Koch/Köchin aus dem Ausland einstellen — der praktische Arbeitgeber-Guide
TalentMatch24 Redaktion
Stand: März 2026
Koch/Köchin aus dem Ausland einstellen — der praktische Arbeitgeber-Guide
Freitagabend in Berlin, das Restaurant ist voll, aber der Koch ist krank und Ersatz gibt es keinen. Die Küche läuft auf Sparflamme, die Gäste warten. So geht’s nicht weiter – du brauchst dringend Unterstützung, am besten schnell und zuverlässig.
1. Warum international rekrutieren für Köche?
Der Fachkräftemangel in der Gastronomie ist spürbar. Viele Köche sind schwer zu finden, vor allem in deutschen Großstädten und beliebten Tourismusregionen. Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich. Deshalb schauen immer mehr Arbeitgeber über den Tellerrand hinaus und stellen Köche aus dem Ausland ein.
Köche aus anderen Ländern bringen oft nicht nur die nötige Erfahrung mit, sondern auch frische kulinarische Impulse. Gerade wenn du spezielle Küchen anbietest (z.B. mediterran, asiatisch, osteuropäisch), kannst du so dein Angebot authentisch erweitern.
2. EU-Bürger oder Drittstaaten? Das sind die Unterschiede
Der wichtigste Unterschied für dich als Arbeitgeber ist der rechtliche Rahmen:
- EU-Bürger: Du kannst Köche aus EU-Ländern (z.B. Polen, Spanien, Italien) ohne Visum einstellen. Der Arbeitsmarkt ist frei, das heißt keine Genehmigungspflicht, keine komplizierte Bürokratie.
- Drittstaaten: Bei Köchen aus Ländern außerhalb der EU (z.B. Philippinen, Türkei, Indien) benötigst du ein Arbeitsvisum. Das ist mit mehr Aufwand verbunden: Nachweis der Qualifikation, Sprachkenntnisse, Einhaltung der Gehaltsuntergrenzen und Wartezeiten.
3. Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2024/2025 – was hat sich geändert?
Seit 2024 wurde das Fachkräfteeinwanderungsgesetz weiter erleichtert – besonders für Berufe mit Fachkräftemangel, dazu zählt auch der Beruf Koch/Köchin. Die Chancenkarte (Blue Card Light für Fachkräfte mit Berufsausbildung) erleichtert die Einreise und Arbeitserlaubnis für Drittstaaten deutlich.
Wichtig für dich: Die Anerkennung der Qualifikation und die Einhaltung der Mindestgehaltsgrenze sind weiterhin Pflicht. Die Bearbeitungszeiten haben sich etwas verkürzt, trotzdem solltest du mit mindestens 3 Monaten Vorlauf rechnen.
4. Berufsanerkennung für Köche – so läuft's
Als Koch/Köchin brauchst du keine klassische staatliche Anerkennung wie bei Gesundheitsberufen. Die Anerkennung erfolgt meist durch die IHK (Industrie- und Handelskammer), die deine beruflichen Nachweise prüft. Für Drittstaaten-Kandidaten ist der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Kochberuf entscheidend.
Falls die Qualifikation nicht 1:1 anerkannt wird, kann es notwendig sein, eine Anpassungsqualifikation oder Prüfung abzulegen. Das ist aber eher selten bei Köchen aus EU-Ländern oder gut qualifizierten Drittstaaten.
"Die besten Kandidaten sind selten aktiv auf Jobsuche. Aber sie sind offen — wenn das Angebot stimmt und der erste Eindruck passt." — Yamina Siracusa, HR-Spezialistin bei TalentMatch24
5. Sprachanforderungen: Welches Niveau braucht dein neuer Koch?
Für Köche ist Deutsch auf mindestens B1-Niveau empfehlenswert – das ermöglicht die einfache Kommunikation im Team und mit Lieferanten. In manchen Betrieben reicht auch A2, vor allem wenn viele Teammitglieder andere Sprachen sprechen und die Abläufe standardisiert sind.
Für Drittstaaten-Köche ist der Nachweis der Sprachkenntnisse häufig Teil des Visumsprozesses. Für EU-Bürger gibt es meist keine strengen Vorgaben, aber gute Deutschkenntnisse helfen bei der Integration und Arbeitssicherheit.
6. Kosten und Timeline – was kostet die Rekrutierung wirklich?
| Aufwand | Kosten (ungefähr) | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| TalentMatch24 Vermittlungsgebühr | Ab 399€ einmalig | Direkt nach Vertragsabschluss |
| Visum & Arbeitserlaubnis (bei Drittstaaten) | 100–300€ pro Kandidat | 3–6 Monate Bearbeitungszeit |
| Sprachkurse (optional) | 200–800€ pro Person | Variabel, meist vor Ankunft oder in Deutschland |
| Reisekosten & Umzug | Je nach Entfernung | Vor Antritt |
Insgesamt solltest du mit 3 bis 12 Monaten rechnen, bis der neue Koch startklar ist – abhängig von Herkunftsland, Sprachkenntnissen und Visum. TalentMatch24 unterstützt dich dabei, den Prozess so schlank wie möglich zu halten.
7. Woher kommen die meisten Köche aus dem Ausland?
Für den deutschen Gastronomiemarkt kommen Köche vor allem aus diesen Ländern:
- EU: Polen, Spanien, Italien, Griechenland, Rumänien
- Drittstaaten: Philippinen, Türkei, Marokko, Indien, Vietnam
Die Auswahl hängt auch von deinem Küchenstil ab. Mediterrane Restaurants setzen oft auf Köche aus Italien oder Spanien, asiatische Küche profitiert von Kandidaten aus Vietnam oder den Philippinen.
Wie TalentMatch24 dir hilft
Du kannst ab 399€ einmalig unsere Plattform nutzen, um passende Köche aus dem EU-Ausland und Drittstaaten zu finden. Wir übernehmen das Matching mit internationalen Kandidaten, inklusive Vorprüfung der Qualifikation und Sprachkenntnisse. So sparst du Zeit und Aufwand.
Mehr Infos findest du hier: Koch/Köchin in Deutschland einstellen.
Und falls du Unterstützung bei der Stellenanzeige brauchst, gibt’s von uns eine Stellenanzeige Koch/Köchin — auch auf Englisch verfügbar.
Übrigens: Wie viel du einem Koch zahlen musst, erfährst du hier: Koch/Köchin Gehalt in Deutschland — was du zahlen musst.
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Häufige Fragen rund um Köche aus dem Ausland einstellen
Wie schnell kann ich einen Koch aus der EU einstellen?
Bei EU-Bürgern brauchst du kein Visum und kannst meist innerhalb weniger Wochen einstellen, wenn der Kandidat verfügbar ist.
Welche Sprachkenntnisse sind für Köche aus Drittstaaten Pflicht?
Mindestens B1-Deutsch ist empfohlen, oft wird das auch als Voraussetzung für das Visum verlangt.
Was kostet die Anerkennung der Koch-Ausbildung?
In der Regel prüft die IHK die Unterlagen kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr. Anpassungsprüfungen können zusätzliche Kosten verursachen.
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