Lexikon-ArtikelKündigung & Arbeitsrecht
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Unbefristeter Arbeitsvertrag Kündigungsgrund – Was du als HR wirklich wissen musst

TM

TalentMatch24 Redaktion

Stand: März 2026

Unbefristeter Arbeitsvertrag Kündigungsgrund – Was du als HR wirklich wissen musst

Das Wichtigste zu unbefristeter Arbeitsvertrag Kündigungsgrund in einem Satz: Auch bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag braucht es einen triftigen Kündigungsgrund, wenn das Kündigungsschutzgesetz greift – und der Arbeitgeber kann nicht einfach so das Arbeitsverhältnis beenden. So einfach, so wichtig. Und jetzt zu den Details…

Kündigungsgrund Arbeitsverhältnis – Wann braucht man ihn wirklich?

Viele denken: „Unbefristet heißt, ich kann jederzeit kündigen.“ Ganz so einfach ist es nicht – jedenfalls nicht für Arbeitgeber. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schreibt vor, dass du als Arbeitgeber ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und mehr als zehn Mitarbeitenden einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund brauchst. Ohne Grund? Klappt nur in seltenen Ausnahmefällen oder in den ersten sechs Monaten (Probezeit). Kurzum: Die Hürde für eine Kündigung des Arbeitsvertrags ist bei unbefristeten Verträgen ziemlich hoch.

✅ Kurz & knapp

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag schützt Mitarbeitende vor willkürlichen Kündigungen. Als Arbeitgeber brauchst du ab einer bestimmten Betriebsgröße und nach der Probezeit einen handfesten Kündigungsgrund – sonst hält die Kündigung rechtlich nicht.

Kündigungsgrund bei unbefristeten Arbeitsvertrag – Die drei Klassiker

Im Alltag begegnen dir vor allem drei Kündigungsgründe, die das Gesetz akzeptiert:

  • Verhaltensbedingte Kündigung: Mitarbeitende verstoßen gegen Pflichten (z. B. wiederholtes Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung).
  • Personenbedingte Kündigung: Gründe in der Person, etwa dauerhafte Krankheit oder fehlende Arbeitserlaubnis.
  • Betriebsbedingte Kündigung: Umstrukturierungen, Auftragsmangel – du musst den Arbeitsplatz abbauen.
Wichtig: Der Kündigungsgrund muss im Streitfall beweisbar sein. „Passt nicht mehr ins Team“ reicht definitiv nicht!

Kündigungsgrund unbefristeter Arbeitsvertrag – So läuft das ab

Du hast einen (vermeintlich) guten Grund? Dann heißt es: Sorgfalt, Sorgfalt, Sorgfalt! Dokumentiere jeden Schritt. Bei verhaltensbedingten Gründen gehört meistens eine Abmahnung dazu. Bei betrieblichen Gründen brauchst du eine saubere Sozialauswahl – sprich, du darfst nicht einfach die „Unbequemsten“ rauswerfen. Und: Die gesetzlichen Kündigungsfristen musst du natürlich einhalten.

✅ Kurz & knapp

Ohne Abmahnung keine verhaltensbedingte Kündigung – außer bei extremen Verstößen. Betriebsbedingt? Dann prüfe, ob wirklich keine Weiterbeschäftigung möglich ist und dokumentiere die Gründe sauber.

Übrigens: Auch unbefristet ist nicht „für immer“

„Unbefristet“ klingt nach Job auf Lebenszeit – aber auch solche Verträge können gekündigt werden. Das Entscheidende ist der Kündigungsschutz. Du kannst also als Arbeitgeber kündigen, wenn ein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliegt. Und Mitarbeitende? Die können auch ohne Grund kündigen (natürlich mit Frist).

Praxis-Tipp: So vermeidest du typische Fehler beim Kündigungsgrund

Viele Arbeitgeber stolpern über Formalien. Ein häufiger Fehler: Die Kündigung ist zwar aus betriebsbedingten Gründen geplant, aber die Sozialauswahl wird nicht nachvollziehbar dokumentiert. Oder es wird gekündigt, ohne vorher eine Abmahnung auszusprechen (bei verhaltensbedingten Gründen). Mein Rat: Lieber einmal mehr prüfen und alles schriftlich festhalten. Und: Nutze einen professionellen Kündigungsschreiben-Generator oder lass das Schreiben gegenlesen.

✅ Kurz & knapp

Immer alles schriftlich machen, sauber dokumentieren und vor Ausspruch der Kündigung rechtliche Beratung einholen – besonders bei schwierigen Fällen.

Was gilt bei kleinen Betrieben?

Kleiner Fun Fact: In Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitenden greift das Kündigungsschutzgesetz nicht. Heißt: Hier kannst du als Arbeitgeber auch ohne speziellen Kündigungsgrund kündigen – natürlich unter Berücksichtigung von Sonderkündigungsschutz (z. B. für Schwangere, Betriebsratsmitglieder). Die gesetzlichen Fristen gelten aber trotzdem!

Kündigungsgrund und Aufhebungsvertrag – Ein smarter Ausweg?

Nicht immer muss es die einseitige Kündigung sein. Manchmal ist ein Aufhebungsvertrag der entspanntere Weg – vor allem, wenn beide Seiten einverstanden sind. Hier brauchst du keinen Kündigungsgrund, aber Achtung: Der Mitarbeitende sollte sich nicht unter Druck gesetzt fühlen, sonst droht eine Anfechtung. Und: Ein Aufhebungsvertrag kann für Mitarbeitende eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bedeuten – das sollte fair kommuniziert werden.

Wann ist ein Kündigungsgrund bei unbefristetem Arbeitsvertrag wirklich notwendig?

Sobald das Kündigungsschutzgesetz greift – also ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und mehr als zehn Mitarbeitenden – ist ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund Pflicht. Vorher oder in Kleinbetrieben geht es auch ohne, aber Sonderkündigungsschutz beachten!

Was zählt als Kündigungsgrund im unbefristeten Arbeitsverhältnis?

Erlaubt sind personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Gründe. Wichtig ist, dass die Gründe nachvollziehbar, dokumentiert und im Zweifel vor Gericht belegbar sind.

Braucht man immer eine Abmahnung vor der Kündigung?

Bei verhaltensbedingten Kündigungen fast immer, außer bei besonders schweren Verstößen (z. B. Diebstahl). Bei personen- oder betriebsbedingten Kündigungen ist keine Abmahnung nötig.

Kann ein Mitarbeitender einen unbefristeten Vertrag ohne Grund kündigen?

Ja, das geht – der Mitarbeitende kann jederzeit unter Einhaltung der Frist kündigen, auch ohne Angabe eines Grundes.

Was passiert, wenn der Kündigungsgrund nicht nachweisbar ist?

Im Zweifel ist die Kündigung unwirksam. Das Arbeitsgericht kann die Weiterbeschäftigung anordnen – und das wird schnell teuer und peinlich für den Arbeitgeber.

Fazit: Unbefristeter Arbeitsvertrag Kündigungsgrund – Bleib sauber und rechtssicher!

Ob Kündigung Arbeitsvertrag, Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder Arbeitsvertrag aufheben – bei unbefristeten Verträgen ist der Kündigungsgrund das zentrale Thema für Arbeitgeber. Ohne stichhaltigen Grund wird’s schnell teuer. Mein Tipp: Lass dich beraten, dokumentiere alles und handle fair. Und denk dran: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung – im Zweifel immer einen Profi fragen! 😉

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