:
- Unbefristete Verträge sind ein Pluspunkt im Recruiting – zeig das ruhig offensiv.
- Denke an die Betriebszugehörigkeit: Je länger ein Mitarbeitender dabei ist, desto länger wird meist auch die Kündigungsfrist.
- Wenn du dich von jemandem trennen willst, prüfe immer erst die geltenden Fristen, Betriebszugehörigkeit und den Kündigungsschutz. Lieber einmal mehr Rücksprache mit einem Profi halten!
- Unbefristete Verträge bieten die Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit – nutze das für Mitarbeiterbindung und Entwicklungsgespräche.
Handlungsanleitung: So setzt du einen unbefristeten Arbeitsvertrag auf
Hier kommt die Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du einen rechtssicheren unbefristeten Arbeitsvertrag erstellst:
- Vorlage auswählen: Starte mit einem aktuellen Mustervertrag, idealerweise geprüft durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
- Wesentliche Vertragsinhalte aufnehmen: Das sind vor allem Name und Anschrift, Arbeitsbeginn, Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Probezeit (falls gewünscht) und Kündigungsfristen.
- Kein Enddatum eintragen: Ganz wichtig! Der Vertrag darf keinen Hinweis auf ein automatisches Ende enthalten – sonst ist er befristet.
- Kündigungsregelung formulieren: Gesetzliche oder abweichende (aber rechtlich zulässige) Fristen klar angeben.
- Vertrag unterzeichnen lassen: Beide Parteien müssen unterschreiben – erst dann ist der Vertrag wirksam.
Extra-Tipp: Halte alle Absprachen schriftlich fest, auch Nebenabreden. Das erspart dir späteren Ärger und Missverständnisse.
Unbefristete Arbeitsverträge vs. befristete Arbeitsverträge – Wo liegt der Unterschied?
Kurz und knapp: Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag gibt es kein festes Enddatum, die Zusammenarbeit läuft solange, bis einer kündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Beim befristeten Vertrag endet das Arbeitsverhältnis automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit – eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen nötig oder möglich.
Gerade für die Personalplanung solltest du das im Hinterkopf behalten. Wenn du maximale Flexibilität suchst, kann ein befristeter Vertrag mal Sinn machen – willst du aber nachhaltig und langfristig Mitarbeitende binden, ist „unbefristet“ das Zauberwort.
Rechtliche Stolpersteine bei unbefristeten Arbeitsverträgen
Einmal Klartext, Kollege zu Kollege: Auch wenn unbefristete Arbeitsverträge rechtlich unkomplizierter wirken als befristete, kannst du hier ordentlich ins Stolpern geraten. Die größten Fallen sind:
- Unklare oder fehlerhafte Formulierungen bei Kündigungsfristen
- Fehlender Hinweis auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
- Keine Probezeit geregelt (dann gelten lange Kündigungsfristen ab Tag 1!)
Und: Das hier ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel immer beim Profi nachfragen, bevor du Verträge rausgibst oder kündigst!
Wie kann man einen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen?
Du brauchst eine schriftliche Kündigung – mündlich oder per WhatsApp reicht nicht. Halte die im Vertrag oder gesetzlich vorgeschriebenen Fristen ein. Als Arbeitgeber musst du außerdem den Kündigungsschutz beachten. Mehr dazu findest du unter Kündigung Arbeitsvertrag.
Welche Kündigungsfristen gelten bei unbefristeten Arbeitsverträgen?
Die gesetzlichen Fristen findest du im § 622 BGB – sie richten sich nach der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. Spezielle Regelungen können im Vertrag, Tarifvertrag oder per Betriebsvereinbarung festgelegt sein. Details gibt’s im Artikel Kündigungsfristen Arbeitgeber gesetzlich.
Sind unbefristete Arbeitsverträge automatisch „unkündbar“?
Nein, auf keinen Fall! Unbefristet heißt nur, dass es kein Enddatum gibt. Eine Kündigung ist immer möglich, solange die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Was ist, wenn ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag aufheben möchte?
Dann brauchst du einen Aufhebungsvertrag, den beide Seiten unterschreiben. Das geht oft einfacher und schneller als eine Kündigung – aber auch hier: Schriftform ist Pflicht. Schau mal bei Arbeitsvertrag aufheben vorbei.
Gibt es eine Probezeit im unbefristeten Arbeitsvertrag?
Ja, die kannst (und solltest) du vereinbaren. Sie muss aber ausdrücklich im Vertrag stehen, sonst gilt sie nicht automatisch. Während der Probezeit kannst du mit kürzerer Frist kündigen.
Fazit: Unbefristete Arbeitsverträge – ein Muss für nachhaltige Personalbindung
Unbefristete Arbeitsverträge sind das Rückgrat stabiler Arbeitsbeziehungen – sie bieten Sicherheit, Flexibilität und jede Menge Vorteile für beide Seiten. Wenn du die wichtigsten Spielregeln kennst und typische Fehler vermeidest, bist du auf der sicheren Seite. Denke immer dran: „Unbefristet“ heißt nicht „unkündbar“ – aber es ist das stärkste Signal für Verlässlichkeit und Vertrauen im Arbeitsalltag.
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